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Autor ulli76
 - 02. April 2012, 21:02:44
Ist ne Einzelfallentscheidung. Deswegen sollst du die Unterlagen ja hinschicken. Kann allerdings dauern, die Rechtsberater haben gut zun tun.
Autor Edik
 - 02. April 2012, 20:59:04
hey leute ich hab da mal ne frage...ich hab in meiner jugend viel mist gebaut bin aber nicht vorbestraft die letzte straftat die ich begangen habe ist jetzt cä.4 jahre her und dafür hab ich 2 wochen freiheitsentzug bekommen hab in der zwischenzeit ne lehre gemacht nicht mehr vorgefallen in der zwischenzeit bin jetzt im juli fertig und will zur marine hab bewerbung alles weg wurde gemustert hab t2 bekommen aber jetzt hab ich brief bekommen ich soll alle strafanzeigen gerichtsurteile zu denen schicken siehts scheiße für mich aus?ich mein ich habs wirklich eingesehn das das scheiße war war wegen körperverletzung das meiste hab ich noch irgendwie chancen reinzukommen?...ich schick übermorgen die sachen weg würde es aber trotzdem gern wissen...
Autor Sourcemax
 - 21. November 2011, 22:19:32
Kann ich da was für wenn sie das fehlintepretieren ?! Unnötig sich über sowas aufzuregen... 
Autor MarekD
 - 21. November 2011, 16:40:38
Zitat von: Sourcemax am 21. November 2011, 15:54:53
Mein Kommentar sollte auch keinesfalls heißen das ich den Drogenkonsum generell Gutheiße. Es sollte lediglich sagen wer weiß er hat in den letzten 3 Monaten Drogen zu sich genommen kann eigentlich direkt wieder fahren.

Tönt dennoch so, als ob zur Marine Drogensüchtige gehen, die drei Monate vorher einfach mal versuchen aufzuhören.
Mich ärgert das. Bei der Bundeswehr muß ich mich auf meine Kameraden verlassen können, besonders im Einsatz!

Zu den Befehlen: Da war mal ein Offizier, der einen anderen Offizier mit den Worten tadelte: "Kerl, dafür hat sie der König von Preußen nicht zum Offzier gemacht, dafür daß sie nicht wissen, wann sie einen Befehl zu befolgen haben und wann nicht!"

Ist eigentlich immer noch aktuell.
Autor Sourcemax
 - 21. November 2011, 15:54:53
Mein Kommentar sollte auch keinesfalls heißen das ich den Drogenkonsum generell Gutheiße. Es sollte lediglich sagen wer weiß er hat in den letzten 3 Monaten Drogen zu sich genommen kann eigentlich direkt wieder fahren.
Autor History777
 - 19. November 2011, 19:12:56
Zitat von: HeikoG. am 19. November 2011, 13:39:47
Zitat von: Sourcemax am 17. November 2011, 22:16:35

Sagt nie ihr würdet einen Befehl verweigern sei es schießen sei es essen, ihr könnt direkt packen und fahren.


Warum?

Fallbeispiel (gut wird auf dich vielleicht in der Form nicht zutreffen): Ein Zug ist in Afghanistan auf Patrouille, der Zugführer wird von einem Kind mit kleinen Steinen beschmissen oder bespuckt. Er gibt dir den Befehl, dieses Kind zu erschießen. Du würdest also dieses Kind erschießen, auch wenn es keine Bedrohung für dich oder deine Kameraden ist?

Ich habe im CAT-Test angekreuzt, dass ich Befehle verweigern würde. Daraufhin wurde ich vom Prüfoffizier angesprochen, warum ich Befehle verweigern würde bzw. in welcher Situation. Ich habe ihm dieses Beispiel genannt und er war zufrieden und ich habe meine FW-Eignung bekommen.

Du darfst Befehle verweigern, ich würde sogar sagen, dass du dazu verpflichtet bist einen Befehl zu verweigern, wenn du sichergestellt hast, dass dieser Befehl wie in diesem Beispiel nur darauf rückzuführen ist, weil der Befehlsgeber sich "angegriffen" fühlt und diese Situation keine Gefahr für den Zug darstellt.

Witzig ich hab fast das Selbe gesagt . Mit dem selbem Ergebniss, die Bundeswehr sucht keine Roboter sondern Menschen mit Moral und einer gewissen Ethik so zumindest mein Eindruck bissher.
Autor Hei-Ko
 - 19. November 2011, 13:39:47
Zitat von: Sourcemax am 17. November 2011, 22:16:35

Sagt nie ihr würdet einen Befehl verweigern sei es schießen sei es essen, ihr könnt direkt packen und fahren.


Warum?

Fallbeispiel (gut wird auf dich vielleicht in der Form nicht zutreffen): Ein Zug ist in Afghanistan auf Patrouille, der Zugführer wird von einem Kind mit kleinen Steinen beschmissen oder bespuckt. Er gibt dir den Befehl, dieses Kind zu erschießen. Du würdest also dieses Kind erschießen, auch wenn es keine Bedrohung für dich oder deine Kameraden ist?

Ich habe im CAT-Test angekreuzt, dass ich Befehle verweigern würde. Daraufhin wurde ich vom Prüfoffizier angesprochen, warum ich Befehle verweigern würde bzw. in welcher Situation. Ich habe ihm dieses Beispiel genannt und er war zufrieden und ich habe meine FW-Eignung bekommen.

Du darfst Befehle verweigern, ich würde sogar sagen, dass du dazu verpflichtet bist einen Befehl zu verweigern, wenn du sichergestellt hast, dass dieser Befehl wie in diesem Beispiel nur darauf rückzuführen ist, weil der Befehlsgeber sich "angegriffen" fühlt und diese Situation keine Gefahr für den Zug darstellt.
Autor Jen87
 - 19. November 2011, 13:02:55
Das wird er ja wissen,dass Drogen und Bundeswehr sich nicht verstehen...das sollte eigentlich selbstverständlich sein!
Autor wadenbeisser
 - 18. November 2011, 17:24:57
Zitat von: ulli76 am 18. November 2011, 16:27:33
WIR wollten ja auch nur darauf hinweisen, dass die Einstellung "nehmt am besten 3 Monate vor dem Test keine Drogen, danach isses eigentlich egal" nicht mit dem Dienst in der Bundeswehr vereinbar ist.

Oh! Es gibt ja doch noch Menschen die mich verstehen!  ;)
Aber "schön" zu lesen welche merkwürdige -im Sinne von nicht wirklich nachvollziehbare- Meinung so Einige hier von sich geben.....
Autor ulli76
 - 18. November 2011, 16:27:33
WIR wollten ja auch nur darauf hinweisen, dass die Einstellung "nehmt am besten 3 Monate vor dem Test keine Drogen, danach isses eigentlich egal" nicht mit dem Dienst in der Bundeswehr vereinbar ist.
Autor KlausP
 - 18. November 2011, 16:21:01
Selbstverständlich, so lange Sie nicht gegen deutsche Gesetze und/oder die Forenregeln verstoßen dürfen Sie das.
Autor Jen87
 - 18. November 2011, 16:02:07
Achso,also darf ich jetzt auch alles sagen was ich denke?!Verstehe ich das richtig?!
Wie gesagt,er wird nen Teufel tun und sich mit euren Worten ein schlechtes Gewissen machen.Hier macht doch jeder was er denkt und für richtig hält.
Autor StOPfr
 - 18. November 2011, 15:11:45
Zitat von: Jen87 am 18. November 2011, 14:04:24
...Also bringt es hier wohl nichts zu sagen,dass dies nicht in Ordnung ist oder mit sonst irgendwelchen Floskeln....
Es wird sich hier niemand verbieten lassen, zu sagen, dass das nicht in Ordnung ist!
Autor Jen87
 - 18. November 2011, 14:04:24
Jop,aber er wird wohl einen Teufel und tun und uns sagen,ob er was nimmt oder nehmen wird.Und wenn das dort die Zuständigen mitbekommen,ist es deren Problem,nicht UNSERES.Nicht das Problem des FORUMS.Also bringt es hier wohl nichts zu sagen,dass dies nicht in Ordnung ist oder mit sonst irgendwelchen Floskeln.Interessieren wird es diejenigen eh nicht.So und nicht anders schauts aus.
Autor KlausP
 - 18. November 2011, 13:11:35
ZitatEs soll jeder machen,was er will.Das geht weder mich noch Sie was an.Wenn der oder diejenige dann fliegt,ist es deren Problem.

Falsch! Schon mal was von §12 SG gehört? Da steht was von "Pflicht zur Kameradschaft".