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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 20. Oktober 2011, 19:09:56
Das mit dem 30.9. gibt´s schon länger.
Inzwischen kann man aber Urlaub vom Vorjahr sogar bis zum 31.12. nehmen- bisher gab´s da jedes Jahr nen Extra-Befehl zu. Keine Ahnung, ob das inzwischen in den Erlass eingebaut wurde.

In Einzelfällen ist es aber auch möglich, den Urlaub sogar noch länger zu erhalten.
Beispiel: Soldat hat noch Urlaub aus dem Vorjahr und will den im IV.Quartal nehmen. Urlaub ist genehmigt. Dann wird der Soldat kurzfristig in den Einsatz geschickt und der bereits genehmigte Urlaub widerrufen. Der Urlaub wurde dann bis nach dem Einsatz wieder gutgeschrieben.

Im Sinne des Erfinders ist das natürlich nicht.

Bei so viel Resturlaub kann der DV natürlich entscheiden, dass die Dienste auszuzahlen sind. Wirst mit deinem Chef sprechen müssen.
Autor KlausP
 - 20. Oktober 2011, 19:03:31
Nö, kann durchaus sein, dass ich 'ne etwas veraltete Vorschrift im Netz gefunden habe. Da stand das mit 30.09. drin.
Autor Ralf
 - 20. Oktober 2011, 18:58:08
Zitat von: KlausP am 20. Oktober 2011, 13:13:28
Dazu bedarf es keiner Ablehnung im lfd. Urlaubsjahr mehr, das war früher mal so. Vor der Änderung war es so, dass man Resturlaub bisb zum 31.03. des Folgejahres antreten konnte; wenn er im Urlaubsjahr bereits abgelehnt wurde, verlängerte sich die Frist bis zum 30.09. des Folgejahres.
Hab ich was verpasst? Die Frist ist doch bis Ende des Folgejahres. Alles was bis dahin nicht genommen wurde, verfällt.
Hab gerade noch alten Urlaub von 2010 genommen und baue die letzten Tage im Dezember ab.
Autor schlammtreiber
 - 20. Oktober 2011, 16:58:41
Wir fassen zusammen: die Rente ist sicher. Der Urlaub, je nach Vorschriftenlage und -interpretation, weniger  8)
Autor MarcTheMan2
 - 20. Oktober 2011, 16:53:30
Die Dienste werden von uns Mannschaftern selber verteilt. Jeder Dienst den ich gemacht habe, war selber ausgesucht. Da ich nah an der Kaserne wohne, entlaste ich dadurch Leute von weiter weg die deshalb das Wochenende in der Kaserne bleiben müssten.

Dienstliche Gründe haben noch nie gegen einen Urlaub gesprochen
. Es ist nur so das ich keinen Grund hatte Urlaub zu nehmen, stattdessen hab ich nächstes Jahr viel
vor.
Autor KlausP
 - 20. Oktober 2011, 16:46:36
ZitatUnd das ist kein zusammenhängender Dienst von mehr als 16 Std., der dann genau einen Anrechnungsfall bringt? Ich höre schon auf; sind endlos diese Diskussionen um den Erlass. Irgendwie hat den keiner so richtig verstanden. ...

Doch, ich schon, aber in der Einheit des TE vermutlich nicht. Es ist wirklich haarsträubend, wie manche Chefs und Spieße diesen Erlass auslegen.
Autor wolverine
 - 20. Oktober 2011, 16:37:43
Und das ist kein zusammenhängender Dienst von mehr als 16 Std., der dann genau einen Anrechnungsfall bringt? Ich höre schon auf; sind endlos diese Diskussionen um den Erlass. Irgendwie hat den keiner so richtig verstanden.
Mein Einwand war auch ein anderer: Einer überprüfenden Stelle könnte es komisch vorkommen wenn einer, der in einem Jahr über 200 Überstunden macht und wegen dringender dienstlicher Gründe nie in Urlaub gehen konnte, im nächsten Jahr dann vier und noch einmal einen vollen Monat nicht gebraucht wird. Das ist in sich widersprüchlich. Ich würde ihren Chef fragen ob er noch ganz richtig tickt und ob sich Dienste nicht gleichmäßiger verteilen lassen (das könnte man sogar in seine Beurteilung einfließen lassen). Aber machen Sie mal ...
Autor MarcTheMan2
 - 20. Oktober 2011, 16:32:31
Die Stunden kommen von UvDs und Wachen am Samstag. Für einen Dienst von Samstag auf Sonntag erhalte ich 10h für den Samstag und 8h für den Sonntag, zusammen 18h.
Autor wolverine
 - 20. Oktober 2011, 16:26:30
Und dann müssen Sie 200 Überstunden machen?
Autor MarcTheMan2
 - 20. Oktober 2011, 16:23:33
Danke F_K,
nachdem mir der Dienstzeitausgleich von diesem Monat  genehmigt worden ist, werde ich gleich nächsten Monat mit den verantwortlichen Personen reden.

Zum Thema dienstliche Gründe:

Ich befinde mich auf einem Dienstposten der praktisch doppelt besetzt ist.
Man bräuchte für diesen eigentlich nur eine halbe Arbeitskraft, es sind aber 2,5 Personen verantwortlich. Mit anderen Worten: Ich bin entbehrlich.


Wird aber alles abgeklärt !

Der Thread hat mir sehr geholfen, Dank an alle Beteiligten.
Autor F_K
 - 20. Oktober 2011, 13:53:30
... der "Plan", einfach mal am Stück vier Monate nicht im Dienst zu sein (ohne vorherige Rücksprache), ist schon ziemlich "abgedreht".

Ich rate dringend an, dies mit TE Führer und DV abzuklären - sonst stehen dem plötzlich dienstliche Gründe entgegen - und dann kann ggf. zumindest der Dienstzeitausgleich komplett finanziell (auch im Nachhinein) abgefunden werden.
Autor KlausP
 - 20. Oktober 2011, 13:43:47
Meine Ausführungen bezogen sich lediglich auf Ihren Erholungsurlaubsanspruch gem. ZDv 14/5. Dieser Urlaub muss Ihnen gewährt werden. Was die Freistellung vom Dienst betrifft, gibt es in dem entsprechenden Erlass einen Passus, in dem singemäß ausgesagt ist, dass diese Ansprüche innerhalb eines Jahres abzugelten sind. Ich habe den Erlass aber jetzt nicht vorliegen, so dass ich keine genaue Aussage dazu treffen kann.

Wegen Ihres Urlaubs müssen Sie nicht den TE-Führer "überzeugen" sondern Ihren Disziplinarvorgesetzten. Nur der entscheidet über Ihren Urlaub auf der einen und über Ihren Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst auf der anderen Seite.
Autor MarcTheMan2
 - 20. Oktober 2011, 13:32:20
Daraus schließe ich das Formalitäten meinen Urlaubsplänen nicht entgegenstehen.
Nur mein TE Führer werde ich überzeugen müssen.

Mein ursprünglicher Plan war:

Januar:Dienst
Februar: Dienst

März: Urlaub
April: Urlaub
Mai: Urlaub
Juni: Urlaub

Juli: Dienst

August: Urlaub
Autor wolverine
 - 20. Oktober 2011, 13:22:30
Bedankt.
Autor KlausP
 - 20. Oktober 2011, 13:13:28
Dazu bedarf es keiner Ablehnung im lfd. Urlaubsjahr mehr, das war früher mal so. Vor der Änderung war es so, dass man Resturlaub bisb zum 31.03. des Folgejahres antreten konnte; wenn er im Urlaubsjahr bereits abgelehnt wurde, verlängerte sich die Frist bis zum 30.09. des Folgejahres.