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Autor Timid
 - 29. Mai 2005, 19:18:00
Aber, zur Beruhigung: Bei uns zumindest wurde den allermeisten Rekruten, die die Schießübungen nicht mitmachen konnten oder sie nicht bestanden hatten, bei nächster Gelegenheit (sprich: beim nächsten Schießen) die Möglichkeit gegeben, diese zu wiederholen. Und eventuell ist es auch nur nötig, dass dann die verpassten Ausbildungsabschnitte (in diesem Fall wohl die Schießübungen) mit der nächsten Grundausbildung zusammen absolviert werden müssen.

Ansonsten siehe Kobolds Beitrag: Chef/Zugführer fragen, die können im Allgemeinen bei sowas weiterhelfen.
Autor Kobold
 - 29. Mai 2005, 18:39:37
Tja, wenn Du Dich nach der AGA nochmal in der AGA wiederfindest, dann stimmte das wohl.
Wenn nicht, dann nicht.

Sorry, aber wir sind hier ja nicht bei den Luftlandewahrsagern. Musst das mit Deinem KpChef abklären.
Autor Sascha84
 - 29. Mai 2005, 18:35:33
Hab da mal ne frage undzwar war ich 2 wochen jetzt Innendienst geschrieben und hab die schießübungen nicht mitgemacht ......
Nun meinten die Ausbilder wenn wir net mehr nachschießen dürfen können wir die ganze AGA nochmal machen und die schießübungen brauch man für die Wachausbildung.......... ich habe keinen bock die ganze scheisse nochmal zu machen würd gern mal wissen ob das stimmt ?
MfG Sascha