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Autor Tommie
 - 15. Januar 2012, 13:14:11
Ich möchte hier natürlich auch nicht die Moralkeuel schwingen, weil mir das gar nicht zusteht!

Daher ist mein Vorschlag der folgende:
Antrag auf Einkleidung stellen und abwarten, was passiert. Sollte man an Dich herantreten und die "alten Geschichten" wieder aufwärmen, hilft es oft schon, zu seinen Verfehlungen zu stehen und nachzufragen, wie man gemeinsam "diese Kuh vom Eis" bringt. Und in dem Moment, wo Du im Rahmen Deiner Möglichkeiten die Bereitschaft signalisierst, Dich erstens zu bessern ;)  und zweitens die Schulden zu tilgen, wird Dir auch die LHD bzw. die für die Einkleidung zuständige LHBw nicht den Kopf vom hals reissen. Denn dann bekämen sie ja gar nichts mehr ;) !
Autor kleuber
 - 15. Januar 2012, 12:59:52
Ist doch ganz einfach:

Erst einmal die Schulden begleichen, obwohl inzwischen vermutlich verjährt. Macht gleich ein besseres Gewissen und ist eines Soldaten auch würdig.

Dann Einkleidung bei LHBw (ungleich LHD).

k.

Autor ulli76
 - 15. Januar 2012, 12:58:13
In dem Fall wird es sicher nicht einfacher.
Da diese Fälle aber selten sind- erst recht so lange nach Dienstzeitende- wird es auf eine Einzelfallentscheidung hinaus laufen.
Autor Knüppel
 - 15. Januar 2012, 12:53:40
Ich fasse es kurz... nach DZE der totale Absturz... seit knapp 6 Monaten läuft mein Leben wieder stabil.
ich mache mir jetzt über Dinge Gedanken was mir früher scheiß egal war, ich bin nicht stolz drauf jedoch ehrlich und sage es auch gleich vorab.

Ok, mal noch eine weitere Frage...
Wenn ich jetzt z.B. noch Rückstände für Dienstkleidung direkt von der BW "hätte"... dann würde doch auch bestimmt die Einkleidung platzen oder? Ich würde mich über eine Antwort freuen ohne moralische Belehrung... ich will ein Weg finden das alles richtig anzupacken ohne mir das zu versauen
Autor ulli76
 - 15. Januar 2012, 12:48:21
Der LHD-Shop hat aber mit der LHD (früher Bekleidungskammer) nicht wirklich was zu tun.
Und das, was du alles verloren hast, wirst du ja schon längst über den ReFü bezahlt haben.

Aber wie kann man beim LHD-Shop 7 Jahre nach Dienstzeit noch Schulden haben.
Autor Knüppel
 - 15. Januar 2012, 12:45:03
Genau... es war der LHD-Shop... es ist jetzt ca. 7 Jahre her..
Autor ulli76
 - 15. Januar 2012, 12:40:55
Wie lange ist denn deine Dienstzeit her. Und wie kann man bei der LHD Schulden haben? Oder meinst du den LHD-Shop?
Autor Knüppel
 - 15. Januar 2012, 12:37:38
Hallo liebe Community,

ich habe beim Reservistenverband ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt, gin auch durch ohne Probleme. Mein Ziel ist es am DVag´s teilzunehmen, ich habe also ein Antrag auf Einkleidung "Grundausstattung" und "Reservistenausweis" sowie "DauerUTE" gestellt. Meine aktive BW-Zeit ist aber schon eine ganze Weile her, hatte bei der Auskleidung leider viel Verlust. Des Weiteren habe ich sogar noch bei LHD Schulden, ich bin mir aber nicht mehr ganz sicher, traue mich auch nicht nachzufragen weil ich Angst habe das ich dann nicht eingekleidet werde weil die sich quer stellen...

Mal eine Frage an Euch... kann es passieren das meine Einkleidung platzt?

Gruß, Knüppel