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Zitat von: Flexscan am 23. November 2011, 10:09:00
Ein Soldat entschuldigt sich nicht![]()
Zitat von: brother am 22. November 2011, 18:06:18
@ flexscan
Boah, noch nie nen Wunsch gehabt wo du kurz davor warst ihn zu erfüllen ?! Wenn ja würdest du raffen worums mir geht und hier nicht den überkorrekten Altklugen spielen.
Zitat von: Flexscan am 22. November 2011, 17:41:10Zitat von: brother am 22. November 2011, 16:34:20
Kann man sich nicht einfach gegen den Termin wehren bzw mit dem Arzt reden das man dort nicht hin muss ?
Das is wohln Scherz.
Fürsorgepflicht zur Gesunderhaltung des Soldaten. Schon mal was von gehört?
Es ist ziemlich egal ob das Dein grösster Wunsch war/ist oder nicht. Was nich passt passt nicht.
Im übrigen halte ich es für eine Sauerei.
Eine bestehende Krankheit zu verschleiern nur weil man unbedingt dabeibleiben will und die Bundeswehr dann schliesslich auf den Heilbehandlungskosten sitzen bleibt.
Was nicht is ist eben nicht. Isso!
Den Spruch wirst Du noch öfters hören.
ZitatKann man sich nicht einfach gegen den Termin wehren bzw mit dem Arzt reden das man dort nicht hin muss ?
Zitat...
(4) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen. Der Soldat muss ärztliche Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen; das Grundrecht nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt. ...
Zitat von: brother am 22. November 2011, 16:34:20
Kann man sich nicht einfach gegen den Termin wehren bzw mit dem Arzt reden das man dort nicht hin muss ?
ZitatAchso- es geht also um das ursprünglich nicht so gute Ohr. Da würde ich mir auch mal nicht allzu große Sorgen machen. Warum sollte sich da auch was geändert haben.