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Autor Gigi
 - 16. Oktober 2011, 16:11:16
Danke, werde es gleich morgen machen!
Autor stefan@16
 - 16. Oktober 2011, 09:46:18
Rufe bei den sachbearbeiter der polizei an das der es vorzeitig gearbeitet. Meine sache ist jetz fast 2 monate her und ist eingestellt. Ich warte nur noch auf das schreiben von der staatsanwaltschaft.  Rufe in hannover an und sage es da damit die bescheid wissen. Deine stelle vergeben die erst ne woche vorher neu also du hast noch genug zeit da was zu erreichen.
Autor BulleMölders
 - 15. Oktober 2011, 16:09:34
Wenn man sich so anschaut wie lange Verfahren mittlerweile bei Gericht brauchen, da sowohl Staatsanwaltsachten als auch Gerichte massiv ausgelastet sind, würde ich mal nicht damit rechnen , dass das ganze noch in diesem Jahr erledigt ist.
Rede mal mit deinem Anwalt, eventuell kann er mit der Staatsanwaltschaft reden ob man das ganze nicht irgendwie beschleunigen könnte.
Autor Gigi
 - 15. Oktober 2011, 12:15:48
Ach ich glaube ich hab mcih falsch ausgedrueckt.
Das mit dem schwebenden Verfahren ist klar.
Ich meinte hab nru Angst dass es bis zum 1.1.'12 nicht geklärt ist.
Autor stefan@16
 - 15. Oktober 2011, 11:46:06
du musst es dir so vorstellen die bundeswehr steht immer unter beobachtung und wie würde es wohl wirken wenn da leute sind die anziegen am laufen haben und so,.  >:(
Autor stefan@16
 - 15. Oktober 2011, 11:37:49
eingestellt wirst du mit schwebenen verfahren hundert prozentig nicht.
Autor Gigi
 - 15. Oktober 2011, 11:36:59
Naja obs vor Gericht geht, weiß ich nicht.
Jedenfalls gibt es ja die schriftliche Einlassung, etc.
Duerfte sich alles mindernd auf die Strafe auswirken. evtl noch Jugendstrafrecht, da ich 18 bin.
Ist bis jetzt auch eine einmaloge Sache und so bleibts auch.


Mache mir nur Gedanken dass ich wegen schwebendem Verfahren nciht eingestellt werden kann.

Naja manchmal mekrt man erst hinterher was ne Sch*** man gebaut hat .  >:(
Autor stefan@16
 - 15. Oktober 2011, 11:27:57
also am 9 .september die anziege bekomm. sollte ab oktober zum bund..   zur zeit muss ixch nur noch die strafe zahlen und gut ist.  musst immer anrufen und sagen das es wichtig ist. ich stand je eh unter zietdruck da meine stelle nur bis ende des monats für januar für mich resaviert ist.    auf jeden fall wird deine sache vor gericht gehen und das dauert sehr lange. meins sollte auch erst vor gericht geklärt werden aber wegen geringer schuld wohl denn doch nicht
Autor Timid
 - 15. Oktober 2011, 11:26:48
Zitat von: F_K am 14. Oktober 2011, 16:53:58Aus einen Bewerbungsbogen SaZ. Mag sein, dass ich ein älteres Formular erwischt habe ..

Auf www.bundeswehr-karriere.de gibt es ja die Formulare zum Download. Zumindest bei der Version für SAZ steht mittlerweile das oben zitierte drin - es ist damit also eindeutig, dass Änderungen gemeldet werden müssen.

Zitat von: Gigi am 14. Oktober 2011, 23:14:21Ja das duerfte bei so ner "kleinen" Sache ja kein Problem werden, denke ich.

Wie oben schon geschildert, ist das eben keine "Kleinigkeit", sondern eine Straftat. Und, wie ebenfalls schon dargestellt, es kann sehr wohl ein Problem werden! Wer eine Woche vor den entsprechenden Tests derart auffällt (und sei es auch nur für den FWD), den könnte man wohl ohne großartige Probleme ablehnen ...
Autor Gigi
 - 15. Oktober 2011, 11:23:41
Super, mal nen "Erfahrungsbericht" zu hören.  ;)
Dienstantritt wäre ja dann eh erst nächstes Jahr im Januer, wie ich des mitbekommen habe.

Wießt du wie lange es bei dir gedauert hat ?
Autor stefan@16
 - 15. Oktober 2011, 11:17:36
mir wurde auch fahren ohne versicherungsschutz vorgeworfen allerdings auf privat gelände was öffentlich zugänglich ist.. naja du wirst nicht eingestellt bevor es nicht fallen gelassen wurde. bei mir waren es jetz 300 euro strafe  plus anwalt 550    also 850 euro wegen auf privatgelände fahren.. ich will nicht wissen wie die staatsanwaltschaft damit umgeht..
Autor Gigi
 - 14. Oktober 2011, 23:14:21
Danke fuer die Antwort !
Ja das duerfte bei so ner "kleinen" Sache ja kein Problem werden, denke ich.
Autor wolverine
 - 14. Oktober 2011, 21:25:25
Die Musterung können Sie machen. Es ist Sache der Bw das Einstellungsverfahren bis zum Abschluss des Ermittlungs-/Strafverfahren auszusetzen. Das nemmt man "Förderungsverbot". Und ob Sie überhaupt noch Soldat werden entscheidet der zuständige RB.
Autor Gigi
 - 14. Oktober 2011, 19:30:58
Nochmal ich ^^
Muss ich denn jetzt bis zum Ende des Verfahrens warten oder kann ich trotzdem zur Musterung am Donnerstag ?

MfG
Autor F_K
 - 14. Oktober 2011, 16:53:58
ZitatAus welchem Bogen stammt denn das Zitat?

Aus einen Bewerbungsbogen SaZ. Mag sein, dass ich ein älteres Formular erwischt habe ..

ZitatDas Einverständnis gilt natürlich nur für die Einstellung, aber nicht bis zur Pensionierung.

Quellen?

Eine zeitliche Befristung ist nicht gegeben - und wie gesagt, schau Dir ein PSBS von Offz d. R. an - da steht das Datum des LETZTEN BZR Auszuges drin - und ich erteile dazu nicht jedesmal ein Einverständnis.