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Autor Andi
 - 07. Januar 2012, 14:50:34
Und deswegen gelöscht!
Autor mailman
 - 07. Januar 2012, 14:08:56
Mit Verlaub, aber das ist doch Blödsinn!
Autor Andi
 - 07. Januar 2012, 13:27:48
Für Soldaten ist das selbstverständlich erlaubt, für Zivilisten nicht, da auch der Sportanzug eine Uniform ist.

Gruß Andi
Autor BulleMölders
 - 07. Januar 2012, 07:28:44
Wer sagt eigentlich das der Träger Soldat ist?
Autor Schamane
 - 07. Januar 2012, 07:24:04
Wenn die ZDV 37/10 nicht wieder geändert wurde, so sagt sie im Punkt 266 "Der Sportanzug darf auch beim außerdienstlichen Sport getragen werden." Ob man hier die Muckibude oder nur den Waldlauf nach Dienst sieht könnte man Hinterfragen. Allerdings so wie ich die ZDV an dieser Stelle lese ist es nicht verboten und ich hätte als DV kein Problem, wenn einer meiner Soldaten nach Dienst in sauberem und korrekten Sportanzug sein Training im Fitnessstudio macht weil es ja sogar im Sinne der Bw ist, dass er sich auch Außerhalb des Dienstes Fit hält.
Anders sehe es aus, wenn er irgendwelche Kombinationen bis auf die Sportschuhe machen würde. Also entweder Sportanzug Bw Komplett oder man trägt zivil! 
Autor Neu
 - 07. Januar 2012, 01:48:17
Hi,wer sagt den das er DIENSTLICH geliefert wurde?
Aber Nö darf man nicht.
Aber wenn er es im Internet kauft, kann er machen was er will damit.
Autor Gowo
 - 07. Januar 2012, 00:48:18
Hey , hab letztens in der Muckibude einen mit dem Sportanzug der bundeswehr gesehen . Darf man das eigentlich , weils ja dienstlich geliefert ist ? Kenn mich da nicht so aus bin Neuling :D