Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 13. Oktober 2011, 21:08:19
Wegen einem Tag wird das wohl kein Problem geben, wenn du nen knappen Monat vorher Bescheid gibst.
Aber überleg dir, ob du nicht zusätzlich zu dem einen Tag Sonderurlaub noch reguläre Urlaubstage nehmen willst. Selbst das sollte bei diesem Anlass passen.
Autor miguhamburg1
 - 13. Oktober 2011, 21:07:17
Das nützt Ihnen jetzt aber doch nichts, denn Ihr Stammtruppenteil wird erst dann endgültig über die zuversetzten Soldaten informiert, wenn feststeht, wer seinen Dienst überhaupt angetreten hat und tauglich ist nach der Einstellungsuntersuchung beim Truppenarzt. Jetzt kann mit der Information weder Ihre AGA-Kompanie, noch Ihr Stammtruppenteil etwas anfangen.
Autor kimbo
 - 13. Oktober 2011, 20:59:28
Ja, also der geplannte Termin ist gegen Ende April. Und das reicht wenn ich Anfang April meinem Spieß sage ich hätte gerne an diesem Tag bzw. für die darauffolgenden Tage Urlaub ?
Ich kenne es z.B. bei meinem jetzigen Arbeitgeber, dass ich mind. 3 - 4 Monate vorher Bescheid geben muss wann ich Urlaub bzw. Frei haben möchte. Deswegen die Frage.
Autor miguhamburg1
 - 13. Oktober 2011, 20:55:42
Da Ihre AGA maximal bis Ende März andauern wird, ist für einen Sonderurlaub die AGA-Einheit nur dann zuständig, wenn Sie auch im Anschluss dort als Angehöriger verbleiben. Melden Sie sich also dann bei Ihren (neuen) Vorgesetzten, damit Sie zeitgerecht Ihren Sonderurlaub beantragen können, der Ihnen laut Soldatenurlaubsverordnung zusteht. Sollte Ihr Kind allerdings gleich Anfang April geboren werden, wenn Sie ggf. Dienstantritt in der neuen Einheit hätten, sollten Sie dies Ihrem AGA-Spieß melden, damit der mit seinem Spieß-Kameraden der neuen Kompanie regeln kann, wie vorgegangen werden soll.
Autor kimbo
 - 13. Oktober 2011, 20:44:28
Guten Abend,

bin mir nicht sicher ob ich in diesem Bereich richtig bin aber stelle trotzdem meine Frage.

Ich beginne im Januar 2012 meine AGA und werde im April 2012 Vater. Muss ich das jetzt schon melden oder wie gehe ich jetzt am besten damit um ? Ich möchte keine Elternzeit nehmen da ich Heimatnah stationiert sein werde.
Wie ist das wenn mein Kind geboren wird ? Ein genauer Tag wird feststehen da es durch einen Kaiserschnitt auf die Welt kommt. Erhalte ich für diesen Tag frei oder gibt es da irgendwelche Sonderregelungen ?
Hat jemand schonmal ähnliche Dinge mitbekommen und kann mir darüber berichten ?