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Autor Schrocks
 - 01. November 2011, 19:54:21
ja
Autor wolverine
 - 01. November 2011, 19:47:47
Wenn Sie medizinisch untauglich sind werden Sie genau keinen Tag Soldat sein! Das gleiche gilt für die Polizei oder Feuerwehr und alle anderen Organisationen, die medizinische Tauglichkeiten definieren. Und diese Definition findet nun einmal in Vorschriften statt; ob Ihnen das passt, Sie das verstehen oder nicht. Der WDB wird daran genau nichts ändern können. Und genau dieser "Schreibtischhengstkram" gehört zu Ihrem "Traumjob" (der wahrscheinlich ein Traum bleiben wird).
Autor Flexscan
 - 01. November 2011, 19:45:06
Kollege ist man bei Bauer und Voss. Hier heist es Kamerad.

Es gibt keinen Grund hier User anzuflaumen nur weil man Antworten bekommt, die man nicht hören will.

Worschrift ist Vorschrift. Wenn zu gross dann ISSO

Völlig egal ob das Dein Traumjob ist und Du den unbedingt haben willst.

Comprendre?
Autor KlausP
 - 01. November 2011, 19:43:39
Vielleicht sollten Sie sich mal im Ton mäßigen. Ihr überhebliches Gelaber können Sie unter Ihresgleichen anbringen, ich habe es bestimmt nicht nötig, mich von einem jungen Schnösel dumm von der Seite anmachen zu lassen, dafür hatte ich zu lange mit Personalangelegenheiten bei der Bundeswehr zu tun. Ihr "Kollege" bin ich nie gewesen und werde ich nie sein. Und ein Kamerad werden Sie hoffentlich für mich nie werden.
Autor KlausP
 - 01. November 2011, 19:28:56
Zitat von: Schrocks am 01. November 2011, 19:19:54
vllt. gibts da sonderregelungen die man nutzen kann, dass werde ich morgen mit meinem wdb besprechen.

Wenn es Sonderregelungen oder die Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen gäbe, würde das wo stehen? Genau! In der Vorschrift.
Autor miguhamburg1
 - 01. November 2011, 19:26:35
Der ist allerdings auch kein Musterungsarzt und wird einen Teufel tun, Ihnen da irgendetwas zuzusagen. Und wenn Sie vor Ihrer Bundeswehrzeit bei allem Möglichen wissen wollen, warum der Inhalt von Vorschriften und Erlassen so ist, wie Sie ihn vorfinden, dem kann man nur raten, die Hände von der Bundeswehr zu lassen. Der wird nämlich nicht glücklich dabei.
Autor Schrocks
 - 01. November 2011, 19:19:54
vllt. gibts da sonderregelungen die man nutzen kann, dass werde ich morgen mit meinem wdb besprechen.
Autor KlausP
 - 01. November 2011, 18:34:35
Zitat... dazu will ich nicht hören das das ne vorschrift ist das haben die mir bei der musterung gesagt und deswegen poste ich sowas auch nicht ;) in der ZDv 46/1 steht dazu nix. ...

Willkommen bei der Bundeswehr. Vorschriften legen bestimmte Verhaltensweisen oder bestimmte Standards fest und erläutern und begründen sie in der Regel nicht.
Autor Schrocks
 - 01. November 2011, 18:28:56
okay ich habe die "ZDv 46/1" mir angeschaut.
ich finde da keine begründung warum das so ist mit maxlength, da steht nur folgendes unter der musterungstabelle:

""""""Bei Minderung der psychischen Belastbarkeit durch extreme Körperlänge bzw. Minderwuchs oder durch sonstige Abweichungen der konstitutionellen Entwicklung ist zusätzlich nach GNr 13 zu beurteilen.""""""""""

daraufhin habe ich mir den GNr 13 angeschaut. da geht es um die psyche, psychische einschränkungen.
da findet man eine tabelle, in der für T3 - T5 die psychischen "defizite" stehen.

kann mir jemand jetzt jemand den satz oben bitte erklären? ;)

@Klaus P.: die frage ist eigentlich gewesen -sorry wenn ich missverstanden wurde- : "wieso liegt die festgelegte maxlength bei 2,05 metern?" in der ZDv 46/1 steht dazu nix. ----- dazu will ich nicht hören das das ne vorschrift ist das haben die mir bei der musterung gesagt und deswegen poste ich sowas auch nicht ;) in der ZDv 46/1 steht dazu nix.
Autor KlausP
 - 01. November 2011, 18:14:00
Es geht weder um Betten noch um Schlafsäcke oder um Uniformen. Die Musterungsvorschrift hat die Grenze nun mal bei 2,05 m gezogen und der Musterungsarzt hat diese Dienstvorschrift durchzusetzen. Genauso wie es eine maximale Körperlänge gibt, gibt es eine minimale. Jemand, der 1 cm kleiner ist als dort festgelegt wird ebenfalls "nicht verwendungsfähig" gemustert. Es gibt kein Recht darauf, als "verwendungsfähig" gemustert zu werden. Wenn Ihnen diesen Vorschift nicht passt, können Sie ja dagegen klagen, von mir aus bis zum Bundesverwaltungsgericht und weiter.
Autor Schrocks
 - 01. November 2011, 18:08:03
danke, ich google "ZDv 46/1" einfach mal und schau mal was drinne steht.

-> das mit den betten, schlafsäcken, hängematten kann mein problem sein, darum gehts nicht..

-> und das mit der uniform ist auch keine begründung, da man 1cm unterschied von 205 zu 206 cm nicht sehen kann. ich kann auch neben nem 202 menschen stehen und keiner könnte so auf anhieb sagen wer größer ist ;)

danke trotzdem ;)
Autor Jakkaru
 - 28. Oktober 2011, 15:28:29
Ausserdem gibt es Probleme bei Betten und Schlafsäcken denk ich mal. :o
Autor BulleMölders
 - 28. Oktober 2011, 07:19:02
Ist doch ganz einfach, es gibt nur Uniformen bis einer Körpergröße von 2,05 Metern.
Wenn jemand größer ist, dann müsste es extra angefertigt werden und das ist der Bundeswehr zu teuer und deshalb die Grenze bei 2,05 Metern.
Autor ulli76
 - 27. Oktober 2011, 17:47:48
Ich hab das mal abgetrennt, da es mit dem ursprünglichen Thema an sich nix zu tun hatte.

Das mit er Körpergröße steht in der ZDv 46/1 und die aktuelle Version ist vom 1.9.2010. Kann man einfach googeln und nachlesen.
Autor wolverine
 - 27. Oktober 2011, 17:00:56
Vor allem wäre das eigentlich Sache des Arztes gewesen! Wenn er das vor Ort schon nicht konnte, wie sollen wir das hier?!