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Zitat von: KlausP am 20. Oktober 2011, 13:13:28Hab ich was verpasst? Die Frist ist doch bis Ende des Folgejahres. Alles was bis dahin nicht genommen wurde, verfällt.
Dazu bedarf es keiner Ablehnung im lfd. Urlaubsjahr mehr, das war früher mal so. Vor der Änderung war es so, dass man Resturlaub bisb zum 31.03. des Folgejahres antreten konnte; wenn er im Urlaubsjahr bereits abgelehnt wurde, verlängerte sich die Frist bis zum 30.09. des Folgejahres.
ZitatUnd das ist kein zusammenhängender Dienst von mehr als 16 Std., der dann genau einen Anrechnungsfall bringt? Ich höre schon auf; sind endlos diese Diskussionen um den Erlass. Irgendwie hat den keiner so richtig verstanden. ...