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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 12. Dezember 2011, 17:37:10
Wenn man nach EU-Vorschriften gehen wollte, dürfte der Soldat weder 24-Stunden Anwesenheitsdienst leisten noch nach 24 Stunden (Wachdienst) den Tag weiterarbeiten.
Die entsprechenden Regelungen gelten für Soldaten nicht.

Aber wie gesagt: Ein Blick in den Dienstzeiterlass hilft da weiter.
Autor Andi
 - 12. Dezember 2011, 17:30:33
Es gibt genau einen Vorgesetzten, der "wachfrei" (wenn man es so nennen will) geben kann: Der Disziplinarvorgesetzte. Denn er bestimmt über die Wochenstundenanzahl und den Aufenthaltsort seiner Soldaten. Darauf gibt es aber keinen Anspruch. Wenn ein Disziplinarvorgesetzter soetwas für seinen Bereich festlegt, dann ist das so. Wenn nicht, dann nicht.

Gruß Andi
Autor TazD
 - 12. Dezember 2011, 15:38:28
Ja wolverine, so stehts in meiner Dienstpostenbeschreibung.  ;)
Autor wolverine
 - 12. Dezember 2011, 11:12:45
Ihr Spielverderber!
Autor KlausP
 - 12. Dezember 2011, 06:46:24
Genau. Und wenn eure Vorgesetzten euch "großzügig" wachfrei gewähren und damit euer Dienstausgleich (egal ob FvD oder Auszahlung) abgegolten sein soll, bescheissen sie euch.
Autor TazD
 - 12. Dezember 2011, 00:06:50
Hach, der Dienstzeiterlass. Eines meiner Lieblingsthemen beim Bund.

Eins vorweg erstmal: Es gibt kein "Wachfrei".

Des Weiteren kann ich einen Wachdienst der bspw. am Dienstag um 07:00 beginnt und bis zum Mittwoch um 07:00 geht, nicht direkt am Mittwoch ausgleichen. Da mir 1 FvD die Erlaubnis gibt dem Dienst einen Tag fernzubleiben, lege ich hier analog die Vorschrift über EU zugrunde, in der mir der EU erlaubt, dem Dienst einen "vollen Kalendertag" fernzubleiben. Wenn ich also erst um 07:00 gehe, dann ist der volle Kalendertag nicht gegeben.
Klingt jetzt kleinkariert, aber in der Rechtsprechung kommt es auf genau solche Details an. Aßerdem war hier nach ZDv gefragt und die ZDv hängt sich auch oft genug an solchen Kleinigkeiten auf.

Zitat...und herausgefunden, dass wenn man Wachdienst hat, ins Wachfrei gehen kann, und der Anspruch auf den DA nicht verfällt.
Das ist völliger Blödsinn. Wenn ich einen Tag frei nehme, dann muss ich dafür entweder Stunden, FvD oder EU einreichen. Aber einfach mal einen Tag nach Hause gehen, das geht so einfach nicht. Und Nein, das ist auch kein "wachfrei", denn das gibt es in keiner Vorschrift.
Autor ulli76
 - 11. Dezember 2011, 13:36:48
Da fällt mir der Dienstzeiterlass ein.

Aber normal ist es so, dass wenn du nach einem Dienst in´s Frei gehst, nimmst zu ja quasi direkt den Ausgleich für diesen Dienst- deswegen gibt es nicht zusätzlich frei.
Und du kannst nach dem Dienst nicht einfach länger bleiben.

Aber was genau dir an Dienstausgleich zusteht hängt auch von der Länge des Dienstes und dem Wochentag (bzw. dem Unterschied Woche und Wochenende) ab.
Autor Ekkbert
 - 11. Dezember 2011, 10:40:44
Hallo,

Als ich bei der letzten Wache war, habe ich mich mit einem OVWA aus der ZAW unterhalten. Er sagte uns, dass in seinem Standort es am Anfang so gewesen wäre, dass wenn man Wachdienst hat, und ins Wachfrei geht, der DA verfällt, dies wäre aber wohl falsch. Daraufhin ist er zu einer VP gegangen, und dieser hat wohl in einer ZDV nachgeschaut, und herausgefunden, dass wenn man Wachdienst hat, ins Wachfrei gehen kann, und der Anspruch auf den DA nicht verfällt.

In welcher ZDV steht das?

Genauso wie hier Diskutiert wird, ob man nach dem Wache schieben, bis 9:15h warten muss, dann ins Wachfrei gehen kann, und der DA Auch nicht verfällt...

Bitte um eine Aufklärende Antwort :)