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Autor Momo_S
 - 11. April 2012, 15:26:43
Hallo, ich wollte nur noch einmal eine Rückmeldung abgeben falls jemand auch ein solches problem hat,

ich habe mir 1 Tag vor Dienstantritt noch einmals alle Papiere von dem Facharzt besorgt, ich bin anschließend (1 Woche nach Dienstantritt) zum Oberfeld Arzt gegangen, habe ihm mein Problem geschildert und dieser ist alles nochmal nachgegangen.

Es war tatsächlich ein Fehler vom Musterungsarzt im KWEA, ich wurde nachträglich vom Feldarzt T2 gemustert (Ich habe nur 4 Ausschlüsse bekommen, die sind aber für mich unwichtig), also ich darf Fallschirmjäger werden, jedoch leiste ich jetzt meinen Dienst als Bürokrieger, ich werde mich definitiv als SaZ bewerben und werde die FschJg Laufbahn wählen sofern ich angenommen werde.

MFG

MFG
Autor miguhamburg1
 - 16. Dezember 2011, 14:37:40
Naja, das ist ja ziemlich eindeutig: Der Musterungsarzt gibt sein Votum wie jeder andere Mitarbeiter im Auftrag des Leiters des jeweiligen KWEA. Der Musterungsbescheid erfolgt ja auch nicht durch den Arzt, sondern ebenfalls im Aufrag des KWEA-Leiters. Insofern wäre der Rechtsweg (aktuell), sich bei der zuständigen Wehrbereichsverwaltung gegen den Bescheid zu beschweren.
Autor ulli76
 - 16. Dezember 2011, 14:28:50
Üblicherweise geht das an den Vorgesetzten dessen, der es entschieden hat.
Aber keine Ahnung, wer der jeweilige Fachvorgesetzte der Musterungsärzte ist.
Kannst das aber den WDB fragen- der sollte die Strukturen kennen.

Weiss jetzt nicht, ob auf dem Bescheid ne Rechtsbehelfsbelehrung mit bei ist- da würde dann stehen, an wen das zu richten ist.
Autor Momo_S
 - 16. Dezember 2011, 14:08:42
Danke für deine Hilfe ulli76,

aber eine frage hätte ich, wo reiche ich den Wiederspruch ein? Habe so etwas noch nie gemacht...

Gruß
Autor ulli76
 - 16. Dezember 2011, 13:36:17
DAS wäre ja ein Ansatzpunkt für einen Widerspruch (kannst auch gerne Textteile von meinem letzten Beitrag dafür nehmen).

Ich bin ja schon ne Weile im Forum und die, die was länger dabei sind, wissen auch, dass ich vielen Interessenten rate, sich mit ihrem Musterungsergebnis abzufinde. Einfach weil ich öfter mitbekomme, wie Vorerkrankungen dann später doch zu Problemen führen und das Ergebnis meistens doch seine Richtigkeit hat.

Aber in deinem Fall scheint da was schief gelaufen zu sein.

Also:Wenn du das endgültige Ergebnis der Musterung hast, kannst du schriftlich Widerspruch einlegen. Begründe genau, warum du glaubst, dass die Musterungsvorschrift nicht eingehalten wurde.
Das heisst zwar immer noch nicht, dass du deine Wunschverwendung bekommst, aber es ist nen Versuch wert.
Autor Momo_S
 - 16. Dezember 2011, 12:52:32
Hallo ulli76,

Also ich habe meinen Fieberkrampf im Alter von 2 Jahren erlitten, es wurde danach ein EEG gemacht und ich war ungefähr 1 Woche im Krankenhaus, habe meine Eltern nochmal gefragt wie dass alles abgelaufen ist, im EEG wurde nichts auffälliges gefunden es war einfach nur zu hohes Fieber meinte der Arzt damals zu meinen Eltern. ich hatte auch im Alter von 12 oder 13 nochmals eine EEG untersuchung weil meine Lehrerin dachte ich hätte eine Lernschwäche, das Ergebnis war aber auch unauffällig.

Ebenso das EEG was vor knapp 3 Monaten gemacht wurde, es war auch komplett unauffällig.

Und ich wurde dann mit III 77 (1) beurteilt weil ich genau die Ausschlüsse habe.

Gruß
Autor ulli76
 - 16. Dezember 2011, 12:39:07
Wir kommen hier icht weiter. In der III77 wird nach Satz 1 und 2 Unterschieden:
Hier mal die Ausschlüsse der beiden:

ZitatIII 77 (1)
A000, A100, A101, A200, A201, A400, A500, A501, A600, A700, A800, A900, B000, B001, B100, B300, B401, B600, B800, B801, B802, C000, C100, C300, C400, D100, D200, D400, D600, D700, F201, G100, G200, G300, G700, G900, H600, H900, I000, I100, I300, I301, I302, I303, I304, I400, I600, I601, I700, I800, L001, L401, L600, M001, M300, M400, M500, M600, M700, N300, N600, O500, O600, W000, W001, W002, W003, W004, W005, W100, W101, W102, W103, W104, W200, W201, W202, W203, W204, W205, W300, W301, W302, W303, W304, W400, W401, W402, W403, W404, W501, W502, W503, W700, W701, W702, X000, X100, X200, X300, X501, X502, X503, BDV
III 77 (2)
D100, G700, W203, W204

Daran seht ihr schon mal wie wichtig es ist, zu wissen nach welchem Satz beurteilt wurde.

Und hier nochmal die beiden Definitionen:
Zitat
1. Einmaliger Gelegenheitsanfall, mehr als 12 Monate zurückliegend,ohne zerebrale Krampfbereitschaft im aktuellen EEG*.
2. Zerebrale Anfälle bis zum Vorschulalter (auch Fieberkrämpfe) ohne neurologische Ausfälle und ohne jegliche pathologische EEG-Veränderungen in der Folgezeit und aktuell.

Auf das aktuelle EEG kommt es insofern also nur an, dass ein unauffälliges EEG Voraussetzung der Vergabe der III77 ist. (Muss ja vergeben worden sein, sonst wärst du ausgemustert worden)
Bei der Unterscheidung zwischen 1. und 2. kommt auf den Zeitpunkt des Anfalls an. Von dem her ist es relativ uninteressant, was der Neurologe heute sagt.

Deswegen nochmal die Frage: In welchem Alter hattest du den Fieberkrampf? Und wurde danach mal ein EEG gemacht? Und wenn ja, waren da Auffälligkeiten?

Erst wenn das alles passt, hast du ne Chance wegen nem Widerspruch.

(Edit: Die Zitate stammen aus der weiter oben im Thread verlinkten Seite.)
Autor Momo_S
 - 16. Dezember 2011, 12:36:31
Mag sein, trotzdem werde ich wiederspruch auf dem Musterungsergebnis einlegen.

Ich fühle mich halt zu unrecht behandelt.

Warum? Ein Freund von mir hatte auch im gleichen Alter wie ich einen Fieberkrampf und hat kaum ausschlüsse! Er war genau bei dem gleichen Arzt wo ich war und er hat 3 oder 4 Ausschlüsse!

Autor KlausP
 - 16. Dezember 2011, 12:26:08
Zitat... Die Gradation hat er auch nicht erwähnt, weiß der guguck warum. ...

Warum sollte er auch? Und wem gegenüber? Er ist derjenige der zu entscheiden hat. Mit der Gradation gemäß der ZDv kann niemand etwas anfangen, weder Sie noch die zivile Ärztin, weil die Vorschrift nun mal nicht öffentlich zugänglich ist.

ZitatMeine letzte Hoffnung ist jetzt das ich ab Januar beim Truppenarzt irgendwas erreichen kann, hoffentlich werde ich dort Freundlicher behandelt...

Was sollten Sie dort erreichen? Der TrArzt hat die gleiche Vorschrift wie der Musterungsarzt. Warum sollte er dessen Urteil und die Feststellungen auf dem Verwendungsausweis infrage stellen?

Niemand hat einen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit oder auf Verwendungsfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten.
Autor F_K
 - 16. Dezember 2011, 12:13:26
ZitatIch denke, III ist ja sachlich richtig, wenn es einen Fieberkrampf als Kind gegeben hat.
Autor Momo_S
 - 16. Dezember 2011, 12:05:32
Morgen,

Soeben hat die Fachärztin mich angerufen, Sie hat sich mit dem Musterungsarzt in Verbindung gesetzt und es war kein so schöner Anruf.

Sie hat mit ihm über mein EEG-Ergebnis gesprochen, da wurde der Musterungsarzt recht Unfreundlich und meinte zu der Ärztin ob Sie an seine Fähigkeiten zweifelt {...} Der Arzt hat also absolut nicht mit sich reden lassen und meinte nur recht Unfreundlich am Ende "Das Ergebnis bleibt so wie es ist, dort wird nichts mehr geändert!" und da war der Anruf auch schon zuende.

Sie hat meine Unterlagen ja auch noch Bonn zu den Anfallsexperten geschickt und hat sich dort auch die Bestätigung eingeholt.

Ich bin langsam wirklich zum Entschluss gekommen, dass ich zu unrecht behandelt wurde. Der Arzt kam schon bei der Musterung extrem unfreundlich rüber.

Die Gradation hat er auch nicht erwähnt, weiß der guguck warum.

Meine letzte Hoffnung ist jetzt das ich ab Januar beim Truppenarzt irgendwas erreichen kann, hoffentlich werde ich dort Freundlicher behandelt...

Gruß, Maurice.
Autor ulli76
 - 15. Dezember 2011, 12:17:30
Es  gibt bei derIIIer Tradition 2 verschiedene Abschnitte. Da liegt ja gerade das Problem nach welchem beurteilt wurde. Es sieht aber so aus,dass mit dem EEG was nicht stimmt.
Übrigens:Für akut gefährdet hält man dich nicht,sonst würde man dich komplett ausmustern .
Autor F_K
 - 15. Dezember 2011, 10:33:14
Welche Gradation hast Du den erhalten?

Ich denke, III ist ja sachlich richtig, wenn es einen Fieberkrampf als Kind gegeben hat.
Autor Momo_S
 - 15. Dezember 2011, 09:26:14
Guten Morgen,

Ich war heute nochmals bei der Fachärztin und habe diese Dienstvorschrift mit den Gesundheitsziffern für Cerebrale Anfälle mitgenommen. (http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-77.pdf)

Die Ärztin hat sich alles durchgelesen und hat mir gesagt dass meine EEG Untersuchung auf keins dieser Vorschriften zutrifft. Es könnte höchtens Nr.4 Absatz 3 sein aber das trifft nicht zu da ich diesen Fieberkrampf nicht in der Aktuellen Zeit erlitten habe sondern als Kleinkind, Sie will jetzt Anfall Experten für Epilepsie aus Bonn einschalten und will sich mit dem Musterungsarzt in Verbindung setzen, der Musterungsarzt und ein Facharzt aus dem ZnWG bleiben dabei, das ich Akut gefährdet bin, einen Epileptischen Anfall zu erleiden.

Ihr sagt jetzt sicherlich der Fachärztin hat da kein Einfluss drauf, dass ist auch richtig, ich hätte ja T1 werden können hat mir der Musterungsarzt am anfang der Musterung gesagt, nur es sei nötig dass ich ein EEG nachträglich machen muss damit die es bewerten können weil ich es erwähnt habe dass ich einen Fieberkrampf hatte. Zack bums war das Ergebnis da, T2 -> Nahezu überall Ausschlüsse da ich ja Akut gefährdet bin.

Ich denke mal ich habe jetzt alles getan, mehr fällt mir nicht ein was ich machen oder tun soll, ich hoffe mal ihr könnte mir hier noch ein paar Ratschläge einholen da ich sonst keinen Ansprechpartner habe.

Gruß, Maurice.
Autor Momo_S
 - 08. Dezember 2011, 23:25:05
Habe ich schon, der Arzt ist leider erst wieder ab Montag im KWEA.

Ich werde am Montag aufjedenfall einmal Anrufen und nachfragen.

Werde dann am Montag hier schreiben was der Arzt gesagt hat, danke trotzdem für die Hilfe.

Gruß