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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 20. Oktober 2011, 11:22:51
FWDL erhalten weiterhin kostenfreie Zugfahrten zwischen Wohn- und Standort in Form eines Berechtigungsausweises, der für übrige Fahrten als BC 25 gilt. Daran ist nichts geändert worden und wird nichts geändert werden.
Autor KlausP
 - 20. Oktober 2011, 10:01:28
Ich habe gerade mit meinem Spieß der AGA-Kompanie telefoniert, der ReFü der Kompanie war zufällig auch zugegen. Beiden ist keine solche Regelung bekannt, eine diesbezügliche Änderung der Verwaltungsvorschrift ebenfalls nicht.
Autor DonMasterChief
 - 17. Oktober 2011, 16:53:45
Gemeint war mit der o.g. Kostenerstattung die Familienheimfahrten mit der Bahn. "Kostenerstattung" ist diesem Falle der falsche Begriff. So wie es aber momentan scheint, wird der Bahnberechtigungsausweis nicht mehr gestellt. Sprich die Kosten für die Heimfahrten mit der DB müssen selber getragen werden.

In den Flyern wird jedoch damit geworben, dass Familienfahrten/Heimfahrten (mit der Bahn) unentgeltlich sind.
Auf der Website bzgl. des Freiwilligen Wehrdienstes steht jedoch nichts mehr dazu.
Autor KlausP
 - 17. Oktober 2011, 12:20:20
Und wo ist jetzt Ihr Problem? Haben Sie sich das, was ich aus dem Flyer in meinem letzten Post zitiert habe, überhaupt durchgelesen? Dass die Bundeswehr alle Fahrksten mit dem Privat-Kfz erstattet, war noch nie so, nicht einmal für Grundwehrdienstleistende, da galten nämlich die gleichen Regeln auch schon.
Autor wolverine
 - 17. Oktober 2011, 12:00:19
Worum geht es jetzt eigentlich? Soll der Bahnberechtigungsausweis nicht mehr gestellt werden oder haben Sie aus diesem "Familienheimfahrten" geschlossen, dass Sie die Fahrtkosten mit PKW erstattet bekämen? Letzteres wäre wohl einfach eine Hoffnung, die sich nicht bewahrheitet hätte. Ersteres tatsächlich ein Umstand, der die Entscheidung beinflussen konnte.
Autor DonMasterChief
 - 17. Oktober 2011, 11:52:02
Hier stehts. Nur auf der Website ist es nicht mehr zu finden.

[gelöscht durch Administrator]
Autor Schamane
 - 17. Oktober 2011, 09:17:48
Mea Culpa in älteren Vorschriften steht noch von "freier Heilfürsorge" da sie Vorschriften aus einer Zeit stammen, wo noch nicht einmal sie an die Bundeswehr dachten (zwischen 1960 - 65).
Auch die AU 80 spricht noch von "unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung" als einer Form der "freien Heilfürsorge".
Autor miguhamburg1
 - 17. Oktober 2011, 09:00:37
Lieber Schamane,

das, was Sie hier schreiben, sollte einem (angehenden) Reservisten des ZSan nicht passieren: Soldaten haben keine "freie Heilfürsorge", sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Niemand beabsichtigt, hieran etwas zu verändern.

Auch die weiteren Überlegungen haben keine reale Grundlage: Da FWDL keine Einkommenssteuern zahlen, entfälllt auch die Berechnung eines geldwerten Vorteils für Bahnfahrten. Es gilt nach wie vor das, was Klaus schrieb: Der FWDL bekommt den Gutschein für kostenfreie Fahrten zwischen Standort und Wohnort und damit den BC 25 Tarif für zusätzliche, privat veranlasste Fahrten wohin auch immer. Niemand beabsichtigt, hieran etwas zu verändern.

Weiterhin ist alles das, was Sie zur Verpflegung schreiben, dem Grjnd nach rcihtig. Dennoch zahlen SaZ/BS weiterhin (und auch das beabsichtigt niemand zu ändern) die gut 7 Euronen täglich für die bereitgestellte Truppenverpflegung (dort, wo es sie gibt) und zwar unabhängig davon, wieviel Kosten vor Ort tatsächlich anfallen. Das war aber auch schon immer so und ist nicht das Ergebnis der jüngeren Zeit.

Insofern erschließt sich mir nicht, welche Informationen Sie unserem Fragensteller bzw. der anderen geneigten Leserschaft geben wollten...
Autor Schamane
 - 17. Oktober 2011, 08:51:04
Ich glaube KlausP das meint der Fragesteller. Derzeit erhält ein FWD einen Bahnberechtigungsausweis zur Nutzung in der 2. Klasse der DB - AG. Somit entstehen ihm also keine Kosten.
Von daher es ist formal falsch das die Fahrt finanziert wird, sondern er erhält sie als geldwerten Vorteil. Aus diesem Grund und wegen der unentgeldlichen Verpflegung ist ja der Sold des FWD geringer.
Was ich mir aber vorstellen kann, ist das die DB - AG in den Verhandlungen gesagt hat, bei der allgemeinen Wehrpflicht haben wir das noch mitgetragen, aber bei 5.000 - 15.000 Leuten ist die Verhandlungsbasis eine andere. Der Nächste Schritt wäre die Abschaffung der unentgeldlichen Verpflegung.
Da ich jetzt nicht weiß wie viel die Bundeswehr aufwendet, aber wenn ich von 10.000 zur Verpflegung verpflichteten am Tag ausgehe und den Tagessatz bei 3,60 habe und Wochenenden / Urlaub / Feiertage herausrechne ist der Soldat rund 220 Tage am Standort in Verpflegung.
Daraus ergibt sich im Jahr ein Kostenpunkt von 800 € je Soldat und bei den 10.000 rund 8 Mio €.
Wenn jetzt der Bund statt dessen die 7,20 auszahlt macht das zwar 16 Mio € aber ich kenne Einrichtungen, wo die Bundeswehr am Tag zwischen 15 und 25 € zahlen muss um einen Soldaten zu verpflegen und dies in Deutschland. Wobei ich davon ausgehe, dass die 7,20 dann nicht mehr zu halten wären in Österreich gibt es 16 € für den Tag.
Der folgende Schritt wäre die kostenlose Heilführsorge, nur das würde Teuer und der Bund hätte keine Kontrolle mehr, da der zivile Arzt dem General sagt: "Sorry aber das geht sie einen feuchten Kehricht an!" Beim Kostenpunkt kann man etwa 400 € im Monat ansetzen und das mal 175.000 € wären schon einmal 840 Mio € im Jahr und es soll doch billiger werden.   
Autor KlausP
 - 17. Oktober 2011, 07:03:27
Zitat von: DonMasterChief am 17. Oktober 2011, 00:43:40
Hallo miteinander!

Trotz der Werbung mit Heimfahrten in den Flyern für den Freiwilligen Wehrdienst, habe ich von meinem Wehrdienstberater erfahren, dass Heimfahrten ab 2012 nicht mehr finanziert werden. Die vollen Kosten muss jeder für sich alleine Tragen.

Des Weiteren ist auf der Website zum FWD (klick mich) der Bundeswehr auch kein Vermerk bzgl. Kostenübernahme bei Heimfahrten.

So wie ich diese Seite in Erinnerung habe, stand da auch noch nie etwas in der Richtung.

Die Aussage im Flyer "Freiwilig dienen" ist die Einzige, die ich auf die Schnelle gefunden habe. Auch in der taucht der Begriff "Kostenübernahme" nicht auf, darin steht lediglich:

ZitatDie Wochenenden sind überwiegend dienstfrei. Die Zugfahrt in der 2. Klasse zwischen Standort und Wohnung kostet Sie dabei grundsätzlich nichts.
Dauert die Reise mit Bus und Bahn zu lange oder ist sie aus anderen Gründen unzumutbar, erhalten Sie von der Bundeswehr auch für Heimfahrten mit dem eigenen Fahrzeug nach Hause einen finanziellen Zuschuss bis zur Höhe des jeweils geltenden Tarifs der Deutschen Bahn AG.
Ein zusätzlicher Bonus für Freiwilligen Wehrdienst Leistende auf Reisen: Mit dem Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten können Sie Fahrkarten der Deutschen Bahn AG mit 25 Prozent Ermäßigung auf den Normalpreis für beliebige sonstige Privatund Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands kaufen.
Autor DonMasterChief
 - 17. Oktober 2011, 00:43:40
Hallo miteinander!

Trotz der Werbung mit Heimfahrten in den Flyern für den Freiwilligen Wehrdienst, habe ich von meinem Wehrdienstberater erfahren, dass Heimfahrten ab 2012 nicht mehr finanziert werden. Die vollen Kosten muss jeder für sich alleine Tragen.

Des Weiteren ist auf der Website zum FWD (klick mich) der Bundeswehr auch kein Vermerk bzgl. Kostenübernahme bei Heimfahrten.