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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 13. Oktober 2011, 11:22:39
Es gibt doch eine Dienstzeitfestsetzung und wenn man dieser nicht widersprochen hat, dürfte sie mittlerweile bestandskräftig sein. Ich denke einmal, dass hierbei der Zivildienst keine Anrechnung fand denn was nutzt es z. B. einem Z2 ROA wenn er einmal 12 Monate einen Krankenwagen oder "Essen auf Rädern" gefahren hat? Und BFD-Leistungen für GWDL und Zivildienstleistende wären in der Dienstzeit entsprechend der Vorgaben zu nehmen gewesen. Wenn man das nicht ausgeschöpft hat, verfallen sie. Zu den Leistungen nach SVG wird ausschließlich der Wehrdienst betrachtet und die Definition findet man im anderen Threat. Also sehe ich - wie man es auch betrachtet - keine Handhabe für Sie. Ein Änderung des Dienstzeitendes funktioniert nur mit Zustimmung der Behörde und Leistungen werden ausschließlich nach der Wehrdienstzeit berechnet.
Autor ulli76
 - 12. Oktober 2011, 21:49:00
GWDL hatten nen BFD-Anspruch von ca. 600 (Mark/Euro?). Das hat zwar nicht für viel gereicht, aber immerhin z.B. mal nen Sprach- oder Computerkurs.
Den gleichen Anspruch hatten Zivis auch. Da wurde nicht unterschieden.

Ich musste mir als AGA-Ausbilder der BFD-Unterricht lange genug anhören. Und einer meiner Brüder war Zivi. Da kamen genau die gleichen Werte raus.

@Pille: Du musst doch wissen, wann dein Dienstzeitende ist. Wenn das der spätere Termin ist, ist die Zivi-Zeit offenbar nicht angerechnet worden.
Autor KlausP
 - 12. Oktober 2011, 21:29:01
ZitatNaja- auch als Zivi hatte man BFD-Ansprüche. Genauso wie GWDL.

Nö, der GWDL konnte im Rahmen freier Kapazitäten an Arbeitsgemeinschaften und u.ä. teilnehmen, einen Rechtsanspruch auf Berufsförderung gemäß SVG hatte er nicht.
Autor pille2002
 - 12. Oktober 2011, 21:28:19
Darum gehts mir momentan ja hauptsächlich,
das mir die zehn monate von meinem DZE abgezogen werden.
Also anstatt 01.01.2014 --> 01.03.2013

Wegen einem längeren BFD anspruch habe ich mir eigentlich noch keine gedanken gemacht.
Autor ulli76
 - 12. Oktober 2011, 21:23:47
Naja- auch als Zivi hatte man BFD-Ansprüche. Genauso wie GWDL.
Kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man die 10 Jahre später noch nutzen kann. Die wären ja damals während der (Zivi-) Dienstzeit zu nutzen gewesen.

Da das aber ein Spezialfall ist, wird wohl nur ein Blick in die entsprechenden Gesetze und ein Besuch beim BFD-Berater und ggf. beim Sozialdienst helfen.

Ist die eigentlich deine Zivi-Zeit auf die SaZ-Dienstzeit angerechnet worden?
Autor Hei-Ko
 - 12. Oktober 2011, 21:23:07
Mal rein logisch gedacht, wieso sollte der Zivildienst angerechnet werden?
Autor pille2002
 - 12. Oktober 2011, 21:20:44
Hast du recht mit heute mittag, mir ist dieses thema nur sehr eilig, da ich im Dezember bei anrechnung der 10 monate in den BfD gehen könnte.
Ich hoffe das ich gegen keine Forenregeln verstosse, wenn doch tuts mir leid.

Hab das forum nochmal durchgestöbert, und hatte gehofft das evtl jemand in diesem thread noch aktiv ist.
Autor Hei-Ko
 - 12. Oktober 2011, 21:09:09
Wurde das nicht schon heute mittag von jemanden vorgekaut? So wie mir im Gedächtnis geblieben ist beim überfliegen der Beiträge wurde doch gesagt, dass nur die Wehrdienstzeit angerechnet wird. Was anderes kann ich mir auch nicht vorstellen. Da du dich damals gegen die Bundeswehr entschieden hast, den KDV-Antrag später zurückgezogen hast und Soldat geworden bist. Der BfD-Anspruch ist m.W. nur für die geleistete Zeit bei der Bundeswehr, welche man durchaus als Bonus ansehen kann.
Autor pille2002
 - 12. Oktober 2011, 21:02:15
Mein Problem:
Ich war 2000/2001 Zivi, 2006 bin ich dann zur Bundeswehr.
Und in kürze steht mein BfD anspruch vor der Türe.

Mir gehts im endeffekt darum ob der Zivildienst meiner Bundeswehrdienstzeit angerechnet wird.

Sorry das ich mich vorhin undeutlich artikuliert habe.
Autor ulli76
 - 12. Oktober 2011, 20:54:54
Hä? Was hat BFD mit KDV zu tun?
Autor pille2002
 - 12. Oktober 2011, 20:28:16
Dieses thema liegt zwar schon eine weile zurück, aber hat jemand von euch vielleicht mittlerweile den anspruch auf BfD?
Gruss Philipp
Autor wolverine
 - 13. November 2009, 12:13:43
Dieser "wesenentliche und für alle interessante, entscheidende Punkt" ist jetzt geklärt! ::)
Autor Rollo83
 - 13. November 2009, 12:03:17
Was das für dich ist das spielt gar keine Rolle, fakt ist es gibt nur eine Musterung und danach kommen Nachuntersuchungen.
Autor YipYap
 - 13. November 2009, 05:21:11
Nur eine Musterung im Leben hin oder her. Ich war 1998 bei der Muster und dieses Jahr habe ich nochmal das genau gleiche im Kreiswehrersatzamt gemacht. Nenne es Musterung oder Nachuntersuchung. Eine Nachuntersuchung ist fuer mich was anderes. Nach 10 bzw. 11 Jahren kann man wohl kaum mehr von einer Nachuntersuchung sprechen :D also für mich war es ne stinknormale Musterung ;)
Autor Rollo83
 - 11. November 2009, 14:37:31
Es gint nur eine Musterung im Leben.Danach erfolgt eine Nachuntersuchung.Eine Musterung ist ca. 3 Jahre gültig soweit ich informiert bin.