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Autor marcel1976
 - 27. August 2013, 12:54:53
Alle Ungereimtheiten beseitigt. Vielen dank
Autor KlausP
 - 27. August 2013, 12:21:12
Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre "Ausbildungs- und Verwendungsplanung" etwa zur Mitte der GA bekommen werden.
Autor marcel1976
 - 27. August 2013, 11:51:49
Danke für die Antwort.Habe keine zivilen Maßnahmen sondern mich interessiert es nur, da ich mit höheren Dienstgrad Eingestellt werde, aber die jeweiligen Lehrgänge ja noch nicht habe.
Dann wird sich das sicher nach der AGA rausstellen wann und wo genau die stattfinden.
Autor Ralf
 - 27. August 2013, 11:41:56
Das kommt immer darauf an, wann das BAPersBw diese IVA-Bögen erstellt. Manchmal muss auf Lehrgangsdaten warten, bevor man etwas sinnvolles rausgibt, ist also unterschiedlich, wann die Bögen rausgeschickt werden. Generell sollen sie halt schon sehr zeitnah an die Auszubildenden raus.
Autor marcel1976
 - 27. August 2013, 11:34:24
Auch wenn das Thema schon länger nicht mehr beschrieben wurde, habe ich doch noch eine Frage. Ich habe die Suchfunktion schon lange gequält aber finde keine befriedigende Antwort dazu.
Es gibt bei einigen Soldaten wohl vorab schon Lehrgangs-Pläne, in denen steht, wann und wo die jeweiligen Lehrgänge stattfinden.
Gibt es so etwas für Eignungsübende erst nach Abschluss der Eignungsfeststellung oder evtl. schon in vorläufiger Form vor dem Antreten zur AGA?
Autor ulli76
 - 18. Oktober 2011, 17:12:32
So schlimm wie bei einer zivilen Probezeit ist es bei der Eignungsübung allerdings nicht.
Es dürften deutlich mehr Beendigungen der Eignungsübung vom jeweiligen Soldaten ausgehen als von der Bundeswehr aus.

Solange du die Leistungen erbringst, die von dir erwartet werden (und die sind nicht allzu hoch- Bestehen der AGA, Erfüllen der sportlichen Leistungen) und du dir nichts zu schulden kommen lässt, wird man dich auch dauerhaft haben wollen.

Gibt übrigens auch der Möglichkeit, die Eignungsübung zu verlängern- sowohl von Seiten der Bundeswehr als auch vom Soldaten aus.
Autor KlausP
 - 18. Oktober 2011, 11:37:11
Selbstverständlich wird die Beurteilung nicht "einfach so" erstellt. Der Disziplinarvorgesetzte wird dann im Vorfeld mit dem EÜb schon mehrere Gespräche geführt haben, wie er sich dessen weitere Entwicklung vorstellt und welche Mängel der EÜb bis wann abzustellen hat. Erst dann erstellt er den Entwurf der Beurteilung. Der Entwurf ist dem EÜb auszuhändigen, mit ihm zu besprechen und es ist ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Erst danach ist die eigentliche Beurteilung zu erstellen und auf dem Dienstweg der Personalbearbeitenden Stelle, in Ihrem Fall der SDBw, vorzulegen. Diese entscheidet dann, wie weiter zu verfahren ist.
Autor hanswurst123
 - 18. Oktober 2011, 11:32:36
Ok. Danke erstmal. Werde als stuffz wiedereingestellt. Wird die Beurteilung einfach so verfasst oder wird da mit dem Betroffenen darüber gesprochen ... Bis jettt habe ich keine schlechten Erfahrungen sammeln können, was neue Situationen angeht. Bin immer motiviert bei der Sache. Nur macht man sich schon Gedanken darüber
Autor KlausP
 - 18. Oktober 2011, 11:27:31
Der Disziplinarvorgesetzte erstellt eine "Beurteilung bei Eignungsübung", wenn er der Meinung ist, dass der Soldat für den Dienstposten, auf dem er eingestellt wurde, nicht geeignet ist. Hier kann er empfehlen, dass entweder die Eignungsübung verlängert wird oder dass der Eignungsübende nicht in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen werden soll. Diese Beurteilung soll zum Ende des dritten Dienstmonats erstellt werden (wenn ich das noch richtig im Kopf habe). Bei Wiedereinstellern habe ich das allerdings noch nicht erlebt, bei Eignungsübenden in der AGA hat mein Chef aber schon eine Verlängerung der EÜb für den einen oder anderen SU FA empfohlen.
Autor hanswurst123
 - 18. Oktober 2011, 11:18:44
Logischerweise eben weil ich höher eingestellt werde. Hatte ich nicht erwähnt - sorry.
Autor KlausP
 - 18. Oktober 2011, 11:13:05
Zitat von: hanswurst123 am 18. Oktober 2011, 09:29:21
Hi!

Ich bin ab 02.01. Wieder in der Truppe. Zunächst logischerweise als eignungsübender. Meine Frage: hat jemand schon Erfahrungen mit Kündigungen seitens der bw? Was für Gründe könnten das sein?

Warum "logischer Weise"? Es gibt genügend Wiedereinsteller, die keine Eignungsübung leisten, weil sie eben nicht mit höherem Dienstgrad in einer höheren Laufbahn eingestellt werden.
Autor DaddysGirl
 - 18. Oktober 2011, 11:04:46
Mir wurde das so erklärt, dass es sich so ähnlich wie die Probezeit im Zivilen verhält. Strengst du dich an, zeigst Einsatz und erfüllst deinen Aufgabe zufriedenstellend, dann hat die BW ja keinen Grund dich zu entlassen. Wenn du aber ständig zu spät kommst, Mist baust etc pp dann schauts nicht so gut aus.

Bitte um Korrektur wenn ich da was falsch verstanden habe.

Gruß
Autor hanswurst123
 - 18. Oktober 2011, 09:29:21
Hi!

Ich bin ab 02.01. Wieder in der Truppe. Zunächst logischerweise als eignungsübender. Meine Frage: hat jemand schon Erfahrungen mit Kündigungen seitens der bw? Was für Gründe könnten das sein?