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Autor StOPfr
 - 29. November 2011, 22:27:43
Ok; Danke!
Autor S.Gö
 - 29. November 2011, 20:42:34
Nachzulesen im Originalpost ... Ist das so OK?
Autor StOPfr
 - 29. November 2011, 17:02:43
@ S.Gö

Zitat von: S.Gö am 29. November 2011, 15:31:45
Zitat:

Die SCHUFA-Einträge (...)  Wir haben die Erfahrung gemacht, daß häufig veraltete Daten im Bestand verbleiben.

Für dieses Zitat - vor allem mit Bezug auf das "Wir haben..." - bitte noch eine Quelle angeben. Danke.
Autor S.Gö
 - 29. November 2011, 15:31:45
Also, das folgende ist faktisch nun nicht ganz korrekt,  aber im Grunde und vereinfacht dargestellt ( lassen wir mal Score etc. außen vor ) wird alles,
was du jemals in irgendeiner Form auf Raten "kaufst" oder in einen Vertrag ( LV, RV etc) abschließt, von Dritten ( Vertragspartnern der Schufa ) bei der Schufa zu 95% festgehalten.
Die Schufa selbst erhebt also keine Daten, insbesondere führt sie keine Recherchen durch. Sie ist eine reine Datensammelstelle und verläßt sich ganz und gar auf die Angaben ihrer Vertragspartner.
Insofern ist sie nicht UNFEHLBAR.
Zusätzlich wertet die Schufa die Schuldnerverzeichnisse der deutschen Amtsgerichte aus, in die man eingetragen wird, wenn man die Eidesstattliche Versicherung abgeben mußte.

Abhängig des Scores ist ein Eintrag bei der Schufa also dem zur Folge nichts Schlimmes, im Gegenteil, es zeigt sogar, dass du auch bei ggfs. vielen Einträgen
kreditwürdig bist, da du zahlst. Es wird also deine Bonität überprüft.
Lediglich "negative" Einträge, sprich Einträge die "markiert" wurden ( d.h. du hast ein Handyvertrag, aber deine Rechungen nicht bezahlt, oder ein Gerichtliches Mahnverfahren etcetc) , können dir zum Nachteil gereichen, weil du damit zeigst, dass du eben nicht kreditwürdig bist.
Negative Einträge führen zu einem schlechten Score....

Abbezahlte Einträge stellen also für dich kein großes Risiko dar, wenn du belegen kannst, diese auch abbezahlt zu haben.
Sollte die Einträge bei der Schufa noch bestehen,......

Zitat:

Die SCHUFA-Einträge müssen nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden. Angaben über Anfragen (beispielsweise über das Ansinnen, ein Girokonto eröffnen zu wollen) nach 12 Monaten. Die Angaben werden allerdings nur 10 Tage in Auskünften bekanntgegeben. Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist. Die Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften werden, wenn die Forderungen beglichen worden sind, nach drei Jahren gelöscht. Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort gelöscht, wenn das Konto vom Kunden aufgelöst wird. Kundenkonten des Handels werden nach drei Jahren gelöscht. Die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Eidesstattliche Versicherung [Offenbarungseid] und Haftbefehl zur Erzwingung des Offenbarungseides) werden nach drei Jahren gelöscht. Wenn Sie der SCHUFA nachweisen, daß das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat, werden die Daten bei der SCHUFA vorzeitig gelöscht.

Zwar muß die SCHUFA die Daten nach Ablauf der Fristen löschen, doch sollten Sie das vorsichtshalber kontrollieren. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß häufig veraltete Daten im Bestand verbleiben.


.... kannst du eine Löschung beantragen.

Ich hoffe, das hilft.

vG


Edit: / //// Quellenangabe :

Verbraucherzentrale Bremen e.V., Altenweg 4, 28195 Bremen
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de  // Rubrik Verbraucherrecht ////

Autor The_Staffsergeant
 - 29. November 2011, 12:41:20
Nicht das ich wüsste.
Und eine Schufaauskunft selbst, benötigt die Einverständniserklärung des Betroffenen.
Autor Berlinerkindl
 - 29. November 2011, 12:01:12
Stimmt es das Eine auskunft bei der Schufa eingeholt wird wen man sich als saz verpflichten lassen will? Bin gerade fwdl. Habe leider 2 Einträge drinn die aber beide schon längst abbezahlt sind. Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht und wurde abgelehnt?

Mkg