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ZitatSelbst wenn das andere leibliche Elternteil im öffentlichen Dienst arbeiten würde und einen Ortszuschlag erhalten würde, würde der Soldat bevorzugt werden und den Kinderzuschlag für das Stiefkind erhalten.
Zitat von: kimbo am 20. November 2011, 19:16:32Wenn der leibliche Vater Unterhalt zahlt, dann hat er auch Anrecht die Entsprechenden Vergünstigungen durch den Staat.
Also adoptieren werde ich keines der beiden Kinder, zumal wir auch ein gutes Verhältniss mit dem Kindsvater haben und er auch Unterhalt bezahlt.
Es ging mir nur darum ob es irgendwelche Zuschläge gibt und wenn ja welche und wie es in meiner Situation aussehen würde.
Zitat§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige
...
(2) Kinder der oder des Beihilfeberechtigten sind berücksichtigungsfähig, wenn sie im Familienzuschlag der oder des Beihilfeberechtigten nach dem Bundesbesoldungs-gesetz berücksichtigungsfähig sind. Dies gilt für Kinder von Beihilfeberechtigten nach § 3, wenn
1. Anspruch auf einen Auslandskinderzuschlag nach § 56 des Bundesbesoldungs-gesetzes besteht oder
2. ein Auslandskinderzuschlag nach § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes nur des-halb nicht gezahlt wird, weil im Inland ein Haushalt eines Elternteils besteht, der für das Kind sorgeberechtigt ist oder war.
Zitatdenn unterhaltspflichtig für die Kinder, die seine Zukünftige mit einem Anderen hat, ist der Kindsvater.