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Zitat von: kurbelwelle am 17. Oktober 2011, 16:30:22
Laut Verwaltungsgericht kann dies aber heute nicht mehr durchgesetzt werde.
Zitat von: kurbelwelle am 17. Oktober 2011, 16:30:22
Ob Du Dich in der Kaserne oder bei Deinen Eltern anmeldest, bleibt ganz alleine Dir überlassen.
Zitat von: Patrick1987 am 17. Oktober 2011, 16:21:29
Habe 2008 die BW als OG nach meinem GWDL verlassen. Wenn es mit einer Wiedereinstellung klappen sollte, wuerde ich dann als OG wieder anfangen oder muesste(duerfte) ich die AGA nochmal durchlaufen???
Zitat von: Patrick1987 am 17. Oktober 2011, 16:21:29
Ist es moeglich (nur) in der Kaserne zu leben und zu wohnen? Also das quasi auf meinem Personalausweis die Kasernenadresse steht und ich auch dort gemeldet bin mit Postanschrift etc.
Zitat von: Patrick1987 am 17. Oktober 2011, 16:21:29
Das ich bis 25 Kasernenpflicht habe weiss ich, werde im Dezember 24 und wuerde gerne auf eine Wohnung ausserhalb der Kaserne verzichten (auch in Zukunft.)
Zitat von: Patrick1987 am 17. Oktober 2011, 16:21:29
Habe was davon gelesen, dass man dann sozusagen eine Pauschale zahlen muss, wenn man ueber 25 ist und in der Kaserne wohnt.