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Autor stefan@16
 - 16. Dezember 2011, 07:41:50
Ich habe laut dem schreiben der einheit das erste we dienst. Und dann wird das geld ja drauf sein. Von leuten die bereits dort sind weiß ich dass es nach ner woche drauf ist.
Autor KlausP
 - 15. Dezember 2011, 23:10:55
Ja, Einzelfälle wird es wohl immer geben, die Regel ist die unbare Zahlungsweise. Barzahlungen sind generell nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Begründung des Zahlungsempfängers vorzunehmen - so die Aussage meines Leiters BwDLZ. Ich bekomme meinen Wehrsold inklusive Nebengebührnisse generell auch nur auf mein Konto überwiesen. Wenn ich irgendwas in bar haben wollte, müsste ich das meinem LtrBwDLZ schon gut begründen. Und den kenne ich schon seit 25 Jahren.  ::)
Autor miguhamburg1
 - 15. Dezember 2011, 21:57:31
Lieber Klaus, da scheint es aber nach Auskunft einiger Soldaten, die in diesem Jahr an verschiedenen Standorten und ebenso verschiedenen Zuständigkeiten der BWDienstleistungszentren ihren Dienstantritt hatten, unterschiedliche Vorgehensweisen zu geben.
Autor KlausP
 - 15. Dezember 2011, 20:29:40
Kommt drauf an, wann ihr das erste Mal nach Hause fahrt. Es muss nicht zwangsläufig am ersten Wochenende Dienst angesetzt sein. 2 Wochen dürfte das BwDLZ auf jeden Fall brauchen.
Autor stefan@16
 - 15. Dezember 2011, 20:26:52
Ok. Also brauche ich bei den geld  was ich zum dienstantritt mit nehme die rückfahrt nicht einrechnen. Ich werde meine geldkarte einstecken und denn ist gut.
Autor ulli76
 - 15. Dezember 2011, 19:20:37
Und zu der Befürchtung mit denen, die kündigen:
Die Bundeswehr wird sich bei Bedarf das Geld wieder zurück holen- allerdings bekommt man für jeden Tag, den man Dienst geleistet hat, auch Geld.
Autor KlausP
 - 15. Dezember 2011, 19:18:21
Es gibt keinen Barabschlag. Das Bundeswehrdienstleistungszentrum wird den Abschlag genauso auf Ihr Konto überweisen wie später die Wehrbereichsverwaltung. Wann Sie den auf Ihrem Konto haben, hängt auch davon ab, wann Sie in das Dienstverhältnis berufen werden. Das sollte baber in den ersten Tagen passieren. Der Abschlag wird nicht wesentlich unter Summe betragen, den Sie später als Dienstbezüge erhalten. Die Differenz hängt damit zusammen, dass die WBV, die das BwDLZ mit der Zahlung beauftragt, noch nicht Ihre Eingruppierung in die richtige Erfahrungsstufe haben wird. Dafür ist in Ihrem Fall die Stammdienststelle der Bundeswehr (SDBw) zuständig.
Wenn sich Ihre Besoldungszahlung dann eingependelt hat, werden Sie Ihr Geld immer am letzten bankoffenen Werktag des Vormonats auf dem Konto haben.
Autor stefan@16
 - 15. Dezember 2011, 18:40:36
geht es nach prozenten ? Bei den barabschlag
Autor stefan@16
 - 15. Dezember 2011, 18:39:12
ich mache Saz 12 gibt es den abschlag gleich in der erste Woche oder so ?
Autor miguhamburg1
 - 15. Dezember 2011, 18:34:39
Zu Beginn der Dienstzeit gibt es einen Barabschlag auf die zu erwartende Wehrsold- oder Dienstbezügezahlung, denn die Kontodaten etc. müssen ja erst einmal gemeldet und eingepflegt werden. Den Restbetrag erhält man dann zumeist zusammen mit der nächsten regelmäßigen Zahlung überwiesen.
Autor stefan@16
 - 15. Dezember 2011, 18:28:15
Ich habe mir sagen lassen, dass die Bundeswehr immer im foraus zahlt. Stimmt es ? Wie wird es in der Aga, ganz speziell in dem ersten Monat gemacht ? Die Bundeswehr kann ja nicht jedem sein Geld am 1. zahlen und am 5. sind nur noch die hälfte da.