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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 20. Januar 2012, 13:09:33
@Terek: Die Verängerung besteht im Wesentlichen in nem neuen Stempel im Führerschein (oder wie auch immer das aussieht) nachdem man den Antrag gestellt hat und die ärztlichen Unterlagen eingereicht hat. (Ist aber unterschiedlich wie ausführlich das die zivile Führerscheinstelle haben will. Meist reicht die Kopie vom 90/5er)
Autor KlausP
 - 20. Januar 2012, 08:42:12
Bei einer Eignungsübung soll festgestellt werden, ob der Soldat auf den für ihn vorgesehenen Dienstposten passt - sowohl aus Sicht des Soldaten als auch aus Sicht der Bundeswehr. Sie bringen ja "nur" die rein zivilberufliche Qualifikation mit, das Militärische müssen Sie ja noch während Ihrer Laufbahnausbildung erwerben (Unteroffizier- oder Feldwebellehrgänge).
Autor Dennis1411
 - 20. Januar 2012, 08:34:50


Eignungsübung ist quasi Probezeit, wo ich nochmal "angelernt" werde?!?!

Danke für die bisherigen Antworten.
Autor Terek
 - 18. Januar 2012, 21:27:15
Hmm, ich weiß nicht, ob wir uns mißverstehen. Natürlich läuft die Klasse nach 5 Jahren ab und muß neu beantragt werden. Allerdings mit entsprechend neuen ärztlichen Unterlagen wird sie, so dachte ich generell erteilt. Ist dem nicht so?

Also meine Dienstfahrerlaubnis BC ist 2004 abgelaufen und wurde erstmalig 2011 (nach neuem 90/5) verlängert bzw. neu erteilt. Ohne, daß ich einen neuen Lehrgang besuchen mußte...
Autor ulli76
 - 16. Januar 2012, 18:27:07
Eben- und da ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Verlängerung zu kümmern, sonst kann man den nämlich wieder neu machen. (allerdings beinhaltet die Verlängerung im Wesentlichen die gesundheitliche Eignung)
Autor Aurignacien
 - 16. Januar 2012, 16:17:53
Nein, hier geht es nicht um die 90/5. Die Fahrerlaubnis Klasse CE ist auf 5 Jahre befristet und muss dann erneut beantragt werden (samt aktuellem ärztlichen und augenärztlichen Gutachten).
Autor Terek
 - 15. Januar 2012, 23:29:12
Zitat von: ulli76 am 15. Januar 2012, 17:12:41
Der CE hat eine Haltbarkeit von 5 Jahren. Der B ist unbegrenzt.

Der 90/5 er für die Fahrerlaubnis. Die Führerescheinausbildung bleibt aber gültig. Je nachdem, wie lange man nicht gefahren ist, sollte man sich ggf. aber wieder neu, auch auf bekannte Fahrzeuge, einweisen lassen.
Autor ulli76
 - 15. Januar 2012, 17:12:41
Der CE hat eine Haltbarkeit von 5 Jahren. Der B ist unbegrenzt.
Autor Dennis1411
 - 15. Januar 2012, 17:07:15

Ah ok, aber ich habe bereits schon einen BC1E Führerschein und hab ihn über Bw gemacht, benötige ich dann nochmal eine Einweisung? Die läuft ja nicht ab, denke ich.
Autor ulli76
 - 15. Januar 2012, 17:02:26
Das ist ein Lehrgang wenn du schon nen zivilen B-Führerschein hat. Dauert ca. 3 Tage und kann am Standort gemacht werden.
Autor HM_Zippi
 - 15. Januar 2012, 16:42:35
Führerschein Klasse B - Fortgeschritten. Quasi die Fahrerlaubnis für BW-Kfz.
Autor Dennis1411
 - 15. Januar 2012, 16:32:07

Vielen Dank für die Info, aber was ist B-Fo  ;)
Autor ulli76
 - 15. Januar 2012, 16:20:56
Üblicherweise macht man während der Eignungsübung keine Lehrgänge. In der Zeit soll ja geschaut werden, ob du für den Dienstposten geeignet bist.
Evtl. lässt man dich mal auf nen B-Fo, EAKK oder so.
Autor Dennis1411
 - 15. Januar 2012, 16:17:37

Hallo,

ich beginne am 2.4. mit meiner Eigungsübung und bin Wiedereinsteller. Mein Dienstaustritt war Nov 2007.

Mir stellt sich seit Wochen die Frage ob ich während meiner Eignungsübung schon auf Lehrgänge gehen kann?
Klar ist, dass das alles andere entscheiden müssen, aber würde die Möglichkeit bestehen?

Danke für alle Antworten

Beste Grüße