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Zusammenfassung

Autor DonFredo
 - 28. März 2012, 10:31:06
Zitat von: Signäler82 am 26. März 2012, 18:35:56
Das Thema ist schon ein paar Tage alt aber ich schreib mal trotzdem was  ;)

Ich (29) habe auch die Feldwebel-/Bootsmanneignung, habe mich aber aufgrund der Altersgrenze nur in der Unteroffizierslaufbahn verpflichten können (8 Jahre). Im Moment gibt es die Grenze, dass ein Soldat auf Zeit nach der Erstverpflichtung das 40. Lebensjahr nicht erreicht bzw. vollendet haben darf. Diese Grenze soll aber zeitnah fallen. Sobald dies der Fall ist, kann ich weiteres Bestreben Richtung Bootsmann tätigen. Die eignung ist in der Personalakte vermerkt.

Was mich nun wundert, wenn man Feldwebeleignung hat, warum geht man dann in die Mannschaft statt Unteroffizier anzustreben? Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass man vom Manschafter zum Feldwebel "aufsteigen" kann. Oder liege ich da falsch?

Beste Grüße
:)

Bei mir hat die Altersgrenze nicht dazu geführt, dass ich "nur" eine Unteroffizierslaufbahn machen kann. Ich werde eine Feldwebellaufbahn machen, allerdings werde ich nur 11 Jahre dienen, keine 12! Grund ist die Regelung mit dem 40. Lebensjahr. Der Bund ist flexiebler als immer behauptet...
Autor ulli76
 - 26. März 2012, 19:08:24
Wenn man schonmal die Eignung bekommen hat, aber keine Stellen frei waren, sind die Chancen schonmal größer als wenn man die Eignung nicht bekommen hat.
Autor KlausP
 - 26. März 2012, 19:01:10
ZitatWas mich nun wundert, wenn man Feldwebeleignung hat, warum geht man dann in die Mannschaft statt Unteroffizier anzustreben?

Weil man Unteroffizier in den meisten Fällen "nu" iin der Laufbahn des allgemeinen Fachdienstes werden kann. Aus der Fachdienstlaufbahn dann in die Trupendienstlaufbahn zu wechseln ist fast unmöglich, besonders, wenn noch 'ne ZAW dranhängt.

ZitatIch kann mir fast nicht vorstellen, dass man vom Manschafter zum Feldwebel "aufsteigen" kann.

Doch, kann man, die Eignung vorausgesetzt.
Autor Signäler82
 - 26. März 2012, 18:35:56
Das Thema ist schon ein paar Tage alt aber ich schreib mal trotzdem was  ;)

Ich (29) habe auch die Feldwebel-/Bootsmanneignung, habe mich aber aufgrund der Altersgrenze nur in der Unteroffizierslaufbahn verpflichten können (8 Jahre). Im Moment gibt es die Grenze, dass ein Soldat auf Zeit nach der Erstverpflichtung das 40. Lebensjahr nicht erreicht bzw. vollendet haben darf. Diese Grenze soll aber zeitnah fallen. Sobald dies der Fall ist, kann ich weiteres Bestreben Richtung Bootsmann tätigen. Die eignung ist in der Personalakte vermerkt.

Was mich nun wundert, wenn man Feldwebeleignung hat, warum geht man dann in die Mannschaft statt Unteroffizier anzustreben? Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass man vom Manschafter zum Feldwebel "aufsteigen" kann. Oder liege ich da falsch?

Beste Grüße
:)
Autor vero269
 - 09. Dezember 2011, 03:39:06
FW im Fachdienst, konkret als Personalfeldwebel/ Stabsdienstfeldwebel
Autor S.Gö
 - 08. Dezember 2011, 17:28:43
Für was haben Sie sich denn beworben?
Autor vero269
 - 08. Dezember 2011, 16:40:53
Ich verstehe das Thema mit der Altersgrenze von 40 Jahren nicht so ganz. Ich bin auch 30 Jahre alt und habe auch SAZ 12 bekommen. Das heisst, wenn es eine Stelle gegeben hätte, hätte die BW mich für 12 Jahre genommen. Dann wäre ich 42 Jahre mit Austritt. Hatte damals den Hauptmann gefragt und der sagte, die Altersgrenze würde für mich nicht gelten. Ist das denn jedesmal unterschiedlich oder liegt es an der Vorqualifizierung?
Autor S.Gö
 - 03. Dezember 2011, 13:57:08
@ miguhamburg1

Nachdem ich meine Termine im KWEA und weitere verschiedene Unterhaltungen mit WDBs, sonstigen
Karriereberatern oder anderen "Fachkundigen" innerhalb der BW durchexerziert hatte, sich letztendlich
herausstellte, dass für mich "nur" die Laufbahn der Mannschafter übrig blieb, bin ich erstmal in mich, habe alles gründlich überdacht
und mich letztendlich für diese Laufbahn entschieden.

Nachdem dann nun gewisse Leute erfahren haben, was ich ggfs. trotz meines "biblischen" Alters noch zu Leisten im Stande bin,
wurden mir auch durch die Entscheidung für die Laufbahn der Mannschaften, weitere Möglichkeiten, eben diese in diesem Thread diskutierten Möglichkeiten aufgezeigt.
Ich denke mir sowas doch nicht aus, auch bin ich nun niemand, der dann sowas dem Zufall überlässt. Um eine solche Möglichkeit
zu einer machbaren "Option" umzuwandeln, sollten aber gewisse Voraussetzungen
erfüllt sein. Daher meine Frage nach der Eignung. Daher meine Frage nach der Sperrfrist.

Nun stellen Sie sich aber bitte mal meine Verwirrung vor, einerseits wird Ihnen über Monaten Möglichkeiten
aufgezeigt, andererseits bestehen diese Möglichkeiten, nämlich die, die sie ansprechen, sprich "Ausnahmeregelungen", angeblich nicht,
da sie durch ein anderes Gesetz auf Gedei und Vederb nihiliert werden.

Dass ich dann nachhake, und etwas Greifbares möchte, das ist doch dann auch nur natürlich.

Und nun sagen Sie mir wieder... es "gibt" Ausnahmen.... ???
Die Frage nach Notwendigkeit und Wahrscheinlichkeiten habe ich sogar, (Glaskugellesen bringt nichts ) explicit nicht gestellt.

Wenn diese Diskussion eines gezeigt hat, dann dass innerhalb der Bundeswehr ( wie erwartet ) ganz strikte Regeln vorherrschen, die
durch andere Regeln aufgehoben werden können, oder gar per Antrag ausgesetzt werden könnten. Keine Behörde hat ein solches
Maß an Bürokratie. Das habe ich nun so akzeptiert, und werde nicht weiter daran rütteln, nur die mir sich dadurch bietende Chance nutzen.

Aus diesem Grunde werde ich einfach diesen Antrag stellen, und dann sehen was passiert.
Wenn ich Erfolg haben sollte, wie auch immer die Chancen stehen, habe ich dazu gewonnen,
sollte daraus nichts werden, kann und habe ich allerdings nichts verloren.


@ rookie01

Meine Hartnäckigkeit hat mich überhaupt erst hierher geführt. Ohne diese Hartnäckigkeit, wäre ich niemals eingeladen worden,
oder hätte den Psychologen überzeugen können, mir zumindest die SaZ Eignung zu geben. Die Themen hier, habe auch ich mit dem besprochen,
auch war er eine derjenigen, die dieses Vorhaben ( Antrag stellen ) unterstützt haben.
Wer wäre ich denn bitte, wenn ich solche Möglichkeiten mit einem Achselzucken abtun würde, nur weil die Chance auf
Erfolg so gering ist. Ich denke, das würde viel mehr über meinen Charakter aussagen, als das, dass ich eben nicht locker lasse,
wenn es um meine beruflichen Perspektiven geht.

Nach dem Motto: " Och nee... jetzt wirds ungemütlich... zu nass, zu kalt, zu faul....." ...Das bin ich nicht.
Die Weichen stellt man bevor der Zug losgefahren ist, ggfs auch mal, wenn er schon am fahren ist, aber niemals wenn er gerade drüber wegrollt.
Das endet dann in einer Katastrophe. Also Fahrplan aufgestellt, und nun nur noch losfahren und ankommen.

Dann muss ich auch nicht mehr mit irgendwem diskutieren.



Noch 2 weitere Hürden habe ich zu nehmen,

die vorläufige Einplanung läuft über:

A700 - Infanterist Spezielle Operationen (--> daher auch der andere Thread, bin ein wenig verwirrt, wofür der genau steht, )

vG


PS: ich denke das Thema wurde damit ausgiebig diskutiert, alle Klarheiten beseitigt  ;D
Danke für eure Antworten




 
Autor rookie01
 - 03. Dezember 2011, 12:48:43
Spannend wird, sofern Sie,Herr Göxxxxx., Ihre hartnäckige Diskusionsweise gegenüber Ihren Vorgesetzten wie hier im Forum ausleben, Ihr Soldatenleben auf jeden Fall.  ;D

Als was und wo werden Sie denn nun eingeplant?
Autor miguhamburg1
 - 03. Dezember 2011, 11:05:08
S.Gö, was ist denn so schwierig an alledem, was Ihnen hier verschiedene User schrieben: Es gibt Ausnahmen, in denen unter bestimmten Voraussetzungen Regelungen greifen, die sonst nicht vorgesehen sind. Hierzu haben Sie sich wie andere in den verschiedenen Stellen kundig gemacht. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme notwendig wird oder gerade nicht, ob aus einem angestrebten Laufbahnwechsel etwas wird oder nicht, kann Ihnen hier niemand sagen, denn dafür wäre die SDBw zuständig, die aber auch erst dann tätig wird, wenn Sie einen entsprechenden Antrag auf dem Dienstweg an Sie stellen. Versuchen Sie es und warten Sue ab, wie es ausgeht!
Autor S.Gö
 - 03. Dezember 2011, 01:02:59
Natürlich!

Nachtrag....

Ich habe mich ja nicht mit dem Ziel beworben, XYZ werden zu "müssen", mal abgesehen von meinen Verwendungswünschen.
Die Einstellungsvoraussetzungen waren ja vorher bekannt und auf diese habe ich mich entsprechend beworben. Deswegen schlägt man aber Optionen zur
Maximierung der individuellen Möglichkeiten nicht aus.

Autor DonFredo
 - 03. Dezember 2011, 00:57:45
@ S.Gö: Vielleicht habe ich es überlesen, aber wie entscheiden Sie sich denn nun? Gehen Sie zur Bundeswehr, auch wenn keine Chance auf einen Laufbahnwechsel besteht?
Autor S.Gö
 - 02. Dezember 2011, 22:43:49
@ KlausP

Danke Ihnen, KlausP, bis hier hin, auch gerade für Ihre kritischen Anmerkungen...trotz dessen, dass es Ihnen zu "blöd" wird.
Wenn Ihnen mein Bsp. so sehr missfallen hat, dann werde ich es gerne "schwärzen", mir geht es nämlich um den Grundsatz, und nicht darum
Ihnen auf den Nerv zu fallen.

Jedoch, in all der Argumentation ist es doch albern ( damit sage ich nicht, dass ich Sie oder andere hier albern finde ),
dass es angeblich Gesetze gibt, die aufgrund eines anderen Gesetzes keine Gültigkeit mehr aufweisen oder gar aufweisen können, obwohl sie eben
genau zu diesem Zwecke geschrieben und verabschiedet worden sind, nämlich Ausnahmen zuzulassen.
Das natürlich nur unter der Voraussetzung, dass der kausale Zusammenhang korrekt dargestellt wurde, das war aber auch die Voraussetzung meiner Bedingung.

Wenn diese Grundsatzdiskussion zu müßig ist, dann lassen wir es eben dabei bewenden. 

@ Heiko

Ich habe mit keiner Silbe dargestellt, dass ich der BW vorschreiben möchte, was sich am Ende für sie rechnet oder was nicht.
Wenn wir nun wieder zu meiner Person kommen, dann ist es, wie sie sagen, eben genau das... 30 Jahre... kein FW Truppendienst.
Das war bekannt, daher meine Bewerbung in die Laufbahn der Mannschaften.

Mir wurde aber auch im Laufe meiner Bewerbung, und das von "diversen" Stellen der BW, genau diese Möglichkeit aufgezeigt,
zumindet im Rahmen einer Möglichkeit, dass es möglich sei, einen solchen Antrag zu stellen.

Voraussetzungen fürs Einstiegsalter und das Lj. sind mir bekannt. Hätte die Ausnahme zumindest die Chance auf Erfolg gehabt,
wäre ich in der Planung ja auch nicht zum 40 Lj. nach Hause gegangen, sondern hätte die volle Dienstzeit des FW, sprich 12 Jahre absolviert.
Damit stellt sich auch nicht die Frage, was sich unter eventuellen Möglichkeiten für die BW rechnet, zeigt aber die
Ursächlichkeit meiner Frage, namlich die, nach der Sperrfrist auf.

Ein Jahr Sperrfrist wäre dafür nicht gerade förderlich, deswegen dieser Thread.


Autor Hei-Ko
 - 02. Dezember 2011, 22:20:45
Mal eben so angemerkt.

Wenn als Einstellungsvoraussetzung u.a. vermerkt ist, dass das 30. Lebensjahr nicht überschritten werden darf und sie 30 sind, dann haben sie das 30. Lebensjahr bereits überschritten. Sie sind bereits im 31. Lebensjahr.

So nehmen wir mal an Sie hätten die FW-Eignung bekommen. Zum eventuellen Diensteintritt, wären Sie dann vielleicht schon 31, also im 32. Lebensjahr. Somit haben Sie also noch 8 Jahre und ein paar Monate, denn das 40. Lebensjahr Endet mit dem 40. Geburtstag.

Ich glaube im TrDst ist man ca. nach 3 Jahren FW, berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege. Heißt von den 8 Jahren bleiben 5 Jahre übrig, wovon dann auch nochmal BfD Ansprüche wahrgenommen werden können. Das sind auch nochmal ca. 12 Monate. Also bleiben 4 Jahre effektive Dienstzeit übrig. Zumindestens nach meinen Überlegungen. Meinen Sie da rechnet sich für die Bundeswehr die Ausbildung zum FW TrDst?

Wenn ich irgendwelche Denkfehler habe, bitte ich um Berichtigung.
Autor KlausP
 - 02. Dezember 2011, 22:09:23
Und genau deshalb bin ich jetzt hier raus. Wird mir zu blöd.