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Autor Tommie
 - 01. Februar 2012, 14:47:24
Zitat von: KlausP am 01. Februar 2012, 12:31:06Pech gehabt.

Oder, wie der Franzose zu sagen pflegt ;) : "Tel Aviv, Mondamin!" :D (oder so ähnlich ...)
Autor KlausP
 - 01. Februar 2012, 12:31:06
ZitatHätte ja sein können, dass ich meine BFD-Anspruch von "Damals" noch nutzen kann...

"Damals" war "damals" und wenn Sie Ihre Möglichkeiten nicht ausgeschöpft haben, ist Ihr Anspruch mit Ihrem Ausscheiden verfallen. Pech gehabt.
Autor Chef_6/451
 - 01. Februar 2012, 12:12:21
Wenn Sie sich als Wiedereinsteller beworben haben und aufgrund Ihrer zivilberuflichen Qualifikation eingestellt werden sollen, entfällt bei einem nicht bestehen der Prüfung die Einstellung.
Ganz einfach - da hilft auch kein BFD und kein vielleicht, wenn oder aber.

Sollten Sie ohne Berücksichtigung Ihrer zivilberuflichen Qualifikation eingestellt werden, können Sie, nach Absprache mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten auch erneut zur Prüfung antreten. Die eventuell anfallenden Kosten dürfen Sie selbst tragen. Die Bundeswehr ist nicht dafür verantwortlich zu machen, das Sie ihre Ausbildung nicht bestehen.
Autor Sharpshooter
 - 01. Februar 2012, 12:05:30
Hätte ja sein können, dass ich meine BFD-Anspruch von "Damals" noch nutzen kann...

Naja, ich werde trotzdem mal Anfragen, ob das noch machbar ist...

Danke trotzdem...
Autor KlausP
 - 01. Februar 2012, 11:55:36
ZitatBeim BFD lohnt sich evtl. die Nachfrage.

... eher auch nicht. Lohnt weder das Porto (falls von den Jüngeren noch jemand weiss, was das ist) noch den Telefonanruf - trotz aller möglichen Flatrates.
Autor wolverine
 - 01. Februar 2012, 11:49:47
Dann wird man aber auch mit Zusage dieser Ausbildung in einer Laufbahn und Verwendung eingestellt, die diese Ausbildung erfordern. Auch der BFD genehmigt eine Maßnahme vorher.
Oder stellen Sie sich das so vor, dass Sie nach Einstellung alles aufzählen, was Sie im Leben so gemacht haben und dann die Rechnung schreiben?

Ich weiß jetzt auch warum ich den Zusammenhang nicht verstanden habe: Es gibt nämlich keinen. Also: Nein; der Bund wird das nicht zahlen. Beim BFD lohnt sich evtl. die Nachfrage.
Autor Sharpshooter
 - 01. Februar 2012, 11:44:20
Es geht eben darum, ob man in dem falle, die restausbildung vom bund bezahlt bekommt, da es ja auch möglich ist, eine ausbildung beim bund zu machen...

bzw das über den bfd abwickeln kann oder es selbst zahlen muss...
Autor wolverine
 - 01. Februar 2012, 11:16:26
Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Was hat der Diensteintritt mit den Kosten der (Nach-)Prüfung der zivilen (?) Ausbildung zu tun?
Autor Sharpshooter
 - 01. Februar 2012, 10:50:15
Hallo,

ich habe da mal ne Frage:

Im Moment mache ich ne Umschulung zum Fachinformatiker, diese endet im Juni (nach bestandener Prüfung).
Ich habe mich als Wiedereinsteiger beim Bund beworben und als Termin wurde der 01.07. eingetragen.

Jetzt ist meine Frage, ob ich, für den Fall der nicht bestandenen Prüfung, die Umschulung bei der Bundeswehr beenden kann, oder ob ich die erneute Prüfung dann  aus der eigenen Tasche bezahlen müsste?

Wenn mir da Einer Was zu sagen könnte, wäre ich dankbar...