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Autor KlausP
 - 08. Oktober 2011, 17:56:25
ZitatBin mir nur nicht sicher. Ich meine die Grenze für Heimschläfer liegt bei 100 km.

Da bist du dir zu recht nicht sicher. Damit die Wohnung als berücksichtigungsfähig anerkannt werden kann, muss sie im Einzugsbereich der Dienststelle liegen. Bei 100 km dürfte der LtrBwDstLeistungsZ zu der Einschätzung kommen "dass dem Soldaten die tägliche Heimkehr an seinen Wohnort nicht zugemutet werden kann" und damit seine Zustimmung und die des die Entscheidung treffenden Vorgesetzten nicht erteilt wird. Ich habe was von 30 km im Kopf, kann jetzt aber die entsprechende (Verwaltungs)Vorschrift nicht benennen.
Autor BulleMölders
 - 08. Oktober 2011, 17:50:24
Zitat von: bayern bazi am 08. Oktober 2011, 17:35:31
wofür wohnung wenn du auf eienr seegehenden einheit diesnt tust ?????
Z. B. weil man nicht ständig zur See fährt sondern auch Liegezeiten im Heimathafen hat oder in der Werft liegt oder im Arsenal.
Da hat man dann normalen Dienst und nicht jeder möchte Jahre lang in den Bootsstuben wohnen.
Und wenn man nicht Familiär oder sonst wie an einen anderen Ort gebunden ist, kann man sich seinen Lebensmittelpunkt doch auch am Dienstort aufbauen.
Autor Manu88
 - 08. Oktober 2011, 17:49:08
Zitat von: bayern bazi am 08. Oktober 2011, 17:35:31
wofür wohnung wenn du auf eienr seegehenden einheit diesnt tust ?????
weil die ja nicht 7 Tage die woche 52 Wochen im Jahr auf See ist. und außerdem müss meine Freundin auch irgendwo wohnen^^
Autor Flexscan
 - 08. Oktober 2011, 17:41:04
Zitat von: Manu88 am 08. Oktober 2011, 16:28:26
wie sieht es denn aus wenn ich mir eine Wohnung in der Nähe Nhme.. muss ich dann trotzdem inner Kaserne bleiben?

Bis zum 25.ten Lebensjahr bist du Kasernenpflichtig.
Aber Antrag auf Heimschläfer stellen, sofern die Wohnung im Umkreis von ich glaub 100 KM  der Kaserne ist, und du kannst nach Dienstschluss machen was Du willst nächsten morgen.

Normalerweise stellt das kein Problem dar.

Bin mir nur nicht sicher. Ich meine die Grenze für Heimschläfer liegt bei 100 km.
Autor bayern bazi
 - 08. Oktober 2011, 17:35:31
wofür wohnung wenn du auf eienr seegehenden einheit diesnt tust ?????
Autor KlausP
 - 08. Oktober 2011, 16:33:36
In der AGA sind Sie auf jeden Fall zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Wenn Sie danach in Ihre Stammeinheit versetzt werden, können Sie einen "Antrag auf Befreiung von der Vepflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" (tut mir leid, ich kann nix dafür, ich hab mir den Lex nicht ausgedacht) stellen, solange Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Autor Manu88
 - 08. Oktober 2011, 16:28:26
huch. völlig überlesen . Sorry.

wie sieht es denn aus wenn ich mir eine Wohnung in der Nähe Nhme.. muss ich dann trotzdem inner Kaserne bleiben?
Autor KlausP
 - 08. Oktober 2011, 16:13:51
Zitatich glaub es war Sufe 2 da ich älter als 22 (oder23?) bin

... kann ich ja nicht wissen

Zitatmir sagte die Tage ein Berater bei einer Veranstaltung das Die Bundeswehr im vorraus zahlt.

Habe ich doch geschrieben:

Zitat... am letzten bankoffenen Werktag des Monats für den Folgemonat überwiesen. ...
Autor Manu88
 - 08. Oktober 2011, 16:10:54
ich glaub es war Sufe 2 da ich älter als 22 (oder23?) bin
mir sagte die Tage ein Berater bei einer Veranstaltung das Die Bundeswehr im vorraus zahlt.
Autor KlausP
 - 08. Oktober 2011, 16:02:27
Da Sie als Obermaat eingestellt werden, leisten Sie zu Beginn eine 4monatige Eignungsübung. In dieser Zeit erhalten Sie die gleiche Besoldung wie ein SaZ. Sie werden vom ersten Tag an nach Bundesbesoldungsgesetz, Bundesbesoldungsordnung A besoldet, in Ihrem Fall in der Besoldungsgruppe A6, vermutlich in der Erfahrungsstufe 1. Wieviel das in Euronen Brutto ist, können Sie der "Besoldungstabelle Bund 2011" entnehmen. Von dieser Summe geht Ihre Einkommensteuer sowie der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung ab. Die Besoldung wird immer am letzten bankoffenen Werktag des Monats für den Folgemonat überwiesen. Im ersten Monat werden Sie vermutlich eine Anschlagszahlung ca. in der 2. Woche erhalten, die sich aber nur geringfügig von Ihrer eigentlichen Besoldung unterscheiden wird. Differenzen werden mit der nächsten Besoldungszahlung durch die Wehrbereichsverwaltung (WBV) verrechnet.
Autor Manu88
 - 08. Oktober 2011, 15:40:06
ich fange ab Januar 2012 meine AGA in Parow mit einer Einstellung als Obermaat an.
danach werde ich eingesetzt auf der Korvette Magdeburg. SAZ (
kann mir IRGENDJEMAND sagen wie das mit der Bezahlung abläuft? wann es das erste mal was gibt und wieviel und in welchem Tag des Monats ich damit rechnen kann?

muss ja so langsam mal meinen Umzug etc. planen können^^