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Autor bayern bazi
 - 05. Januar 2012, 10:10:45
Zitat von: PatrickB am 05. Januar 2012, 09:55:03
Es geht/ging mir halt einfach nur darum, ob man eine eigene Wohnung "besitzen" darf bzw in der Woche nach Dienstzeit aufsuchen darf (mit Übernachtung) oder nicht.

nach der aga  -  ja, wenn man dann pünktlich zum bestimmten zeitpunkt(wecken - dienstbeginn- antreten - je nach befehl) in der kaserne ist

unter umständen kann man auch heimschläfer werden - dann werden einem nicht mehr die stubenkosten berechnet - das geht aber nur wenn es der kdr genehmigt - passiert meist in sto wenn es zu wenig stuben gibt
Autor PatrickB
 - 05. Januar 2012, 09:55:03
Mir geht es keinesweg´s darum, ob mir die Wohnung bezahlt wird oder ich sie selbst bezahlen muss.

Es geht/ging mir halt einfach nur darum, ob man eine eigene Wohnung "besitzen" darf bzw in der Woche nach Dienstzeit aufsuchen darf (mit Übernachtung) oder nicht.
Autor Flexscan
 - 05. Januar 2012, 01:18:45
Zitat von: PatrickB am 04. Januar 2012, 22:14:30
Also wäre es reintheoretisch, nach der AGA möglich mir eine Wohnung (in einem Radius von c.a 40km) zu suchen?
Mir stellt sich nur Zweifel im Bezug auf "Probealarme" (Soll es meines wissens ja auch geben), oder wann wäre nach der AGA der normale Arbeitsantritt?

Die Wohnung kannst du jederzeit suchen und auch selber dafür die Kosten übernehmen.

Machst Du eine Ausbildung bei der hiesiegen Sparkasse, wird auch weder Miete noch Fahrtkosten übernommen.
Logisch oder?

Das is dein Ding
Der Dienstherr stellt dir 24/7 ein Bett zur Verfügung.
Dazu 3 recihhaltige Mahlzeiten am Tag.
Warum soll dann noch der Steuerzahler eine eigene Wohnung finanzieren, bekommt man ein fettes Gehalt??

Herrschaften is Vollmond?
Duschfred etc...  8) ;)
Autor KlausP
 - 04. Januar 2012, 22:30:41
ZitatIch will mich nur bestmöglich Informieren und mit solchen Reaktionen empfangen zu werden ist nich gerade so der Oberburner.

Was hätten Sie an meiner Stelle auf diese Frage geantwortet?

ZitatMir stellt sich nur Zweifel im Bezug auf "Probealarme" (Soll es meines wissens ja auch geben)
Autor S.Gö
 - 04. Januar 2012, 22:29:46
Danke 
Autor PatrickB
 - 04. Januar 2012, 22:28:23
So sakastisch zu antworten, im Bezug nun auf den Smilie ist eher nicht so die feine Art.

Ich will mich nur bestmöglich Informieren und mit solchen Reaktionen empfangen zu werden ist nich gerade so der Oberburner.

Oder sieht das hier jemand anders!?
Autor KlausP
 - 04. Januar 2012, 22:22:49
Zitat von: S.Gö am 04. Januar 2012, 22:20:52
Wo bekommen Sie immer die Smileys her?  ;D

http://wuerziworld.de/Smilies/index.php

Smiley anklicken, Code kopieren und einfügen.
Autor S.Gö
 - 04. Januar 2012, 22:20:52
Wo bekommen Sie immer die Smileys her?  ;D
Autor KlausP
 - 04. Januar 2012, 22:17:27
ZitatMir stellt sich nur Zweifel im Bezug auf "Probealarme" (Soll es meines wissens ja auch geben)



Überraschende "Probealarme" habe ich außer manchmal in der AGA bei bestimmten Ausbildungsthemen in meiner ganzen Dienstzeit in der Bundeswehr nicht erlebt.
Autor PatrickB
 - 04. Januar 2012, 22:14:30
Schoneinmal Danke für die Antwort!

Das mit dem Umstruckturieren ist mir auch schon zu Ohren gekommen (Kasernen werden geschlossen etc).

Nur ist es mir persönlich Wichtig, einmal abschalten zu können, ein (Auslands)-Einsatz wäre natürlich etwas anderes.

Sofern nur die Möglichkeit bestehen würde, würde ich auch gerne einige Zeit für mich allein verbringen, kann natürlich jeder nachvollziehen.

Also wäre es reintheoretisch, nach der AGA möglich mir eine Wohnung (in einem Radius von c.a 40km) zu suchen?
Mir stellt sich nur Zweifel im Bezug auf "Probealarme" (Soll es meines wissens ja auch geben), oder wann wäre nach der AGA der normale Arbeitsantritt?
Autor ulli76
 - 04. Januar 2012, 22:00:35
Also während der AGA wirst du unter der Woche in der Kaserne wohnen. Am WE kannste hin fahren wo du willst.
Danach ist es so ne Sache: Wenn du ne Wohnung hast, kannst du einen Antrag auf Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft stellen. Wird häufig genehmigt, wenn die Wohnung nicht zu weit weg ist.
Dann musst du auch nicht für die Stube zahlen.

Zum anderen hast du nach der AGA normalerweise keinen Zapfenstreich mehr, so dass du in der eigenen Wohnung übernachten kannst. Nachteil ist aber, dass du dann auch für die Stube zahlen musst.

Und obacht: je nach Laufbahn wirst du gerade zu Beginn der Dienstzeit viel auf Lehrgängen unterwegs sein,so dass du dir überlegen müsstest, ob sich eine Wohnung lohnt und wenn ja, wo.
Und es kommt in den nächsten Jahren zu reichlich Umstrukturierungen und Standortschließungen, so dass eine erhöhte Gefahr von Versetzungen besteht.
Autor PatrickB
 - 04. Januar 2012, 21:31:39
Hallo liebe User,

bei mir ist es auch bald so weit.

Morgen geht es ab zum Wehrdienstberater und dann wird alles durchgekaut und ins rollen gebracht!

Ich hätte nur gerne schon vorweg eine Frage von euch beantwortet.

Ich (m/18 (2Tage vor 19)) wollte gerne wissen, wie es denn aussieht im Bezug auf eine eigene Wohnung während der Dienstzeit (Ab Grundausbildung).

Ein Info habe ich bereits gefunden, wollte sie nur wenn möglich bestätigt haben.

Unterkunft
Gemeinschaftsunterkunft wird unentgeltlich bereitgestellt
soweit die Verpflichtung bestehtdort zu wohnenLedige wohnen grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der GemeinschaftsunterkunftIn diesem Fall vermindert sich das Grundgehalt um einen AnrechnungsbetragDieser beträgt in den Besoldungsgruppen:

AnrechnungsbetragA3 bis A8 98,76 €
A9 und A10
104,85



Nun ist meine Frage wie es denn bezüglich einer eigenen Wohnung aussieht.
Ab wann habe ich die gelegenheit bzw darf in einer eigenen Wohnung wohnen?


mfg