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Zitat von: Tommie am 23. Januar 2012, 16:49:12... Die während einer Wehrübung/Übung entstehenden Urlaubsansprüche sind innerhalb des diese Ansprüche begründenden Wehrdienstes abzugelten, da mit Beendigung des Wehrdienstes alle Urlaubsansprüche erlöschen. ...
Zitat von: rogal am 23. Januar 2012, 16:32:06
danke. gäbe es einen Grund den Urlaub zu verweigern? mein spieß verweist da auf evtl. Schwierigkeiten mit einem eventuellen zivilen Urlaubsanspruch
Zitat von: KlausP am 18. Januar 2012, 16:30:40Ich kann aber nicht überall sein.![]()
ZitatWenn allerdings jemand "vorschriftenfest" ist und korrekt arbeitet, hat man auf genau das Anspruch, was ich geschildert habe!
Zitataußerdem behaupte ich mal, dass Spieß und Chef nicht besonders vorschriftenfest sind, was Reservistenangelegenheiten angeht.