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Autor marcello262
 - 17. November 2011, 19:53:14
Der Opa meiner Freundin möchte deswegen keinen Mietvertrag machen, da dann weiter Kosten auf ihn zukommen ihn Form von höheren Steuern und dergleichen. Und da die Wohnung ja quasi in der Familie bleibt, sieht er es nicht ein extra dafür mehr zu bezahlen. So meine ich ihn verstanden zu haben. Ich werde ihn aber auf jeden fall noch einmal Fragen warum genau sobald ich die möglichkeit habe

Danke
Autor KlausP
 - 17. November 2011, 19:46:54
Kann ich nicht genau beantworten, aber meiner Meinung nach benötigt die Verwaltung für die Anerkennung das Haustandes einen Mietvertrag. Was hindert Sie daran, einen Mietvertrag abzuschließen?
Autor marcello262
 - 17. November 2011, 19:44:18
Danke für die Antwort KlausP

Habe dazu noch ein Frage.

Wird eine eigene Wohnung ohne Mietvertrag auch anerkannt? Wir wollen nämlich umziehen. Zum Opa meiner Freundin. Wir haben dort dann eine komplette Wohnung wo wir dann halt nur die Nebenkosten bezahlen und deswegen auch keinen Mietvertrag machen. Würde es dort dann reichen wenn er ein Schreiben aufsetzt wo dann drin steht das wir da eine eigene Wohnung haben oder klappt das nicht?
Autor KlausP
 - 17. November 2011, 16:27:25
In Ihrer "Aufforderung zum Dienstantritt steht:

Zitat"Ihnen wird als Verheiratete(r) oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden(r) bzw. Unverheiratete(m) mit Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) die Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt."

Sie schreiben weiterhin:

Zitat... haben auch seit über einem Jahr eine gemeinsame Wohnung.  ...

Damit gehe ich davon aus, dass Ihr Hausstand als berücksichtigungsfähig anerkannt ist. Da die UKV nicht zugesagt wird, sind Sie mMn damit Trennungsgeldberechtigt.
Autor marcello262
 - 17. November 2011, 15:19:38
Hallo,

habe nochmal eine Frage, mag sein das es manche wie ich festgestellt habe hier nervt solche Fragen gestellt zu bekommen, aber dafür ist ein Forum nunmal da.

Also vorneweg:

Am 2.4.2012 habe ich meinen Dienstantritt in Holzminden als SaZ 4. AGA genauso wie die Stammtruppe von mir werden sich dort befinden. Es sind ca. 230km von Heimatort bis Kaserne. Meine Freundin und ich werden in den nächsten Monaten heiraten und haben auch seit über einem Jahr eine gemeinsame Wohnung.

Nun zu meiner Frage:

Steht mir Trennungsgeld zu?

Auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht folgendes:
"Ihnen wird als Verheiratete(r) oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden(r) bzw. Unverheiratete(m) mit Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) die Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt."

Danke für eure Antworten