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Zusammenfassung

Autor Perser
 - 18. Mai 2005, 12:25:21
Das wird dir Dein PersMobFw sagen können. Ist unterschiedlich, je nach FE - Klasse.

Gruß aus Iserlohn
Peter
Autor SanMat 5.12
 - 18. Mai 2005, 09:53:36
Danke Perser,

das frag ich doch gleich mal nach ob das möglich ist!

Weist du auch zufällig wie lange der Lehrgang ginge?

CU

SanMat  ;D
Autor Perser
 - 17. Mai 2005, 14:52:58
Zitat von: SanMat 5.12 am 16. Mai 2005, 14:06:33
Kannst du mir da ein paar Ratschläge geben wie du es genau gemacht hast?!

Gruß

SanMat

Erst einmal mit dem zuständigen PersMobFw Kontakt aufnehmen. Geht natürlich nur bei einer Mobbeorderung. Dann den Grund für die dienstliche Notwendigkeit finden... Angeblich soll eine bevorstehende besondere Auslandsverwendung sehr hilfreich sein!

Ansonsten siehts bei einer Nichtbeorderung sehr dunkel aus...

Also: viel Glück!

Saludos
Peter
Autor SanMat 5.12
 - 16. Mai 2005, 14:06:33
Und was genau muss man tun um diesen "Lehrgang" zu bekommen???

Kannst du mir da ein paar Ratschläge geben wie du es genau gemacht hast?!

Gruß

SanMat
Autor Perser
 - 11. Mai 2005, 18:31:54
Zitat von: SanMat 5.12 am 18. April 2005, 14:05:50
Hallöchen,

ich bin neu hier und hab mich versucht einzulesen!
Nun hab ich eine Frage bezüglich der Fahrerlaubnis zivil und Militärisch:

Lt. KWEA sollte ich nie eine Fahrerlaubnis der BW erhalten - aber durch einen guten StvKP-Chef und KPTruppF bin ich auf B-Fort (Klasse 3) geschickt worden.Nach dem Ausscheiden hab ich mir den BCE selber finanziert.

Jetzt  zur Frage:

Wird diese zivile Fahrerlaubnis bei einer Reserveübung anerkannt (eingetragen, umgeschrieben,...) oder bleibts beim B?

Auch im Allgemeinen:
Ist die Bundeswehr endlich in der Lage zivile Lehrgänge (Bsp: San A und B) anzuerkennen und dadurch die Kosten zu senken oder gibt man das Geld lieber noch mal aus????

Für ne Info wäre ich sehr dankbar

Gruß

SanMat


Um es kurz zu machen:
Es gilt in der Bw nur der militärische Führerschein! Selbst wenn du draußen den zivilen CE gemacht hast - so mußt Du bei der Bw mindestens den Umschreiberlehrgang CE machen. Den gibts - allerdings nur mit ziemlichen Tricks für einen Resi. Ich werde demnächst vielleicht auch meinen Umschreiberlehrgang C 7,5 in Aachen machen dürfen.
Ungeachtet dessen mußt Du natürlich einen gültigen Ersthelfer haben und eine "große" Kraftfahrtauglichkeit auf einer BA90/5.

Was diese SanAusbildungen angeht, so gibt es bestimmt eine Möglichkeit aufgrund Deiner zivilen Ausbildung eine militärische ATN zuzuerkennen. Hierzu sollte Dein Mobtruppenteil mal einen Antrag an das zuständige Fachkommando stellen.

Viel Glück dabei!
Peter der Perser
Autor dirk78
 - 23. April 2005, 19:11:23
Überlege doch mal bitte....

Der BCE der BW und zivile ist nicht das selbe,wie sollte man das also mal eben unterschreiben ?!

Ebenso gillt es für den San A und B, was hat der mit der BW zu tun ???

Autor SanMat 5.12
 - 18. April 2005, 14:05:50
Hallöchen,

ich bin neu hier und hab mich versucht einzulesen!
Nun hab ich eine Frage bezüglich der Fahrerlaubnis zivil und Militärisch:

Lt. KWEA sollte ich nie eine Fahrerlaubnis der BW erhalten - aber durch einen guten StvKP-Chef und KPTruppF bin ich auf B-Fort (Klasse 3) geschickt worden.Nach dem Ausscheiden hab ich mir den BCE selber finanziert.

Jetzt  zur Frage:

Wird diese zivile Fahrerlaubnis bei einer Reserveübung anerkannt (eingetragen, umgeschrieben,...) oder bleibts beim B?

Auch im Allgemeinen:
Ist die Bundeswehr endlich in der Lage zivile Lehrgänge (Bsp: San A und B) anzuerkennen und dadurch die Kosten zu senken oder gibt man das Geld lieber noch mal aus????

Für ne Info wäre ich sehr dankbar

Gruß

SanMat