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Zusammenfassung

Autor Troubleshooter
 - 13. November 2011, 10:29:47
Wichtig ist, daß Sie Ihrem Standortarzt gegenüber den Sachverhalt schildern, insbesondere, wenn der UvD sie heute an einen zivilen Arzt (Krankenhaus oder ärztlicher Notdienst) verweist. Auf jeden Fall sollten Sie dann bei der Nachuntersuchung in Ihrem Standort angeben, wie die Verletzung entstanden ist und sie nicht z.B. auf der Kellertreppe gestolpert sind. Dann kommt zwar ein wenig Papierkrieg auf Sie zu, aber das kennen Sie ja...
Ihre Verletzung zieht sicherlich Behandlungskosten nach sich, evtl. sind Sie gar nicht oder nur eingeschränkt dienstfähig (Ausfallentschädigung). Diese Kosten lässt sich die Wehrverwaltung gerne vom Verursacher erstatten.
Autor bayern bazi
 - 13. November 2011, 09:05:50
wenn du aktiver soldat bist - zum nächsten standortarzt
Autor hauptG
 - 13. November 2011, 02:20:00
Nacht Kameraden, ich hatte grad eine schlägerei, ja was heißt hier schlägerei ... ich war der einzige der was abbekommen hat. Mir hat eben einer einfach so nach lust und laune eine faust ins gesicht und einen tritt in meine rippen gegeben, die polizei war da vor ort und hat ihn auch geschnappt. Ich habe Anzeige erstattet, und wie ist das jetzt mit einem attest für meine blauen flecken, wer schreibt mir das der bundeswehrarzt oder eine ziviler arzt. Zu wem muss ich denn jetzt ?