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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 13. März 2012, 08:51:03
Zitat von: Dr.Stern am 12. März 2012, 21:15:46
Laserrefraktive Eingriffe ... Flap-Instabilität bei Scherkräften.

Ich warne deutlich: wenn es sich bei diesen Begriffen um Schweinereien handelt finde ich das raus und lösche gnadenlos  >:(
Autor Dr.Stern
 - 12. März 2012, 21:15:46
Laserrefraktive Eingriffe an den Augen bedingen eine Untauglichkeit für mindestens 12 Monate. Maßgebend hierfür ist die ZDv 46/1 GZ 21. Hier ist ein Zustand nach laserrefraktivem Eingriff weniger als 12 Monate zurückliegend mit der Fehlerziffer V zu bewerten, was eine Untauglichkeit bedingt. Weiterhin muss bedacht werden, dass es zwischen den verschiedenen Laserverfahren (grob LASIK oder LASIK-ähnliche Verfahren vs. Oberflächenverfahren gibt) auch Unterschiede in der Wertung einer zukünftigen Tauglichkeit gibt. Hier ist die LASIK und artverwandte Verfahren deutlich negativ anzusehen, wegen der theoretischen Möglichkeit der Flap-Instabilität bei Scherkräften. Auf deutsch, es besteht die theoretische Gefahr das sich nach einer LASIK der geschnittene Hornhautlappen durch Gewalteinwirkung löst, Fälle hierzu wurden vereinzelt in der Literatur beschrieben, wohl auch vereinzelte Fälle von Koalitionstruppen im Irak (Briten oder US-Amerikaner) mit Flap-Ablösung.

Tatsache ist aber, dass mit Deinen Refraktionswerten von -7dpt bis -8dpt Du schon an die Grenzen des Möglichen im Bereich der laserrefraktiven Eingriffe kommst, es ist sehr gut möglich, dass es nicht gelingt Dir Deine Fehlsichtigkeit vollständig zu bessern, im Klartext, die Gefahr, dass eine Restfehlsichtigkeit verbleibt ist relativ groß. Insgesamt ist es sehr knapp mit Deine hohen Brillenwerten.

In Zusammenschau besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Du möglicherweise schon aufgrund Deiner Fehlsichtigkeit ausgemustert wirst, egal ob gelasert oder nicht.

Bei weiteren Fragen zu diesem Themenkomplex (Brille, Laserrefraktive Eingriffe, etc.) steh ich gerne zur Verfügung.
Autor F_K
 - 05. Februar 2012, 19:22:12
... und Lasern erzeugt eine fehlende Tauglichkeit für ein halbes Jahr - dann wird der TE über ein Jahr ohne Beschäftigung sein - im Übrigen ist Lasern in jungen Jahren so "eine Sache".

Die beiden anderen Probleme sind zu beheben - dazu noch alles, was sonst noch "gefunden" wird - es gibt ja noch keine Musterung.

Ratschlag:

- Bringe Atteste für die Beseitigung ALLER "Fehler" und
- beantrage eine Neumusterung
- parallel dazu die Bewerbung fertigstellen (Wehrdienstberater)
Autor ulli76
 - 05. Februar 2012, 19:11:34
Ist schon merkwürdig, dass das KWEA damals das SChreiben der Mutter einfach so akzeptiert hat.
Mit den Augen ist es tatsächlich eng für viele Tauglichkeiten. Da müsste man aber die genauen Werte wissen.

Allerdings wird das Lasern nichts bringen, wenn die anderen beiden Diagnosen bleiben.
Autor Chacka
 - 05. Februar 2012, 19:08:27
Zitat von: Schüler am 04. Februar 2012, 23:35:58
Kann ich mir die Augen lasern lassen und wenn ja wie lange müsste ich warten bis ich eingezogen werden könnte? Ist es vielleicht möglich sich vor einem Lasern mustern zu lassen, um zu schauen ob der Rest des Körpers tauglich ist? Ich weiß, dass ich das auch mit dem Kreiswehrersatzamt besprechen muss, aber vielleicht gibt es ja auch hier jemanden der auch solche Erfahrungen gemacht hat oder mir sonst irgendwie weiter helfen kann.
Vielen Danke

Ich hab mir vor gut 2 Jahren die Augen lasern lassen. Nach der OP muss man sich 1 Jahr gedulden bis man (hoffentlich) grünes Licht bekommt und eingestellt werden kann. Außerdem besteht ein nicht zu vernachlässigendes Risiko, dass man beim Dämmerungssehtest durchfällt (man sieht dann zB nachts bei entgegenkommenden Kfz Sterne um deren Scheinwerfer).
Habe die Sehtests an der OPZ übrigens bestanden, obwohl dies nach manchen Aussagen dann fast unmöglich sein soll. Es wird also auch gerne übertrieben ;)
Mustern kannst du dich auch so lassen, wobei ich dir nicht sagen kann ob deine Kurzsichtigkeit noch im Rahmen ist.
Autor BulleMölders
 - 05. Februar 2012, 06:55:34
Solange du keine Unterlagen bei bringst, die belegen das sich an deinem Gesundheitszustand etwas geändert hat wird sich an der obigen aussage des KWEA nichts ändern.
Also artige bei Mami für den Bärendienst bedanken.
Autor Schüler
 - 04. Februar 2012, 23:35:58
Hallo zusammen, ich habe letzten Sommer die Schule mit einem guten Abitur (2,0) beendet und habe mir nun überlegt eine Offizierslaufbahn zu beginnen. Allerdings gibt es da einige Probleme:
Und zwar wurde ich 2009 von der Vorstellungspflicht befreit, und zwar weil meine Mutter mit meiner Zustimmung (zu der Zeit war es mir ziemlich egal, da ich mir dachte ich studiere eh irgendwas wie Jura oder sowas in der Richtung, ohne eigentlich wirklich darüber nachzudenken) alle meine "Gebrechen" auflistete und zum Kreiswehrersatzamt schickte:
1. Kurzsichtigkeit circa -7/-8
2. Skoliose
3. häufige Infekte der Luftwege mit teils asthmatischer Symptomatik

Das klingt jetzt alles recht heftig allerdings habe ich die Skoliose durch Kraftsport und Physiotherapie sehr gut in den Griff bekommen (sagt auch der zuständige Arzt), und der letzte Punkt ist maßlos übertrieben und wurde hinzugefügt weil ich meine Mutter den Kram machen lies, und sie nicht will das ich zur BW gehe bzw. es kritisch sieht. Zwar hatte ich mal was an den Nebenhöhlen doch das hier beschriebene ist maßlos übertrieben, ich hatte schon seit bestimmt 5 Jahren nichts mehr in der Richtung. Übrig bleiben nun noch die Augen an denen sich nicht geändert hat.
Nachdem ich also die Schule im Sommer 2011 beendet hatte merkte ich, dass ich mir keine richtigen Gedanken über meine Zukunft gemacht hatte und beschloss mich für den freiwilligen Wehrdienst zu melden, da mich die Bundeswehr schon längere Zeit interessierte und als potenzielle Berufslaufbahn interessant wirkte. Ich schickte meine Bewerbung ab un erklärte auch, dass sich meine gesundheitliche Situation geändert hatte. Allerdings bekam ich dann einen Brief, dass das Ergebnis nicht abweiche von dem vorherigen und ich immernoch nicht wehrdienstfähig bin.
Es sind jetzt einige Monate vergangen, in denen ich mich anderweitig, jedoch nicht befriedigend mit anderen Dingen beschäftigt habe, und ich denke immernoch das die Bundeswehr mir viele interessante Chancen bietet, die ich gerne nutzen würde. Leider habe ich mich nicht schon früher darum gekümmert.
Meine Frage ist jetzt ob ich noch Chancen hab:
Kann ich mir die Augen lasern lassen und wenn ja wie lange müsste ich warten bis ich eingezogen werden könnte? Ist es vielleicht möglich sich vor einem Lasern mustern zu lassen, um zu schauen ob der Rest des Körpers tauglich ist? Ich weiß, dass ich das auch mit dem Kreiswehrersatzamt besprechen muss, aber vielleicht gibt es ja auch hier jemanden der auch solche Erfahrungen gemacht hat oder mir sonst irgendwie weiter helfen kann.
Vielen Danke