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Autor Dr.Stern
 - 18. Januar 2012, 23:12:47
Kann ich so nicht beantworten, die Fassung der 46/1 die mir zur Verfügung steht legt für refraktiv-chirurgische Eingriffe einen Zeitraum von 12 Monaten fest. Werde das morgen prüfen.
Autor ulli76
 - 18. Januar 2012, 21:27:40
Wurde der Zeitraum der Ver Gradation mit der neuen 46/1 geändert?
Autor Dr.Stern
 - 18. Januar 2012, 20:45:05
Man ist nach einer refraktiven Laser-OP sogar 12 Monate mit der GZ V 21 belastet und für so ziemlich jedes 90/5 nicht verwendungsfähig. Danach wie schon richtig beschrieben erneute Begutachtung und dann eventuell Wegfall der V 21.

Den Rest hat ulli76 schon richtig angeführt, ist alles Privatveranstaltung, kein Kostenzuschuss (nein auch nicht für Piloten und KSK), keine Krankschreibung, etc.
Autor Robert_F
 - 12. Januar 2012, 17:01:14
Wie ist das nun ausgegangen?
Denn das Augenlasern war bei mir ein voller Erfolg.
Was aber auch überraschend für mich der günstige Preis. Was hast du bezahlt?

Edit: Link entfernt.
Netter Versuch: Dein erster Beitrag hier und gleich eine Empfehlung für ein bestimmtes Zentrum zum Augenlasern.
Bitte keine Werbung hier.
Autor ulli76
 - 11. Dezember 2011, 18:03:29
Bei uns ist es ganz einfach: Sperre für mindestens 6 Monate für alles, was nen 90/5er braucht. Und danach erneute Begutachtung (also keine automatische Tauglichkeit).
Die Kosten sind komplett selber zu tragen. Die einzige Möglichkeit, die bundeswehrintern besteht sind die Bw-Augenärzte, die sowas mit anbieten- da ist es etwas günstiger, da oft nur die Material (Geräte-)Kosten zu tragen sind. Und das Ganze muss man auch in seiner Freizeit machen- inclusive der notwendigen Krankschreibung. Bzw. letztere ist nicht möglich, dafür muss Urlaub genommen werden.

Für die Kraftfahrverwendungsfähigkeit II (also LKW) ist ein augenärztlicher Befund erforderlich. Und da wird auch das Dämmerungssehen geprüft. Wenn das zu schlecht ist, gibt´s keinen Führerschein und schlechtes Dämmerungssehen kann negative Auswirkungen auf den normalen, zivilen B-Führerschein haben.
Autor Hardlock
 - 11. Dezember 2011, 17:26:31
.... bei den amis ist das mitlerweile absolut normal das sich z.B. piloten und scharfschützen in ihrer mititärischen laufbahn mehr mals die augen lasern lassen... bei denen wird das auch komplett gezahlt....

bei uns bin ich mir nicht 100% sicher... jedoch bin ich mir ziehmlich sicher das, dass lasern keine auswirkungen auf die fahrertauglichkeit hat...
Autor Andi
 - 10. März 2009, 16:24:53
Zitat von: Fallschirmjäger am 09. März 2009, 19:01:07
Die Genehmigung für eine solche Operation kann nur dann erteilt werden, wenn es Dir nicht zumutbar ist, eine Brille zu tragen! Und dann bist Du definitiv auch gar nicht wehrdienstfähig, weil deine Dioptrienzahl eindeutig über der vertretbaren Grenze liegt!

Nicht korrekt. Es gibt genug Verwendungen in denen die nach der OP vorhandene Blendempfindlichkeit keine negative Auswirkung hat. Sowas ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung!
Autor Fallschirmjäger
 - 09. März 2009, 19:01:07
Du wirst vom BW-Arzt vermutlich keine Genehmigung erhalten, Deine Augen lasern zu lassen, weil Du danach zunächszt einmal nur sehr eingeschränkt wehrdienstfähig bist! Dir sind dann gewisse Fehlerziffern nach der ZDv 46/1 einzutragen, die u. a. dazu führen, dass Du die Fahrerlaubnis entweder verlierst, oder gar nicht machen darfst, etc. ... !

Die Genehmigung für eine solche Operation kann nur dann erteilt werden, wenn es Dir nicht zumutbar ist, eine Brille zu tragen! Und dann bist Du definitiv auch gar nicht wehrdienstfähig, weil deine Dioptrienzahl eindeutig über der vertretbaren Grenze liegt!
Autor JgLehrBtl 353
 - 07. März 2009, 09:34:29
Mir ist schon klar dass ich nicht einfach zum Zivilen Arzt gehen darf und mit dem San Zentrumsleiter das bequatschen muss.

In meinem Beitrag geht es darum ob sich schon jemand die Augen hat lasern lassen und wie es dann . . . . .

(NACH GENEHMIGUNG UND VOLLZOGENER OP DURCH ZIVILEN ARZT)

. . . . . mit der Nachbehandlung durch den Zivilen Arzt verläuft

und nicht wie ich das handhaben muss!


Autor bayern bazi
 - 07. März 2009, 07:31:46
wenn du auf fw lehrgang bist - müsstest du eigentlich die vorgehensweise kennen  ::)

san bereich - mit deinem doc dadrüber redn - und dann das tun was er sagt :o

du darfst als soldat nicht so einfach eine andere behandlung machen lassen asl dir DEIN standortarzt genehmigt

noch fragen???





WEGTRETEN
Autor JgLehrBtl 353
 - 06. März 2009, 20:11:32
Hi Zusammen.

Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken meine Augen Lasern zu lassen bzw. habe ich es schon so gut wie beschlossen. ;-)

Hat jemand Erfahrungen mit folgeuntersuchungen der Augen durch den Zivilen Augenarzt und wie das mit dem San Bereich gehandhabt wird.

Ich bin gerade aufm Fw Lehrgang und da hat ein Kammerad gemeint er kannte jemanden der bei der Aktion sogar Zuschuss vom Bund bekam.

Das kann ich mir jedoch nicht vorstellen.

Also wenn jemand Infos zu dem Thema hat, immer her damit.  ;D

MFG