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Autor Historier
 - 07. Oktober 2011, 00:13:30
bei uns in Roth wurde penibelst darauf geachtet, dass kein Foto geschossen wurde. Daher leider keine Erinnerungsfotos außer vom Tag derf offenen Tür. Wenn man andere Videos und Bilder im Netz sieht ärgert man sich schon ein wenig.
Autor Manu88
 - 06. Oktober 2011, 16:52:16
Zitat von: schlammtreiber am 06. Oktober 2011, 14:54:59
Zitat von: Manu88 am 06. Oktober 2011, 14:49:04
kann mal einer die Antworten die NICHTS mit dem Beitrag zu tun haben killen?

Done
thx ;)
Autor schlammtreiber
 - 06. Oktober 2011, 14:54:59
Zitat von: Manu88 am 06. Oktober 2011, 14:49:04
kann mal einer die Antworten die NICHTS mit dem Beitrag zu tun haben killen?

Done
Autor Manu88
 - 06. Oktober 2011, 14:49:04
kann mal einer die Antworten die NICHTS mit dem Beitrag zu tun haben killen?
Autor miguhamburg1
 - 05. Oktober 2011, 22:03:51
Lieber Mailman, diese allgemeine Aussage kann keinen Bestand haben: Es gibt Liegenschaften, in denen aus unterschiedlichen Gründen das Fotografierverbot vom KasKdt extrem durchgesetzt wird, und in dem alle TrTle/DSt angewiesen werden, die Soldaten regelmäßig über das bestehende Verbot zu belehren.
Autor mailman
 - 05. Oktober 2011, 21:52:32
bzw. lädt ja nicht jeder alle seine Bilder auf irgendwelche Netzwerke hoch.

Ich bin zwar kein Jurist und werde es auch nie sein, aber in den meisten Kaserne wird man wohl einem kaum einen Strick draus drehen, wenn man sich ein Erinnerungsfoto vor dem Spind o.Ä, machen läßt. Natürlich sollte man nichts sicherheitsrelavates fotografieren.
Autor Manu88
 - 05. Oktober 2011, 21:49:20
stimmt. es sollten Bilder für mich, meine Familie, und meine Freundin sein. von veröffentlichen hat niemand was gesagt. da würd ich natürlich vorher erlaubniss einholen.
Autor mailman
 - 05. Oktober 2011, 21:38:00
Zudem hat hier niemand vom veröffentlichen der Bilder im "Netz" gesprochen
Autor Timid
 - 05. Oktober 2011, 21:35:16
Zitat von: Wotan am 05. Oktober 2011, 21:18:42was ja beim "hier, schaut euch mal den link an, was für schöne bundeswehrbilder zu sehen sind!" - gegeben ist...

Das sagt doch überhaupt nichts darüber aus, wie die Bilder entstanden sind und ob wirklich Rechte Dritter verletzt wurden! Was, wenn alle Abgebildeten (mündlich oder durch wissentliches Nase-in-die-Kamera-halten) ihr Einverständnis erklärt haben?

Die Aussage, dass solche Bilder Persönlichkeitsrechte verletzen, ist so allgemein jedenfalls falsch.
Autor Wotan
 - 05. Oktober 2011, 21:18:42
Zitat von: KlausP am 05. Oktober 2011, 18:15:16
Zitat... Davon mal ab, werden somit auch ganz klar Persönlichkeitsrechte dritter verletzt! ...

Aber erst dann, wenn man die Videos und Bilder ohne Zustimmung der darauf Abgebildeten öffentlich zugänglich macht.


was ja beim "hier, schaut euch mal den link an, was für schöne bundeswehrbilder zu sehen sind!" - gegeben ist... und wer hat schon 6000 freunde...

desweitern, auf einigen bildern hier im netz sind dinge zu sehen - bei einigen wundere ich mich nicht nur, sondern es lässt mich echt sauer werden... weil: nicht nur die Abgebildeten haben offensichtlich dann meist, beschämend daneben gegriffen, sondern auch die damalig verantwortlichen...

wenn ich sowas finden würd, von meinen jungs, dann aber... ein persönliches Gespräch wird dies!
Autor KlausP
 - 05. Oktober 2011, 18:15:16
Zitat... Davon mal ab, werden somit auch ganz klar Persönlichkeitsrechte dritter verletzt! ...

Aber erst dann, wenn man die Videos und Bilder ohne Zustimmung der darauf Abgebildeten öffentlich zugänglich macht.
Autor mailman
 - 05. Oktober 2011, 17:52:12
Wo werden den Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt wenn man nru selbst auf einem Foto zu sehen ist?

Aber Sie haben Recht! Man muss in der Bundeswehr noch gegen viel mehr vorgehen! Wenn man im FA einkauft obwohl das nicht auf dem Weg liegt. Oder wenn man trotz Verbot in der ZdV einen MP3 Player zur Uniform trägt.

Und ich habe während meines Wachdienstes ein kurzes Gespräch mit dem Waha geführt, was ja offiziel verboten ist?
Autor miguhamburg1
 - 05. Oktober 2011, 10:49:55
Lieber Schlammtreiber,

hier soll ganz sicher niemand kriminalisiert werden. Ich schrieb ja auch bereits, dass diese Frage gerade in AGA-Standorten im Sinne Aller allgemein mit den Kasernenkommandanten geregelt ist.

Dennoch meine ich, dass es generell ratsam ist, seine Vorgesetzten nach der konkrten Ausgestaltung der Fotografiererlaubnis zu fragen, bevor man loslegt, um jeglichen Ärger zu vermeiden. Denn im Fall des Falles kann so etwas eben auch ins Auge gehen, und das muss ja nicht sein.

So ganz weltfremd ist die Bundeswehr ja nun auch nicht...
Autor schlammtreiber
 - 05. Oktober 2011, 09:39:39
Zitat von: Wotan am 05. Oktober 2011, 09:04:07
...dass dabei grob gegen geltendes recht, ja, auch jetzt noch, verstoßen wird...

Zitat von: schlammtreiber am 05. Oktober 2011, 08:49:29
de jure ... de facto ...

Hast Du ein Problem mit verstehendem lesen, oder sind es diese Fremdwörter? Soll ich sie leicht verständlich und verdaulich übersetzen? Willst Du ein Taschentuch?
Autor Wotan
 - 05. Oktober 2011, 09:04:07
ja genau... prinzipien sind ja hier eh wurscht, oder was?

also herr schlammtreiber, für diese generationen kann ich nichts machen, auch kann ich andere davon nicht abhalten, doch hinweisen darauf,
dass dies ein DIENSTVERGEHEN darstellen kann, was mit großer wahrscheinlichkeit bei den meisten der fall ist.
auch die öffentliche darstellung vergangener "nichtvorhandener Bilder" sollte jeden mit ein wenig hirn dazu verleiten, dies nicht zu ignorieren, sondern darauf hinzuweisen, dass dabei grob gegen geltendes recht, ja, auch jetzt noch, verstoßen wird...