ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Dezember 2011, 14:43:06Ja, es steht so in der ZDv. Toll.
Lieber Dustin, auch für das KSK und sonstige, in der dortigen Truppenunterkunft stationierte Truppenteile/Dienststellen gilt uneingeschränkt die ZDv 37/10. Genau diese Dienstvorschrift regelt verbindlich für alle TSK/milOrgBer den für derartige Zwecke zu tragenden Dienstanzug, und das ist der Dienstanzug, Grundform und je nach vorherrschender Witterung Ergänzungen.
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Dezember 2011, 15:03:55
Doch, lieber Kamerad, die helfen schon weiter, denn allein aus den zu regelnden Anlässen beider Vorschriften ergibt sich, wie ich ja schrieb, der Hinweis, dass der große Dienstanzug eben nicht bei Dienstreisen zu tragen ist...
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Dezember 2011, 14:43:06ZDv 10/8 (Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr) und ZDv 10/9 (Protkollarischer Dienst des WachBtl BMVg) helfen dem herzallerliebsten PK1990 nicht wirklich weiter..... (Es sei denn, er wüsste gerne wie die "Besonderen Bestimmung für den Anzug" als Paradeanzug des WachBtl BMVg aussehen. -> ZDv 10/9 Kapitel 1 )
Wofür Heeres- und Luftwaffenuniformträger den "Großen Dienstanzug" zu tragen haben, regeln die ZDv 10/8 und 10/9 (Truppenzeremoniell und Protokollarischer Ehrendienst).
Zitatdas ist der Dienstanzug, Grundform und je nach vorherrschender Witterung Ergänzungen.