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Autor ARMY STRONG
 - 20. November 2011, 09:21:55
Da es in D keine Reserveeinheiten geben wird, die man auch mal geschlossen in den Einsatz schicken kann, ist es wenig hilfreich immer wieder das Vorbild USA zu bemühen. Dort ist halt nunmal alles anders.

Die dortige Reserve ist ganz anders organisiert und die Reserveverbände sind personell und materiell voll aufgestellt und ausgestattet.
Autor Stephan Eggers
 - 20. November 2011, 05:38:21
Hallo,

nein ich meinte schon das spätere Hinzustossen ohne die nötige ATN.

Um ehrlich zu sein wieso ich frage: ich beneide meinen alten Kollegen F. aus usa, mit dem ich während der Stationierungszeit seines Vaters (Airforce) zusammen die internationale Schule besucht habe. Er hat mit über 30 noch eine komplette Ausbildung bei einer Panzereinheit der NG absolviert, neben dem Beruf. Das einzige was zählte war seine Eignung, Vordienstzeit egal.

Deutschland wird natürlich nie sowas haben oder brauchen, aber da anscheinend die Heimatschutzkräfte eine klare Rolle bekommen sollen, fragt sich mancher halt ob die das alles voll aus ehemals aktiven rekrutieren können, oder man in kleinem Rahmen auch hier mal Neuland wagen würde.

Damit rechnen tue ich natürlich nicht.
Autor Aliki
 - 19. November 2011, 19:24:50
Ich glaube, er meinte die Ausbildung wie z.B. bisher den ungedienten ROA/RFA
Autor snake99
 - 19. November 2011, 09:30:04
Zitat von: Stephan Eggers am 19. November 2011, 04:08:50
Weist in diesem Entwurf irgend etwas darauf hin, dass die Reserve zukünftig ungediente Kräfte auch militärisch noch ausbilden/aufbauen soll?

Ich denke, es wird wie folgt laufen:

Unbeorderte Reservisten können sich nach wie vor freiwillig via DVAG's engagieren und weiterbilden.

Beorderte Reservisten werden im Rahmen ihrer Dienstpostenverwendung aus- & weitergebildet und werden wohl nach wie vor die Möglichkeit eine Laufbahnwechsels erhalten, sofern dies für den Reservisten und die Bundeswehr von Interesse ist. 

Ungediente werden es zukünftig etwas schwerer haben sich als Reservist einzubringen, es sei denn, sie haben eine zivile Qualifikation an der die Bw interessiert ist. Nehmen wir zum Beispiel einen ungedienten Arzt ... er wird wohl bei vorhandenem Interesse wesentlich schneller und leichter die Möglichkeit erhalten sich bei der Bw aktiv einzubringen, als es bei einem Kaufmann oder einem Elektriker der Fall sein wird ;) Gerade Berufe auf Gesellen- oder Meisterebene kann die Bw mittlerweile recht gut mit eigenen aktiven Personal abdecken, so dass sie nicht mehr zwingend auf Reservisten zurückgreifen muss. Lediglich im Bereich der hoch qualifizierten Berufe (in aller Regel mit Hochschulabsolventen) gibt es einige Verwendungen, die die Bw nach wie vor nur recht schwer selber bedienen kann ...
Autor Stephan Eggers
 - 19. November 2011, 04:08:50
Entschuldigt bitte wenn die folgende Frage naiv ist, aber ich habe wenig Ahnung und kann diesen Entwurf entsprechend nicht so richtig "lesen".

Weist in diesem Entwurf irgend etwas darauf hin, dass die Reserve zukünftig ungediente Kräfte auch militärisch noch ausbilden/aufbauen soll?

Oder wird es wie bisher laufen: Grenadier, Artillerist und Jäger der Reserve kommen allesamt aus entsprechenden aktiven Verwendungen, und wer später bzw. ohne vorherige Dienstzeit und Verwendung dazu stösst, wird wie in seinem Zivilberuf eingesetzt?

Autor snake99
 - 15. November 2011, 10:24:39
 :D :D :D
Autor KlausP
 - 15. November 2011, 10:23:00
Sowas soll passieren! Es geschehen noch Zeichen und Wunder.  ;D
Autor snake99
 - 15. November 2011, 10:21:36
Klaus, ich danke dir :) Dann war die Antwort die ich bekommen habe gar nicht mal so unwahr :)
Autor KlausP
 - 15. November 2011, 10:16:33
ZitatHat ein beorderter Reservist, der Leistungszuschlag bekommt, auch zusätzlich Anspruch auf DA bzw. DUZ?

Klare Antwort: Nein. Der Leistungszuschlag schließt den erhöhten Wehrsold bei mehrgeleistetem Dienst ein. Deshalb sollte man zusammen mit dem ReFü zu Beginn der WÜb mal überschlagen, wie lange denn der LZ "reicht", weil man danach wieder erhöhten Wehrsold abrechnen kann.
"Dienst zu ungünstigen Zeiten" (DUZ) kannst du als Wehrsoldempfänger sowieso nicht abrechnen, das kann auch kein FWDL.
Autor snake99
 - 15. November 2011, 10:11:20
Sag mal ... da fällt mir doch glatt eine Frage ein, die im Rahmen meiner letzten WÜ aufgekommen ist und nicht zu 100% geklärt werden konnte ... vielleicht kennst du ja die Antwort.

Hat ein beorderter Reservist, der Leistungszuschlag bekommt, auch zusätzlich Anspruch auf DA bzw. DUZ?
Da ich bei meinem WÜ's sowieso in der Kaserne schlafe, ist es mir letztendlich egal wie lange ich Dienst leiste (z.B. im Rahmen von Nachtausbildungen oder als OvWa), doch es wäre trotzdem mal interessant zu erfahren.

Die offizielle Aussage war die, dass ich keinen weiteren Anspruch auf DA oder DUZ habe, da diese Ansprüche über den Leistungszuschlag abgegolten werden. Stimmt das? 
Autor KlausP
 - 15. November 2011, 10:06:46
Ja, das ist auch anstrengend. Ich hab ja noch das Glück, dass ich mich halbwegs mit der Materie auskenne und die Herrschaften auch auf den Pott setze, wenn es sein muss - das wissen die auch  ::) :D. Andere Reservisten geben sich mit solchen Aussagen zufrieden, weil sie selber nur gefährliches Halbwissen über ihre Rechte haben - wenn überhaupt so viel. Die wissen weder, welche Geld- und Sachbezüge ihnen zustehen noch dass ihnen erhöhter Wehrsold zusteht, solange sie keinen Leistungszuschlag (mehr) bekommen und von anteiligem Urlaubsanspruch haben sie auch noch nichts gehört.
Autor snake99
 - 15. November 2011, 10:00:33
Wir können uns ja zusammen tun ... du besserst mit dem Erlös deine Pension auf und ich habe einen schicken Nebenverdienst  ;D

Aber im Ernst ... ich finde es mitunter echt anstrengend, das so wenig aktive Soldaten (vor allem im S1 Bereich) Ahnung von der Reserve haben ... immerhin gehört diese genauso zum System, wie FWD, SaZ- oder ein BS Dienstverhältnis ;) 

Ein wenig lustig finde ich die neuen "E-Bescheide" ... wir dürfen uns jetzt offiziell "Dienstleister" nennen, denn wir erbringen neuerdings eine Dienstleitung dem Dienstherrn Bundeswehr gegenüber, wenn wir eine Wehrübung ableisten ... fühle mich echt geschmeichelt  ;D ;D ;D
Autor KlausP
 - 15. November 2011, 09:48:47
Meine PersFw und mein PersOffz haben auch keine Ahnung von der Materie. 10 Jahre lang habe ich denen ja die Arbeit mit den Reservisten abgenommen, seit meiner Pensionierung und dem Wegfall meiner Stelle hatten sie immer einen HptFw oder StFw, der auf z.b.V. saß und das für sie erledigt hat. Ich könnte den zweiten Band dazu schreiben "Wie man als Perser die Reservisten abwimmelt" oder so.
Autor snake99
 - 15. November 2011, 09:39:58
Zitat von: KlausP am 15. November 2011, 09:36:54
Dann hat dein Perser genau NULL Ahnung und der Refü hat auch nicht mehr davon.

Wundert dich das  :D Schlägt man als Reservist in einem Truppenteil auf, so gibt es nichts, was ich noch nicht erlebt bzw. zu hören bekommen habe ... ich könnte auch ein Buch schreiben "Der Reservist ... das unbekannte Wesen"  :D
Autor KlausP
 - 15. November 2011, 09:36:54
Dann hat dein Perser genau NULL Ahnung und der Refü hat auch nicht mehr davon. Nicht in die EinsRes Verpflichtete erhalten ab dem 25. WÜbTag Leistungszuschlag nach § 8a Wehrsoldgesetz, verpflichtete Einsatzreservisten erhalten einen erhöhten Leistungszuschlag. Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/__8a.html