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Autor Ralf
 - 16. Dezember 2011, 07:44:59
Als "Wiedereinsteller" mit bestandener AGA würdest du wahrscheinlich gleich in den Stammverband gehen.
Autor A-Bomb
 - 15. Dezember 2011, 22:49:06
Naja ich hab meinen FWD20 2009 angetreten und war August 2010 dann fertig. Also könnt ich quasi nochmal ran, wenn ich das grad so richtig verstanden hab?

AGA bräucht ich dann ja sicher auch nichmehr machen oder? Würd mir halt schon doof vorkommen nochmal die AGA zu machen, weil ich ja bis Aug 2010 noch als Luftwaffensicherungssoldat in einer Infanteriestaffel tätig war.

Aber das alles nur als theorethisches Gedankenkonstrukt
Autor Ralf
 - 15. Dezember 2011, 18:23:10
Wichtig ist zu wissen, was für eine Art von FWD das vorher war.
War das zB 2009 oder 2010 ist es FWD alter Art (Freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst) und man kann dann den heutigen FWD (Freiwilliger Wehrdienst) noch mal machen.
War er schon neuer Art (ab 01.04 in großen Teilen, ab 01.07. alle) dann gehts nimmer.
Vgl. Rundschreiben BAWV vom September d.J.)
Kleine Wörterkunde: FWD= Freiwilliger Wehrdienst
FWDL= Freiwillig Wehrdienst Leistender.
Autor Julius v. I.
 - 15. Dezember 2011, 16:44:29
Ohne Quellen angeben zu können habe ich auch gehört, dass alle die gwdl geleistet haben und sich dann für  fwdl entschieden hatten, nochmal ihre Dienstzeit um 23 monate verlängern können.
"neue" fwdler können dies wohl nicht.

Bei der nächsten sich ergebenen Möglichkeit werde ich nochmal nachfragen und prüfen und dann vielleicht auch eine Quelle geben können.
Autor schlammtreiber
 - 15. Dezember 2011, 13:31:49
Nein, da bleibt nur SaZ.
Ich weiß nicht vorschriftensicher, ob FWDL auf "einmal" begrenzt ist (glaube ich schon, weiß aber nicht), aber ich weiß a) dass FWDL auf max 23 Monate begrenzt ist und b) die Mindestdienstzeit 6 Monate beträgt. Aus a) und b) ergibt sich, dass jemand der schon 20 Monate hat, nicht noch mal FWDL dazu addieren kann.

Autor A-Bomb
 - 15. Dezember 2011, 13:26:04
Hi,

und zwar frage ich mich grad ob es durch die Aussetzung der Wehrpflicht und der dazugehörigen Reform nunmehr möglich ist, den FWD nochmal anzutreten obwohl man bspw. vor Reform schonmal 20 Monate abgeleistet hat. Ist dies so möglich? Und nein es ist nur eine Interessensfrage.

Vielen Dank im Vorraus