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Zusammenfassung

Autor AriFuSchr
 - 17. Oktober 2011, 20:00:42
Bei Beamten oder Soldaten, die auf Grund dienstlicher Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, werden in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 98,67 EUR in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 104,85 EUR auf das Grundgehalt angerechnet (§ 39 Abs. 2 BBesG) (d. h. der Betrag wird vom Gehalt abgezogen).

D. h., die Höhe des Werts der Gemeinschaftsunterkunft richtet sich zunächst nach der Besoldungsgruppe.

Zusätzlich wird ggf. der Wertanteil der Unterkunft, der den Anrechnungsbetrag übersteigt, als sog. "geldwerter Vorteil" bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt (d.h. die zu zahlende Lohnsteuer steigt, weil man eine unbare Leistung (geldwerter Vorteil) zusätzlich zum Gehalt bekommt).

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlichen Wert der Unterkunft und dem pauschalen Ansatz nach der Besoldungsgruppe stellt den geldwerten Vorteil dar, der dann bei der Besteuerung berücksichtigt wird.

Die Höhe der Beträge habe ich nicht neu nachgelesen, sie stehen aber in § 39 Abs. 2 BBesG zum Nachlesen zur Verfügung, ggf. also aktualisieren.

Autor Andi
 - 17. Oktober 2011, 19:21:22
Zitat von: A. W. am 17. Oktober 2011, 18:50:23
Die Lager sind geteilt, da manche Kameraden meinen, dass ich für die Stube nichts bezahlen muss bis ich 25 Jahre alt bin.

Das ist falsch, tatsächlich wird es nach dem 25. Lebensjahr regelmäßig sogar billiger. ;) Bis man 25. ist wird pauschal der Anrechnungsbetrag gemäß BBesG vom Brutto abgezogen - egal welche Qualität die Unterkunft hat und ob man Trennungsgeldempfänger ist - und gleichzeitig der geldwerte Vorteil durch die Unterkunftsinanspruchnahme versteuert. Ab dem Moment in dem man 25 ist muss man die Unterkunftsnutzung beantragen und zahlt dann einen Betrag um die 90€ (oder weniger) je nachdem welche Qualität die Unterkunft hat. Ein geldwerter Vorteil wird nicht mehr automatisch versteuert.

Zitat von: A. W. am 17. Oktober 2011, 18:50:23
Andere wiederum sagen, dass die Abrechnung korrekt sei.

Ist sie auch.

Gruß Andi
Autor kurbelwelle
 - 17. Oktober 2011, 18:55:31
Das drauf rechenen ist der Geldwertevorteil.
Ist bei mir auch so und alles richtig.
Autor A. W.
 - 17. Oktober 2011, 18:50:23
Hallo Kameraden,

ich habe mal wieder ein kleines Anliegen :)
Ich bin im 4. Dienstjahr und seit Mai 2010 SaZ. Ich bin 24 Jahre alt und StUffz (FA). Ich lebe zur Zeit noch auf Stube (bis alle Lehrgänge erfüllt wurden).
Es gibt immer eine große Diskussion wenn es um die Kosten einer Gemeinschaftsunterkunft, bzw. Stube für SaZ geht.
Mir werden auf der Bezügeabrechnung jeden Monat 100,85 Euro direkt vom Brutto abgezogen, beschrieben als "AnrechnBetr. §39(2) BBesG.". Desweiteren werden noch zusätzlich 92,70 Euro auf das Steuerbrutto angerechnet um dann davon letztendlich die Steuern zu berechnen.
Die Lager sind geteilt, da manche Kameraden meinen, dass ich für die Stube nichts bezahlen muss bis ich 25 Jahre alt bin. Andere wiederum sagen, dass die Abrechnung korrekt sei.
Bevor ich jetzt mal wieder bei meiner WBV sturmklingel, würde ich gerne eure Meinung zu diesem Thema wissen :)
Vielen Dank!