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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 17. Oktober 2011, 07:11:04
@ Fragensteller: Das mit der Bw wird für Sie definitiv nichts mehr, denn wer wegen rechtsradikaler (denn das war es ja wohl) Delikte vorbestraft ist, der wird in keiner Laufbahn und in keinem Status Dienst in unseren Streitkräten tun, und das ist auch gut so!
Autor Häsel
 - 16. Oktober 2011, 20:57:04
Nagut da werd ich mal mein bestes geben ich dank dir für deine hilfe und wünsch dir noch einen schönen Abend!!!
Autor ulli76
 - 16. Oktober 2011, 20:53:01
Versuchen kannste es, aber ich denke, dass man dich dauerhaft nicht zulassen wird.
Autor Häsel
 - 16. Oktober 2011, 20:50:16
Da kann ich ds wohl vergessen was meinst du könnte ich es nächstes jahr mal versuchen???
Autor ulli76
 - 16. Oktober 2011, 20:45:51
6 Monate sind zwar kein absoluter Ausschluss (der besteht ab 1 Jahr Freiheitsstrafe), aber meiner Einschätzung nach wird das nix mit der Bundeswehr.
Zu kurz her und bei dem Grund, wird der Rechtsberater seinen Segen nicht geben.
Ne widerrufene Bewährung kommt zusätzlich nicht gerade gut.
Autor Häsel
 - 16. Oktober 2011, 20:44:34
Sorry ich hatte erst Bewähgrung aber die wurde wiederrufen hab mich leider nicht an  meine Berwährungsauflagen
gehalten!!!
Autor Häsel
 - 16. Oktober 2011, 20:42:21
mh schade die bundeswehr interessiert mich schon dank dir das du mir geantwortet hast!!!
Autor wolverine
 - 16. Oktober 2011, 20:39:14
Das wird dann wohl nichts. Und warum wurde die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt?
Autor Häsel
 - 16. Oktober 2011, 20:37:37
Das war bis voriges jahr mai und ich war sechs monate wegen verwendens von kennzeichen verfassungs wiedrigen organisationen
Autor ulli76
 - 16. Oktober 2011, 20:23:39
Wie lange warst du da, wie lange ist das her und weswegen?
Autor Häsel
 - 16. Oktober 2011, 20:20:38
Mich interessiert es ob ich trotz das ich schon im gefängnis war zur Bundeswehr darf???