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Autor Mike20
 - 04. Dezember 2011, 18:11:06
Tóuche
Autor mailman
 - 04. Dezember 2011, 18:02:57
FSS sind nicht ausgenommen, die Sachkundeprüfung wird nur im 1. Jahr direkt abgelegt, sonst dürfte man ja nicht mal arbeiten.
Autor Mike20
 - 04. Dezember 2011, 17:27:40
als Feldjäger, mittlerer Polizei dienst oder Fachkraft für schutz und sicherheit sind ausgenommen von den IHK Lehrgängen

mit der Unterrichtung nach §34a, dürft ihr keinen Personenschutz machen und nicht als Ladendetektiv arbeiten (kostenpunkt ca 150€)
mit der Sachkundeprüfung nach §34a, dürft ihr alles machen (kostenpunkt Lehrgang ca. 300€ und Prüfung komplett ca. 150€ nur die mündliche Prüfung ca 90€)
Autor mailman
 - 04. Dezember 2011, 13:49:26
Das mag sein, aber es ist keien anerkanne Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz.
Autor Flexscan
 - 04. Dezember 2011, 13:06:54
nicht ganz richtiig mail.

Es gibt auch die geprüfte Pershonenschutzfachkraft IHK.

Es ist eine Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

Quelle

Unter Umständen kann sogar die Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherung die Kosten für diese Zusatzausbildung übernehmen.

Es ist also ein staatlich durch die IHK anerkennter Beruf.
Autor mailman
 - 04. Dezember 2011, 12:47:06
Nein ist es nicht!

Es gibt im Sicherheitsgewerbe nur zwei anerkannte Ausbildungen. Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre) und Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2 Jahr2), da ist je nach Betrieb auch Personenschutz dabei, aber ein reiner Personenschützer ist das nicht.

Es gibt zwar in Deutschland "Akademien" wo man gegen großes Geld einen "Kurs" machen kann, aber anerkannt ist das nicht.
Autor walli
 - 04. Dezember 2011, 12:14:55
Ist der Personenschützer nicht eine Anerkannte ausbildung?(2-3Jahre lehre)
Autor Schamane
 - 04. Dezember 2011, 06:52:31
Da müssen sie einmal mit ihrem BFD - Berater sprechen.
Ansonsten viel Spaß beim Lesen. http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/!ut/p/c4/Dci7DYAwDAXAWVjA7unYAuic4IAVlKCX3_pE1x2fPCXpdku1nOTlnQ9vqxtUFRidogCmUHKKFkrIuMghF_-0uYm_uC0_90ZpNQ!!/
Autor Stabsuffz93
 - 04. Dezember 2011, 00:09:32
wielange muss ich denn bei der bundeswehr sein um es über den BFD machen zu können?
Autor Schamane
 - 03. Dezember 2011, 15:25:57
Also die Wach - ATN / ATB reicht nicht aus, wie schon beschrieben. Sie können die §34 Sachkundeprüfung über ihr BFD - Kontingent machen.
Autor miguhamburg1
 - 03. Dezember 2011, 13:37:51
Die ATN/ATB sind Ausbildungen und Nachweise, die ausschließlich für den Bundeswehrgebrauch gedacht sind und bis auf einzelne Ausnahmen für zivile Erlaubnisse nicht ausreichen. Diese Ausnahmen sind z.B. der Bundeswehr-Führerschein, Fallschirmspringerschein, Fluglizenzen und natürlich die in einer ZAW zuerkannten Abschlüsse.
Autor mailman
 - 03. Dezember 2011, 13:05:57
Diese Prüfung wird nicht nur meist, sondern eigentlich immer benötigt! Wenigstens die Unterrichtung. Als Personenschützer wird die einfache Sachkundeprüfung auch nicht ausreichen, da braucht man evtl. noch die Sachkunde.

Und trotz der ATB muss man die Sachkundekprüfung machen.
Autor ulli76
 - 03. Dezember 2011, 12:50:03
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Autor Stabsuffz93
 - 03. Dezember 2011, 12:35:19
Hallo Leute

Folgendes beschäftigt mich. Ich bin gerade in der AGA und hab letzte Woche meine Wach ATN erhalten. Nach meiner Bundeswehrzeit strebe ich an im Wachdienst Als Personenschützer oder so zu arbeiten. Dafür wird meist ja die 34s Sachkundeprüfung benötigt. Muss ich diese auch haben wenn ich die Wach ATN habe? oder habe ich das Wissen für den Wachdienst dann schon? Bitte um schnelle antworten.

Mit freundlichen Grüßen