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Autor Aliki
 - 30. Januar 2012, 12:51:33
Ja man weiß ja nie, schlechter Tag oder sonstwas.
Oder der Arzt hat einen schlechten Tag ...

Wenn ich direkt nur die Bewerbung als SaZ aufrecht erhalte, dann muss ich vielleicht nochmal nach Köln und das war es dann und kann mich, falls es nicht klappen sollte, immernoch als FWDL bewerben
Autor ulli76
 - 28. Januar 2012, 18:32:45
Versuch mal realistisch zu bleiben: Wenn du eine gute OffzEignung bekommen hast, warum solltest du dann die EUF verhauen?
Die Tests in der OPZ sind doch schwerer als die im KWEA.
Autor Aliki
 - 28. Januar 2012, 18:21:09
Dankeschön,

ich dachte nur, dass falls ich den EUF verhaue, der ja für die Eignung eine Rolle spielt, ich dann praktisch von meiner ,,guten'' Offiziereignung z.B. nur auf eine durchschnittliche heruntergestuft werde und somit mir vielleicht einige Verwendungen nun verwehrt werden..
Autor ulli76
 - 28. Januar 2012, 09:53:32
Medizinische Tauglichkeiten sind üblicherweise ein Jahr gültig.
Autor Ralf
 - 28. Januar 2012, 08:12:39
Die Eignung ist 3 Jahre gültig. Nach einem Jahr kann man sich aber bei vorübergehender Nichteignung erneut testen lassen.
Warum du nun die Musterung nochmal machen musst, kann Ulli bestimmt sagen, könnte mir denken, dass es da auch ein Zeitfenster gibt. Evtl. wird man dann aber nur die ärztlichen Tests machen wenn du deine Offz-Eignung mitbringst. Jedenfalls bekommst du dann diese Eignung nicht abgesprochen im KWEA.
Autor BulleMölders
 - 27. Januar 2012, 18:57:52
Ich befürchte mal du wirst alles neu machen müssen. Denn wenn ich die diversen Beiträge zu dem Thema "Wie lange ist eine Eignung gültig" noch richtig im Kopf habe, ist deine Offizierseignung nicht mehr gültig, da die Prüfung ja länger als ein Jahr zurück liegt.
Soll heißen, für deine jetzige ROA Bewerbung wirst du noch mal an die OPZ müssen.
Autor Aliki
 - 27. Januar 2012, 16:15:05
Hallöchen,

ich wurde im März 2010 mit T2 gemustert und habe im September 2010 die Offiziereignung erhalten.
Lt. den Prüfoffizieren auch eine überdurchschnittlich gute.
Nun gebe ich am Mittwoch meine Bewerbung als ROA i.W. SaZ 2 zum 01.07.2012 ab.
Gestern hatte mich ein FWDL-Berater angerufen und mir geraten mich noch für FWDL zu bewerben, falls es nicht klappt mit der SaZ Geschichte.
Ich stimmte zu, jetzt kam ein Infoschreiben zur Musterung.
Offensichtlich muss ich jetzt wieder EUF, psychologisches Gespräch und ärztliche Untersuchung machen.

Frage: Hat diese Musterung Auswirkungen auf meine bestehende Offiziereignung?

Wenn ja und ich diesen EUF verhauen sollte, dann lass ich das lieber mit der Musterung und bewerbe mich dann erst als FWDL, wenn es mit dem SaZ-Antrag nicht klappt.

Vielen Dank