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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 11. Januar 2012, 17:30:19
Wenn du meinst, dass du als FWDL eingestellt wirst und dich von da aus als SaZ bewirbst- ja das ist bei entsprechender Eignung möglich.
Autor Senshu
 - 11. Januar 2012, 14:16:15
vielen dank...das war jetzt noch die letzte info die ich brauchte.
Ich hoffe das beste und freue mich schon auf meinen Dienst bei der Bundeswehr!
Autor BulleMölders
 - 11. Januar 2012, 14:00:45
Wechseln ist nicht so ganz richtig.
Du kannst dich als FWDL ganz normal als SaZ bewerben und durchläufst dann das normale Bewerbungsverfahren wie jeder andere auch.
Autor Rollo83
 - 11. Januar 2012, 13:55:11
Natürlich können sie das. Antrag stellen und dann läuft das schon.
Sie müssen dan natürlich noch ins ZnWG/OPZ und die verschiedenen Einstellungstest bestehn und es muss ein Dienstposten frei sein.
Autor KlausP
 - 11. Januar 2012, 13:55:00
Zitat von: Senshu am 11. Januar 2012, 13:51:21
Eine Sache wäre da noch...kann ich vom FWDL zum SAZ wechseln?

Wie muss ich das verstehen?
Autor Senshu
 - 11. Januar 2012, 13:51:21
Eine Sache wäre da noch...kann ich vom FWDL zum SAZ wechseln?
Autor Senshu
 - 11. Januar 2012, 12:57:11
Danke für die Hinweise, ich werd heute gleich noch das Schreiben fertig machen und abschicken.
Ich hoffe, das es schnell geht.

Mit freundlichen Grüßen

Senshu
Autor KlausP
 - 11. Januar 2012, 10:26:06
ZitatReicht zum zurückziehen des KDV-Antrags ein Dreizeiler?

Ja, reicht. Die Erklärung müssen Sie zum ehemaligen Bundesamt für den Zivildienst schicken, damit dann auch Ihre Unterlagen zu Ihrem zuständigen KWEA geschickt werden.

ZitatWie lange müsste ich dann warten bis ich eine Rückmeldung bekomme?

Keine Ahnung, wie lange das Amt in Köln braucht. Dann wenden Sie sich an Ihr zuständiges KWEA und lassen sich dort beraten.

ZitatIch würde nämlich gern zum 2. Quartal 2012 beitreten.

Welchem Verein?  ::) Den Termin können Sie vermutlich vergessen, jedenfalls bei einer Einstellung als SaZ. Aber auch für FWDL dürfte es eng werden.

Zu Ihren "Gewissensgründen" lasse ich mich lieber nicht aus.
Autor Rollo83
 - 11. Januar 2012, 09:39:56
Ja, 3-Zeiler reicht.
Dann bewerben und abwarten. Zum FWD sollte es recht zügig gehn aber wenn sie SAZ werden wollen könnte das schon länger dauern. Machen sie sich schon mal Gedanken wie sie sich vor dem Psychologen rechtfertigen wieso sie damals verweigert haben.
Für den FWD vielleicht nicht ganz so wild aber wenn sie SAZ werden wollen wird da sicher genauer nachgefragt.
Autor Senshu
 - 11. Januar 2012, 09:37:27
Hallo,

ich habe mich nun auch mal dazu durchgerungen hier etwas zu posten.
Ich habe damals verweigert und bin 2009 zum Zivildienst gegangen, den habe ich dann 2010 beendet.
(Ich muss dazu sagen, das ich ursprünglich zur AGA wollte, mich dann aber schlussendlich dem Druck von zu hause gebeugt habe und dann verweigert habe)
Seit diesem Zeitpunkt habe ich irgentwie das Gefühl das mir was fehlt...nach langen Überlegungen bin ich dann drauf gekommen, das es der Bund ist.
Ich bin vor kurzem 22 geworden und würde gerne dieses Jahr noch der Bundeswehr beitreten.
Wer kann mir Tipps geben, wie ich das anstelle.
Reicht zum zurückziehen des KDV-Antrags ein Dreizeiler?
Wie lange müsste ich dann warten bis ich eine Rückmeldung bekomme?

Ich würde nämlich gern zum 2. Quartal 2012 beitreten.

Danke schonmal im voraus für Antworten!

Fabian
Autor Sascha St.
 - 08. Oktober 2008, 09:40:44
Zitat von: bayern bazi am 03. Oktober 2008, 19:40:46
Zitat von: Sascha St. am 03. Oktober 2008, 19:21:34
. Da habe ich gerade meine Ausbildung begonnen und das habe ich denen geschrieben und dann bekam ich eine Einladung zur Musterung nach meiner Ausbildung.

dies währe die erste zurückstellung

Zitat
Zurückgestellt wurde ich an sich nur vom Zivildienst weil ich gerade meine Meisterausbildung machte.

und das zählt auch als zurückstellung

Danke!
Na dann sollte das ja funktionieren bis zum nächsten Quartal.
Hab den Verzicht auf die Anerkennung nun abgeschickt. Vorab per Fax und per Post hinterher. Wie lange wird es dauern bis ich eine bestätigung bekomme? Also, nicht bis alles komplett bearbeitet wurde, das wird wohl etwas dauern aber es wird doch wohl eine Vorabbestätigung geben oder?

Gruß
Sascha
Autor wolverine
 - 03. Oktober 2008, 20:59:00
Die Verweigerung des Wehrdienstes ist eine Gewissensentscheidung und ist gem. Art. 1 Abs. 1 GG uneingeschränkt geschützt! Wenn die Gründe, die zu einer Verweigerung des Wehrdienstes geführt haben, nicht mehr bestehen, ist das anzuzeigen und der Bescheid zum zivilen Ersatzdienst aufzuheben.

Alle folgende Problematik sollte nicht mehr das Problem des Antragstellers sein. Ob die Bw an einer Einberufung festhät oder diese unterlässt, wird man sehen.
Autor bayern bazi
 - 03. Oktober 2008, 19:40:46
Zitat von: Sascha St. am 03. Oktober 2008, 19:21:34
. Da habe ich gerade meine Ausbildung begonnen und das habe ich denen geschrieben und dann bekam ich eine Einladung zur Musterung nach meiner Ausbildung.

dies währe die erste zurückstellung

Zitat
Zurückgestellt wurde ich an sich nur vom Zivildienst weil ich gerade meine Meisterausbildung machte.

und das zählt auch als zurückstellung
Autor Sascha St.
 - 03. Oktober 2008, 19:21:34
Hmm,
Wenn ich mich recht erinnere dann wurde ich vom Wehrdienst nie zurückgestellt.

Das erste mal haben die sich bei mir gemeldet wegen Musterung. Da habe ich gerade meine Ausbildung begonnen und das habe ich denen geschrieben und dann bekam ich eine Einladung zur Musterung nach meiner Ausbildung.

Nach meinen unterlagen habe ich den KDV antrag gestellt bevor ich überhaupt einberufen wurde. Zurückgestellt wurde ich an sich nur vom Zivildienst weil ich gerade meine Meisterausbildung machte.
Autor bayern bazi
 - 03. Oktober 2008, 18:30:25
Zitat von: Sascha St. am 03. Oktober 2008, 16:36:17
ZitatEs stimmt, dass man, wenn man nicht vom Wehrdienst zurückgestellt wurde (auf Grund von Ausbildung o.ä.), nur bis zum vollendeten 23. Lebensjahr einberufen werden kann.

Aber ich wurde damals schonmal zurückgestellt. Also kann ich doch noch bis 25 Jahre oder nicht?

Oder verstehe ich da was falsch?

du kannst um die zeit einberufen werden die du insgesamt zurück gestellt warst

du warst z.b. 2 jahre wegen ausbildung zurückgestellt dann verlängert sich das alter um diese 2 jahre.