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Zusammenfassung

Autor AriFuSchr
 - 01. Februar 2012, 14:20:42

das Steuerrecht hatte nach dem Wirken von Prof.Dr. Paul Kirchhof am BVerfG (Urteil vom 22.6.1995) zunächst die These vom sog. Halbteilungsgrundatz (max. 50 % Steuerberlastung) verfolgt.

Nach dem Spruch des BVerfG vom 18. Januar 2006 wurde diese Meinung wieder revidiert. Seither bewegen wir uns wieder auf dünnerem Eis was die Belastungsobergrenze angeht.

Jetzt gilt halt wieder der alte Grundsatz: "Ein Geschäft ist erst dann ein Geschäft, wenn man dem Fiskus glaubhaft dargelegt hat, dass es in Wirklichkeit keins war"  ;D

ZitatDa hilft nur mehr zu verdienen als sie einem abnehmen können
und da hat wolve natürlich wieder mal Recht
Autor wolverine
 - 01. Februar 2012, 12:14:39
Da hilft nur mehr zu verdienen als sie einem abnehmen können! ;D
Autor bayern bazi
 - 01. Februar 2012, 12:11:47
RAUBRITTER

Autor miguhamburg1
 - 01. Februar 2012, 12:10:56
Na klar, genau Dasselbe ist ja mit der Unterkunftspauschale geschehen, damit der Fiskus nicht bei den Soldaten anderweitug "zuschlägt"...
Autor KlausP
 - 01. Februar 2012, 11:52:32
Zitat von: miguhamburg1 am 01. Februar 2012, 11:45:59
Auch als Nicht-Finanzbeamte sollte man feststellen, dass nicht nur die Bereitstellung einer Unterkunft, sondern auch die UTV und die Bereitstellung des Essens geldwerte Vorteile sind und auch so behandelt werden, wenn der Dienstherr nicht entsprechende Vorkehrungen trifft...

Bei der Bereitstellung der Truppenverpflegung bei SaZ/BS ist da ja mit der Erhöhung des zu entrichtenden Verpflegungsgeldes vor ein paar Jahren erfolgt.
Autor AriFuSchr
 - 01. Februar 2012, 11:51:33
@ bazi

ich nix beamter - gott bewahre

aber die richtung ist ganz gut  8)

;D
Autor miguhamburg1
 - 01. Februar 2012, 11:45:59
Auch als Nicht-Finanzbeamte sollte man feststellen, dass nicht nur die Bereitstellung einer Unterkunft, sondern auch die UTV und die Bereitstellung des Essens geldwerte Vorteile sind und auch so behandelt werden, wenn der Dienstherr nicht entsprechende Vorkehrungen trifft...
Autor bayern bazi
 - 01. Februar 2012, 11:43:29
der bumskop argumentiert wie ein finanzbeamter

wenn er was will dreht der sich alles so hin, das es als geldwerter vorteil versteuert wird


;D ;D


*schnell wech*

Autor miguhamburg1
 - 01. Februar 2012, 11:25:54
Dieses Thema ist eigentlich abschließend durch BMVg Abtl Wehrverwaltung, Infrastruktur und Umweltschutz geregelt worden. Zumindest gibt es da einen Vorgang, der bis in die Enheitenebene hinein bekanntgegeben sein sollte (Irgendwann im Herbst vergangenen Jahres). Der besagt:

Das allgemeine Rauchverbot in militärischen Bereichen umfasst in Gebäuden sämliche Verkehrsflächen, allgemein zugängliche und genutzte Räume, Dienstzimmer, Geschäftszimmer, Wachlokale, Arrestzellen, Gemeinschaftsunterkünfte. Für Raucher sind außerhalb von Gebäuden Raucherzonen auszuweisen und Gefäße zur Aufnahme von Asche und Kippen bereitzustellen. Für einzelnen Soldaten dauerhaft zugewiesene Einzelstuben gilt dieses allgemeine Rauchverbot nicht. Jedoch sind die Nutzer darauf hinzuweisen, dass eine evtl. durch das Rauchen entstandene, außergewöhnliche Abnutzung/Verschmutzung auf seine Kosten bei Auszug beseitigt werden wird.
Autor AriFuSchr
 - 01. Februar 2012, 11:11:35
so einfach isses nicht F_K,

ZitatEin Mietvertrag (der nicht schriftlich sein muss) begründet das Mietverhältnis.

aha

Zitat-> keine Arme, keine Kekse (kein Vertrag, kein Mietverhältnis).

Schlußfolgerung nicht schlüssig

Die Befehlslage in den meisten Kasernen die Du kennst, ändert ebenfalls nichts


da aber auch ich nicht in einer Kaserne wohne und zudem nicht rauche --- bin ich auch raus...

was die Sachbezüge angeht, einfach mal nachlesen z.B. hier:

http://www.dehogasb.de/Sachbezugswerte_2011.pdf



Autor F_K
 - 01. Februar 2012, 10:59:48
AriFuSchr:

Ein Mietvertrag (der nicht schriftlich sein muss) begründet das Mietverhältnis.

-> keine Arme, keine Kekse (kein Vertrag, kein Mietverhältnis).

Wenn es auch nur "mietähnlich" wäre, so wäre Minderung möglich - kannst das ja mal versuchen ...

Die Befehlslage (zumindest in allen mir bekannten Kasernen) ist so, wie sie ist (nämlich generelles Rauchverbot).

Ich sehe da auch keinerlei Problem, dies entsprechend zu begründen.

Damit bin ich raus ...
Autor AriFuSchr
 - 01. Februar 2012, 10:55:01
ZitatEin SaZ "bezahlt" auch keine Miete, er wird lediglich aus steuerrechtlichen Gründen mit einem lächerlich kleinen Betrag belastet -> dass ist keine Mietzahlung im eigentlichen Sinne.

es ist ein geldwerter Vorteil, der seine Begründung in einer Gegenleistung des Bundes hat.

ZitatEin freiw Wehrdienstleistender / ein Wehrübunder / ein Lehrgangsteilnehmer zahlt im übrigen überhaupt keine "Miete" - er bekommt die Unterkunft gestellt.

die kostenlose Unterbringung ist Teil des Entgelts

Zitat- Mietvertrag,
- Mietsicherheit / Kaution
- Kündigungsfristen
- Minderung bei Mängel
- zugesicherte Eigenschaften
- Unverletzlichkeit der Wohnung
- Übergabeprotokoll usw.

dies alles ist nicht explizit erforderlich, um zu einem Miet-oder mietähnlichen Verhältnis zu kommen

ZitatGenauso habe ich keinen Mietvertrag über meine Bekleidung, die Waffe und meine Ausrüstung ... oder willst Du da auch ein "mietähnliches Vertragsverhältnis" unterstellen?

lass doch das persönliche weg, ich will Dir gar nichts unterstellen, lediglich falsche Aussagen korrigieren.

Die Stube ist Dir auch zur privaten (Mit-) Nutzung überlassen, insofern ist der Vergleich mit der dienstlichen Bekleidung, der Waffe und der Ausrüstung genauso daneben, wie mit der Arrestzelle.
Autor F_K
 - 01. Februar 2012, 10:45:56
@ AriFuSchr:

Dann zeige mir doch bitte bzw. erläutere die Regelungen dazu:

- Mietvertrag,
- Mietsicherheit / Kaution
- Kündigungsfristen
- Minderung bei Mängel
- zugesicherte Eigenschaften
- Unverletzlichkeit der Wohnung
- Übergabeprotokoll usw.

Die Zuweisung / Einteilung auf eine Stube ist eben kein Mietverhältnis, nicht mal ein "mietähnliches Vertragsverhältnis".

Ein freiw Wehrdienstleistender / ein Wehrübunder / ein Lehrgangsteilnehmer zahlt im übrigen überhaupt keine "Miete" - er bekommt die Unterkunft gestellt.
Ein SaZ "bezahlt" auch keine Miete, er wird lediglich aus steuerrechtlichen Gründen mit einem lächerlich kleinen Betrag belastet -> dass ist keine Mietzahlung im eigentlichen Sinne.

Genauso habe ich keinen Mietvertrag über meine Bekleidung, die Waffe und meine Ausrüstung ... oder willst Du da auch ein "mietähnliches Vertragsverhältnis" unterstellen?
Autor AriFuSchr
 - 01. Februar 2012, 10:23:28
und wo, lieber F_K weist der Bund die Einnahmen aus den entgeltlich an Soldaten überlassenen Unterkünften aus?

Richtig, bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

wir haben also zumindest ein mietähnliches Vertragsverhältnis

Insofern befindest Du dich - ganz ohne Quellen - auf ziemlich hoher See..

Autor F_K
 - 01. Februar 2012, 08:52:17
Liebes Zebra,

in aller Regel werden Soldaten alle paar Jahre versetzt - ein "jahrelanges Mietverhältnis" findet daher in gleichen Räumlichkeiten bei wenig Platz in der Kaserne nicht statt (zumindest nicht im Regelfall).

Nochmal: Es wird DIENSTLICH eine Resource zur Verfügung gestellt, so wie Bekleidung, Waffen, Ausrüstung - hier ein "Mietverhältnis" zu unterstellen, ist abwegig (genausowenig "mietet" der Gefangene seine Zelle).

... und ich muss überhaupt nichts "untermauern" - ich stelle lediglich empirisch fest, dass in allen mir bekannten Kasernen ein generelles Rauchverbot in Gebäuden herrscht (und ich nächtige öfter mal in Einzelstuben ...).