ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 18. Januar 2012, 17:26:02
Kriege ich dann auch eine "Einladung zu einer Wehrübung"?
Zitatbeginnt die Zeit für eine Wehrstraftat zu ticken (eigenmächtige Abwesenheit)
Zitat von: maza84 am 18. Januar 2012, 09:40:22
Meine Frage nun ist wann ich mit meinem Einberufungsbescheid rechnen kann,weil das Arbeitsamt den sehen will,weil ich ab April ja denn bei denen herausfalle.
Zitat von: maza84 am 18. Januar 2012, 09:40:22
Nun ist meine Frage ob ich mich aus der Laufbahn heraus nochmal bewerben kann?
Zitatab wann kann ich mich dann bewerben?