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Autor Taty
 - 30. Januar 2012, 11:25:17
also die kinder sind 1,5 und 3 Jahre alt .. also noch relativ klein .. ich bin bereits beim anwalt wegen scheidung und sorgerecht .. der anwalt meinte ich solle den umgang einfach laufen lassen er müsse auf mich zukommen wenn er die kinder sehen will. nur mein problem bei der sache ich finde für die kinder muss eine regelmäßigkeit reinkommen und das geht nicht wenn mind. jeder zweite termin abgesagt wird. 14. januar wache, 28. januar monatsende kein geld (war aber im urlaub bei seiner freundin), nächste termin wäre der 11. Februar da sagt er ab weil er am 12. Wache hat. Für ihn bin ich aber die böse weil ich termine nicht nach seinen wünschen verschiebe. vielleicht bin ich auch zu engstirnig?! :(
Autor miguhamburg1
 - 30. Januar 2012, 10:50:00
@ Gerade das mit dem Schadenersatz ist infolge dessen, was ich beschrieb, genauso schwierig bis unwahrscheinlich. Je nachdem wie alt die Kinder sind ist der andere Partner ja auch verpflichtet, zum Unterhalt durch eigenes Erwerbseinkommen beizutragen. Insofern ist die tatsächliche Durchsetzbarkeit jedweder finanzieller (Schadensersatz...) und tatsächlicher (regelmäßiger Umgang) deutlich schwieriger, bis aussichtslos. Selbstverständlich sollte sich die Fragenstellerin deshalb mit einem Familienrechtsanwalt zusammentun, um überhaupt einmal Klarheit über ihre (ihrer Kinder) Ansprüche zu erlangen und über Chancen und Risiken, diese auch durchzusetzen, aufgeklärt zu werden.
Autor Taty
 - 30. Januar 2012, 10:43:51
@F_K  er hat seinen wohnsitz in der Kaserne. seine Freundin wohnt ca. 650 km von ihm entfernt und er fährt regelmäßig (ca. alle 2 wochen) zu ihr .. da wird er dann die Familienheimfahrten angeben. aber am ende sind mir da ja die Hände gebunden und es muss mir egal sein ?!
Autor F_K
 - 30. Januar 2012, 10:39:11
@ Miguhamburg:

Die Wahrnehmung der UmgangsPFLICHT (die ja im Gesetz noch an erste Stelle steht) kann nicht mit Zwangsgeld o. Ä. durchgesetzt werden - allerdings entsteht aus der "Weigerung" ja ggf. ein Schaden (weil z. B. für die Kinder eine "anderweitige Betreuung" bezahlt werden muss, wenn der Elternteil andere Planungen hatte) - und wirtschaftliche Schäden kann man ggf. gerichtlich gelten machen ...

... soll aber bitte ein Anwalt im Detail prüfen.

@ Taty:
Wo ist denn der Wohnsitz Deines Mannes? Vielleicht hat er seine Anträge an die neue Situation schon angepasst? Wenn Familienheimfahrten nicht erfolgen, darf man dafür natürlich keine Leistungen beantragen ...
Autor miguhamburg1
 - 30. Januar 2012, 10:32:32
@ F_K: Sind Sie sich mit der "Umgangspflicht", so wie Sie sie ggf. mit Schadenersatzforderungen wirklich ganz sicher? Ich kenne dieses Thema aus dem eigenen Bekanntenkreis. Das Problem in diesem Falle ist die Durchsetzbarkeit eines laut gesetz vorhandenen Anspruchs auf Umgang. Doch weder Gerichte, noch ein vorab einzuschaltendes Jugendamt werden irgendetwas unternehmen, was das Kindeswohl gefährdet. Sprich: man wird es mit Freundlichkeit, Aufklärung und Beratung immer wieder versuchen, den Vater/die Mutter von ihrer/seiner Pflicht zum Umgang zu "überzeugen".

Autor Taty
 - 30. Januar 2012, 10:26:57
Mhhh .. ich verstehe wie ihr das meint .. ich hab dann gleich noch eine Frage .. ist es rechtens das er Trennungsgeld und Fahrtkosten/Familienheimfahrten bekommt wo er doch gar nicht zu seiner "familie" sprich Kinder fährt ?! Kräht wohl am Ende kein Hahn danach oder ?!

Danke schonmal.
Autor F_K
 - 30. Januar 2012, 10:03:14
ZitatWollte nur noch einmal sicher gehen, bevor ich was zu ihm sage...

Letztendlich hat er ja auch eine UmgangspPFLICHT, der er nicht nachzukommen scheint.

Ich würde die tatsächlichen Ausfälle plus "Ausredegrund" dokumentieren - und dann muss man halt schauen, ob man auf Schadensersatz klagen möchte oder die Situation halt so akzeptiert.

.. von dem Versuch einer "Erziehung des Nochehemans" würde ich jedoch absehen ...
Autor Taty
 - 30. Januar 2012, 09:30:58
Ja wahrscheinlich.... :(
Ich konnte mir dies eigentlich auch denken. Wollte nur noch einmal sicher gehen, bevor ich was zu ihm sage...
Dank dir, für deine lieben Antworten ;)
GlG Taty
Autor F_K
 - 30. Januar 2012, 09:15:55
ZitatIch möchte gern das er dabei ist.

Ich formuliere jetzt mal "extrahart" um den Punkt deutlich zu machen:

Der Menschen Wille ist ihr Himmelreich - aber entscheidend für den Urlaub / die Anträge Deines Mannes ist Dein Mann, und der setzt offensichtlich andere Prioritäten als Du.
Autor Taty
 - 30. Januar 2012, 09:10:46
Genau deshalb frag ich... :(
Mein Nochehemann hat jetzt angeblich ständig Wache, in regelmäßigen Abständen. Als wir noch zusammen waren war dies nicht der Fall. Deshalb macht mich das alles auch sehr stutzig...
Dieser Arzttermin steht jetzt schon seit einer Woche fest. Letzte Woche hatte mein Nochehemann 1 Woche Urlaub, den er bei seiner Freundin verbracht hat.... Kann man denn eigentlich kurzfristig (Sonder-) Urlaub bekommen? Schließlich ist dieser Arztterimin jetzt schon in 2 Tagen. Ich möchte gern das er dabei ist. Schließlich sollte auch er wissen wie er in Zukunft mit unserem Sohn umzugehen hat...

lg taty
Autor F_K
 - 30. Januar 2012, 08:53:26
1.) Für private Termine ist erstmal Urlaub zu nehmen - ein Antrag auf Sonderurlaub kann Dein Nocheheman stellen.

2.) In aller Regel werden Wochenenddienste nach Rücksprache mit den Soldaten geplant, gerade bei SaZ. Und ja, da kann man in aller Regel auch "Dienste tauschen" bzw. gleich passend legen.

Kann es vielleicht eher sein, dass hier die Sonderdienste nur als "Ausrede" für eine generelle Unlust herhalten müssen?

(.. ist schon klar, nur eine völlig unbegründete Vermutung meinerseits, die natürlich völlig aus der Luft gegriffen und vorschnell ist ... Kiste Bier?)
Autor Taty
 - 30. Januar 2012, 08:42:30
ich hab mal zwei fragen und hoffe hier auf dieser seite vielleicht antworten zu finden ...

also zu erst .. mein noch-mann ist Soldat auf Zeit .. 450 km von seinen kindern entfernt.
bei unserem kleinsten ist eine chronische Bluterkrankung festgestellt worden. nun hat mein sohn einen sehr wichtigen arzttermin wo es um den Umgang und die Notfallbehandlung (Aufklärung der Krankheit) geht. Meine Frage würde er für so einen Termin einen Sonderurlaub bekommen?

nun mein zweites Problem... Der Papa der Kinder hat aller 2 Wochen Umgangsrecht. Nun sagt er in regelmäßigen Abständen die Termine ab und meint er könne nicht kommen, weil er Wache hat. Könnte man in diesem Falle nicht die Wache auf ein anderes Wochenende verschieben wo er nicht gerade Umgang hat?! Bzw direkt klären das er nciht gerade an solchen Wochenende eingeteilt wird?

Bitte helft mir ;)
Danke.
Eure Taty