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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: billbe am 21. November 2011, 11:46:00
Ich hatte eine Jugendstrafe die war 2004 und wurde 2006 dafür bestraft und dann das Verfahren eingestellt.
Zitat von: F_K am 18. November 2011, 14:49:11
(..wir haben meine Urlaubsbilder von Kuba angeschaut ...)
Zitat von: F_K am 17. November 2011, 10:53:09
Die staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister werden "nicht gelöscht", die gehen von "der Wiege bis an die Bahre" - und beinhalten auch die eingestellten Verfahren, egal welcher Einstellungsgrund vorlag.
@ AveX:
Eine Einstellung nach 170 ist ohne "Schuldzuweisung oder Anerkenntnis" - da ist keine weitere Aktion notwendig.