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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 12. Oktober 2011, 16:15:18
Zitat von: pille2002 am 12. Oktober 2011, 16:13:05
Sind sie als Pers irgendwo tätig?

Gott bewahre, nein  ;D


(bei meiner zwielichtigen Arbeitsmoral würde das den Betreuten nicht zum Vorteil gereichen)
Autor pille2002
 - 12. Oktober 2011, 16:13:05
Das mit den Beförderungszeiten wäre dann so ne sache, meinte auch mein S1Offz.
Ich werde morgen mal meinem Sozialberater anrufen, der hatte angeblich vor kurzem auch s en fall, habe ich gehört.
Der ist aber erst morgen wieder erreichbar.
Danke schonmal bis jetzt für die hilfe.
Sind sie als Pers irgendwo tätig?
Autor schlammtreiber
 - 12. Oktober 2011, 15:48:13
Auf die noch abzuleistende Zeit im Grundwehrdienst wurde die bereits abgeleistete Zeit im Ersatzdienst angerechnet. Hier ging es ja auch um die "Pflicht gegenüber dem Vaterland" die man zu leisten hatte.

Wenn es aber um die anrechenbare Zeit im Wehrdienst geht (wenn man "Vorteile" daraus ziehen will) ist das etwas ganz anderes.
Sonst müssten ja z.B. auch eventuelle Zivi-Zeiten bei Beförderungen mitgerechnet werden, und hier sticht der Widersinn ins Auge  ;)
Autor pille2002
 - 12. Oktober 2011, 15:37:25
Er hat gesagt das er es nicht weiss.
Habe jetzt schon in finden Foren gelesen:

"... ich habe meinen zivildienst abgebrochen und muss nun die restliche Zeit Grundwehrdienst bei der Bundeswehr leisten..."

heißt dann doch das der zivildienst auch dem saz angerechnet wird.

Oder bin ich da total auf dem holzweg?
Autor wolverine
 - 12. Oktober 2011, 13:46:15
In § 2 ist "Wehrdienst" eindeutig als Zeit zwischen Diensteintritt und Diensatzeitende bei der Bundeswehr definiert. Da gehört nach meiner "Deutung" der Zivildienst nicht dazu.

Und warum kann Ihnen der BFD-Berater nicht helfen?
Autor pille2002
 - 12. Oktober 2011, 13:38:32
Danke für die Antwort,
bfd Berater kann mir leider nicht helfen.
Die Gesetzestexte kann ich leider nicht ganz deuten.
wie seien sie denn die Situation?
Autor wolverine
 - 12. Oktober 2011, 13:11:15
Ja, Ihr BFD-Berater! Und §§ 2 und 8 SVG sollten auch helfen.
Autor pille2002
 - 12. Oktober 2011, 12:59:33
Ich hoffe ich darf mich hier einklinken .
Ich habe meinen zivildienst geleistet, und bin jetzt seit 5 Jahren beim Bund, habe auch nichts von beiden bereut.
Jetzt aber steht bei mir bald der bfd an, und mir stellt sich die frage ob meine zivildienstzeit auf meine Bundeswehrdienstzeit angerechnet wird.
kennt sich jemand fängt aus?
MKG Philipp
Autor Flexscan
 - 28. September 2011, 13:29:11
Danke Bulle treffend formuliert!
Autor BulleMölders
 - 28. September 2011, 13:25:41
Das kein Job und die gestellten Fragen disqualifizieren den TE eigentlich schon für die Bundeswehr.
Denn er such einen Job/Ausbildung bei der er gutes Geld verdient und nur die Rosinen herauspicken will.
Soldat mit allen Konsequenzen will er gar nicht werden.

Vielleicht wäre die Heilsarmee was für den TE.
Autor KlausP
 - 28. September 2011, 13:21:15
Du, ich schrieb "plausibel erklären". Dass das damals keine wirklichen Gewissensgründe sondern die üblichen "gewissen Gründe" waren, darüber dürften wir uns einig sein.
Autor Flexscan
 - 28. September 2011, 13:19:02
na Klaus die Frage kannst Du Dir doch selber beantworten.

Keinen Job.

steht doch ganz klar oben.

Und wenn ich dann noch sowas lese:

Zitat
Daraufhin habe ich mal ein wenig gestöbert und bin auf die Bundeswehr gestoßen.

fällt mir nix mehr zu ein.

Wobei ich ja zu gerne mal das Gesicht bei den Sachbearbeitern im ZNWG sehen würde wenn solch eine Antwort da kommt  :P
Autor KlausP
 - 28. September 2011, 13:14:04
Zitat... Ich habe meinen Zivildienst abgeleistet  ...

Glatt vergessen: Dann sollten Sie dem Wehrdienstberater und, wenn es denn dazu kommt, dem Psychologen beim ZNwG plausibel erklären, wie Sie denn jetzt zu Ihren damaligen Gewissensgründen stehen.
Autor Flexscan
 - 28. September 2011, 13:09:48
Die Frage hat er sich schon selber beantwortet. Denn:

Zitat von: Merc am 28. September 2011, 13:00:02

Ich habe meinen Zivildienst abgeleistet .....


Und damit hat es sich dann.

Die Bundeswehr ist kein Auffanglanger für arbeitslose.

Autor KlausP
 - 28. September 2011, 13:08:32
Zitat... meine Ausbildung 1 1/2 Jahre durchgeführt (auch erfolgreich, noten gut, nur probleme mit vorgesetzten).

Das sind natürlich Bomben-Voraussetzungen in einem hierarchischen System mit Befehl und Gehorsam wie bei der Bundeswehr.

Zitat- Verpflichtung für 13 Jahre (okay, kann ich mit leben) , wie sieht dort die Besoldung aus vom Anfang her?

Sie werden mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad eingestellt, Besoldungsgruppe A3 - "Besoldungstabelle Bund 2011" mal googeln

Zitat- Wo kann ich eingesetzt werden?

Bundesweite Versetzbarkeit ist unabdingbare Voraussetzung, ist ja die Bundeswehr und nicht die Ahlener Feuerwehr.

ZitatSind Auslandseinsätze zwingend? Bzw wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich Eingesetzt werde?

Ohne Bereitschaft zur Teilnahme an Besonderen Auslandsverwendungen werden Sie nicht eingestellt. Im Sanitätsdienst isr die Einsatzbelastung überduchschnitlich hoch, würde ich sagen.

Zitat- Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab für diese Laufbahn? Habe mal von Düsseldorf gelesen, Erfahrungsberichte?

Zu allen Fragen, die Laufbahnen betreffend, lesen Sie am Besten bei www.bundeswehr-karriere.de und natürlich hier im Forum die Erfahrungsberichte aus den verschiedenen Zentren für Nachwuchsgewinnung. Alle Ihre Fragen beantwortet Ihnen ausserdem der für Ihren Wohnort zuständige Wehrdienstberater.