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Autor mezu2011
 - 03. Dezember 2011, 17:42:28
Ok jetzt weiß ich es genau. Danke

MFG
Autor ulli76
 - 03. Dezember 2011, 13:40:35
Jetzt weiss ich auch endlich, was im ersten Post gemeint ist.
Du solltest dringend daran arbeiten, dich verständlich auszudrücken.
Autor KlausP
 - 03. Dezember 2011, 13:20:36
Mit der Logik haben Sie es nicht, oder? Wenn Ihnen bei der Eignungsfeststellung gesagt wird, dass Sie sich nach einem Jahre erneut bewerben können, wird man kaum das Eingangsdatum Ihrer ersten Bewerbung meinen.
Autor mp-sani
 - 03. Dezember 2011, 13:19:20
Naa, ein Jahr sagt dann doch eigentlich alles oder? Rechnen sie zu ihrer Eignungsfeststellung ein Jahr drauf dann müsste es doch eigentlich passen oder?
Autor mezu2011
 - 03. Dezember 2011, 13:16:06
Nach einem Jahr aber nicht ab welchem Datum.
Autor Hei-Ko
 - 03. Dezember 2011, 11:19:33
Hat man Ihnen denn im ZNwG nicht gesagt, wann Sie sich neu bewerben können?
Autor mezu2011
 - 03. Dezember 2011, 00:47:49
Ja ich hatte bereits die Eignungsfeststellung, bekam jedoch nur die Eignung zum Mannschafter. Darum möchte ich mich nächstes Jahr erneut bewerben als Fachuffz.
Autor Hei-Ko
 - 02. Dezember 2011, 22:52:57
Verständnisfrage.

Sie haben ihre Bewerbung beim WDB abgegeben und der hat Ihre Bewerbung an das zuständige ZNwG weitergeleitet?
Hatten Sie bereits die Eignungsfeststellung?

Wenn Sie bereits eine Eignungsfeststellung hatten und keine Eignung für die gewünschte Laufbahn bekommen haben, können Sie sich nach einem Jahr neu bewerben. Oder haben Sie sich beworben, aber noch keine Einladung bekommen?
Autor mezu2011
 - 02. Dezember 2011, 19:46:48
Guten Abend
ich würde gern wissen bis wann die Bewerbung bei der Bundeswehr gültig ist, sprich ab wann man sich wieder bewerben kann. Ist dies möglich, ab dem Datum des Eingangs der Bewerbung beim ZNWG oder das Datum der Eignungsfeststellung ???

MFG