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ZitatRechtsstreit: Kommunalpolitiker wehrt sich gegen Ausschluss
Ein ehemaliges Mitglied der Landesgruppe Sachsen geht gegen seinen Ausschluss aus dem Reservistenverband vor. Die Mitgliedschaft war ihm gekündigt worden, nachdem bekannt wurde, dass er über eine sogenannte offene Liste der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) für einen Sitz in einem sächsischem Kreistag kandidiert hatte.
Diese "offenen Listen" erlauben es auch Nicht-Mitgliedern der Partei, für die jeweiligen Gremien zu kandidieren. Diese Erklärung führt der Betroffene nun an. Seine Argumentation: Ich bin doch kein NPD-Mitglied, also wehre ich mich gegen den Rauswurf.
Ziele der NPD nicht vereinbar mit Freiheitlich Demokratischer Grundordnung
Der Mann stand mit seinem Namen als Kandidat auf einer Wahlliste der NPD, er macht sich als mündiger Bürger also die Aussagen der Partei zu eigen, vertritt unter anderem folgende Aussagen aus dem Parteiprogramm:
- Kindergeld als volkspolitische Maßnahme des Staates dürfe nur an deutsche Familien ausgezahlt werden.
- Grund und Boden seien Eigentum des deutschen Volkes.
- Arbeitsplätze seien zuerst an Deutsche zu vergeben.
- Ausländer seien aus dem deutschen Sozialversicherungssystem auszugliedern.
- Asylanten dürften keinen einklagbaren Anspruch auf deutsche Sozialleistungen besitzen.
- Deutschland sei größer als die Bundesrepublik.
- Die Forderung nach einer Revision der nach dem Krieg abgeschlossenen Grenzanerkennungsverträge.
- Die Geschichte missachtende und gegen das Völkerrecht verstoßende bedingungslose Preisgabe deutscher Gebiete sei nicht hinzunehmen.
- Wiedereinführung der Todesstrafe
- Austritt aus der NATO und die Schaffung eines gesamteuropäischen Sicherheitssystems
Aussagen stehen Zielen des Reservistenverbandes entgegen
Unsere Satzung führt dazu in Artikel 2, Absatz 1 aus: Der Reservistenverband vertritt die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und steht zu deren internationalen Verpflichtungen.
In der Öffentlichkeit werden Personen, die ein Mandat für eine Partei wahrnehmen wollen – und als solche fungiert das klagende Mitglied – immer mit den Zielen der Gruppierung, für die sie stehen, in Verbindung gebracht.Wer dem Reservistenverband angehört und zugleich über eine offene Liste der NPD in einen Kreistag einziehen will, schädigt damit dem Ansehen des Verbandes. Ein Ausschluss ist daher das einzig mögliche - und darüber hinaus vollkommen legitime - Mittel, eine Schädigung des Ansehens vom Reservistenverband abzuwenden.
Quelle: Reservistenverband.de
ZitatIch fordere, dass wir eine Informationspflicht für den Verfassungsschutz einführen: Der Geheimdienst muss Organisationen, die staatliche Gemeinschaftsaufgaben übernehmen, warnen, wenn Verfassungsfeinde sich einschleichen. Es muss verbindlich geregelt werden, dass die Verfassungsschutzbehörden hier besser kooperieren.
Zitat von: dragon46 am 22. Dezember 2011, 23:31:58
,,Arbeit, Familie, Vaterland"
ZitatSehr geehrter Herr Kiesewetter,
zusätzlich zu den beiden Mails mit Anregungen seitens des Kameraden XXX und mir möchte ich noch eine persönliche Sorge von mir an Sie weitertragen:
Mit großer Sorge habe ich von dem geplanten – und nun begonnenem – Ausschluss von NPD-Mitgliedern aus dem Reservistenverband vernommen. Diese Maßnahme steht für mich in sehr krassem Gegensatz mit Artikel 3 des Grundgesetzes (Benachteiligung aufgrund der politischen Anschauung) und ist auch mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die der Reservistenverband in diesem Kontext propagiert, in absolutem Widerspruch.
Persönlich hege ich absolut keine freundschaftlichen Gefühle für die rechte Szene, die NPD oder alle anderen antidemokratischen Elemente. Ich bekenne mich kompromisslos zur FGDO und sehe diese durch diese Maßnahme des Reservistenverbandes verletzt. Solange die NPD nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde, besteht keinerlei rechtliche Grundlage zum Ausschluss der Mitglieder – viel schlimmer noch, der Reservistenverband macht sich damit auch juristisch angreifbar. Eine erfolgreiche Klage auf Wiederaufnahme in den VdRBw wäre in diesem Kontext der absolute PR-Super-Gau. Daher bitte ich Sie, diese Maßnahme mit Blick auf das Grundgesetz kritisch zu prüfen. Vor dem Gesetz sind alle gleich, auch die etwas Unliebsameren.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
dragon46
ZitatSehr geehrter Herr dragon46,
gern erläuterte ich Ihnen, warum NPD-Angehörige nichts im VdRBw zu suchen haben.
Haben Sie sich einmal die Zeit genommen und die Ziele beider Organisationen vergleichen? - Sie werden feststellen, dass die Ziele der NPD kaum mit denen des VdRBw in Einklang zu bringen sind!
So fordert die NPD in Ihrem aktuellen Parteiprogramm ,,Arbeit, Familie, Vaterland" vom Juni 2010 u.a.:
- Den Austritt aus EU und NATO
- Die Beschaffung von Atomwaffen sowie
- Die ,,Wiedervereinigung Deutschlands innerhalb seiner geschichtlich gewachsenen Grenzen".
Dieses steht im klaren Gegensatz zu den Zielen des VdRBw. - Wie kann also ein Bürger ernsthaft Mitglied beider Organisationen sein?
Auch rechtlich spricht nach eingehender Prüfung durch unsere Schiedsgerichtsbarkeit keinerlei Bedenken bei dem Ausschluss. Und selbst wenn es zu einer Klage kommen sollte (bis dato noch nicht der Fall), sind wir gewiss, diese zu gewinnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen erläutern, warum NPD-Mitglieder auszuschließen sind.
Ihnen und Ihrer Familie ein Frohes Fest, einen Guten Rutsch und Gottes Segen für das kommende Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Zitat von: F_K am 24. November 2011, 14:55:49Der Verband ist obsolet...
Zitat von: The_Staffsergeant am 14. Dezember 2011, 08:03:39
Für mich hat sich damit der VdRBw erledigt.