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Zusammenfassung

Autor Jakkaru
 - 09. Dezember 2011, 13:56:35
Ob und was gemacht werden muss, wird dir dein Zahnarzt dann sagen. Wichtig ist wie gesagt eigentlich nur, dass dein Gebiss voll funktionsfähig und ohne Schäden ist, also keine kariösen oder defekten Zähne enthällt. Die, die fehlen, fehlen halt. Solang dich das nicht beim beissen oder kauen beeinträchtigt, ist es auch kein Problem.
Autor peschelchen
 - 09. Dezember 2011, 13:03:56
Danke für eure Meinungen also brauche ich mir am ende gar keine Sorgen über diesen termin machen weil vielleicht nur geklärt werden muß ob oder ob nichts gemacht werden muss :)
Autor Jakkaru
 - 09. Dezember 2011, 10:37:41
Das meine ich. Solang die Funktion nicht eingeschränkt ist, stellt das eigentlich kein Problem dar. Und wenn 6 Zähne kein Problem sind wieso sollen dann 2 Lücken im hinteren Gebiss-Bereich ein Problem darstellen? Ausser Sie haben angegeben das Sie die Lücken gern geschlossen haben würden, dann kann es natürlich sein, das Ihnen aufgelegt wird, dass noch vor Dienstantritt zu erledigen damit die Bundeswehr nicht auf den Kosten sitzen bleibt ;)
Autor DaddysGirl
 - 09. Dezember 2011, 09:34:28
Ich habe 6 Zähne zu wenig und das hat auch keinen interessiert  ;)
Autor maler82
 - 09. Dezember 2011, 09:31:56
Hallo Leute

Also ich wollte auch mal was zu den Thema sagen.
Bei mir ist das so das ich zwei Lücken neben den beiden schneide zähnen habe.
Und die ärztin znwg fragte mich nur warum die beiden Zähne fehlen und ob ich
Damit Problem habe, und ich sagte dazu das es kein Problem ist mit den zähnen und keine schmerzen und probleme damit habe. Sie wollte dann noch wissen ob ich die Lücken mal schliessen möchte. Und ich sagte darauf Nein. Okay alles super t2
Mfg Maler
Autor Jakkaru
 - 09. Dezember 2011, 08:50:55
Hm, vielleicht muss man das machen wenn die Lücken zu groß sind oder 2 nebeneinander fehlen. Aber bei einer Lücke die die Funktion nicht beeinträchtigt ist mir das ein Rätsel.
Autor Celladoor
 - 09. Dezember 2011, 01:18:52
Also ich musste halt als SaZ sogar unterschreiben, dass ich alle Lücken schließen lasse vorm DA.
Autor Jakkaru
 - 09. Dezember 2011, 00:24:20
Zitatalso meine Zähne sind schon in behandlung es fehlte bis her nur die lückenfüllung

Tut mir leid aber halte ich für nicht korrekt denn Zahnlücken (und vorallem welche die nicht im Sichtbereich liegen) stellen soweit ich weiß kein Problem dar. Anders ist es natürlich bei zerstörten bzw. Kariösen Zähnen. Diese müssen durch einen späteren Attest dann als Behandelt gelten.
Also irgendwie kann ich mir nicht erklären wieso Lücken die die Funktion eigentlich in keiner Weise beeinträchtigen nun unbedingt geschlossen werden müssen. Das steht meines Wissens nach auch nicht so in der ZDV.
Autor ulli76
 - 08. Dezember 2011, 23:02:18
Ist doch ganz einfach: Bei dem Termin beim Bw-Zahnarzt geht es um die Begutachtung und nicht die Behandlung.
Da wird die Frage auch sein, in wie weit das Problem bis zum Dienstantritt behoben werden muss und/oder kann.
Autor peschelchen
 - 08. Dezember 2011, 22:51:57
den termin habe ich von der bw heute zugeschickt bekommen den habe ich nicht gemacht und nen termin habe ich bei meinem za ja schon der ist am 22.12, und auch mit meiner versicherung habe ich schon gesprochen
Autor Celladoor
 - 08. Dezember 2011, 22:18:07
Wieso brauchst du noch einen Befund um die Lücke zu schließen?

Einfach zum ZA hin, sagen "mach mir ein Angebot, bzw Kostenvoranschlag"
Bei der KK einreichen und eventuell eine Ratenzahlung mit dem ZA besprechen.

Lücken schließen musst du aufjedenfall.
Und Zeitlich sollte es auch alles klappen.

Klappte bei mir auch alles recht Zeitig
Autor peschelchen
 - 08. Dezember 2011, 21:01:09
ok das hört sich schon ein wenig beruhigend an.

Danke euch zwei
Autor ulli76
 - 08. Dezember 2011, 20:56:47
Nein, der wird entscheiden, was noch bis zum Dienstantritt noch gemacht werden muss, damit du tauglich bist.
Autor peschelchen
 - 08. Dezember 2011, 20:55:15
also meine Zähne sind schon in behandlung es fehlte bis her nur die lückenfüllung da das ja alles nicht so günstig ist bei der ärztlichen untersuchung sagte der arzt zu mir das muß gemacht werden. Brauche halt diesen befund vom bw - zahnarzt aber egal wie ich könnte ja niemals alles fertig bekommen bis zum 20.12
Autor KlausP
 - 08. Dezember 2011, 20:51:17
Dann hab ich das falsch verstanden.

Zitatmuß jetz allerdings bis 28.02.2012 einen Befund vom Bundeswehr Zahnarzt einreichen