ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: BulleMölders am 09. Dezember 2011, 08:03:35
T2 ist ja nur die Verwendungsfähigkeit aufgrund der Ärztlichen Untersuchung und hat rein gar nichts mit dem Computertest usw. zu tun.
Das ZNGW wird nun deine Akte beim "alten" ZNWG anfordern und anhand der Unterlagen entscheiden wie Umfangreich dein Besuch in WHV sein wird.
Zitat von: Steve87 am 08. Dezember 2011, 06:51:44
Hat ihr WDB ihnen denn gesagt ob sie sich komplett neu bewerben müssen? Ich weis nämlich nicht wie das in so einem Fall abläuft.