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Zitat... Die Verhängung des (regionalen) Notstandes ist ein formaler Akt der im Normalfall gegenüber der Bevölkerung über Rundfunk und Printmedien zeitnah kommuniziert wird.
Zitat von: Bumblebee am 14. Februar 2012, 18:19:37
Woran erkenne ich einen Feldjäger, der aufeinmal polizeiliche Rechte inne hat?
ZitatWenn ich meine Rotkreuz-Einsatzkleidung trage, und mich ein Polizist fragt, muss ich ihm meine Funktion (Gruppenführer,Helfer etc), meine Einheit (SEG San,V,Be etc) und meine aktuelle Verwendung (Betreuung, Erstversorgung, Koordination etc) zusätzlich zu meinen Personalien nennen. Mehr nicht.
Das ist Unfug!
Der befugte Amtsträger/Soldat/die Behörde kann alleine zur Personalienfeststellung bereits Auskunft über Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag der Geburt, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit verlangen!
Und wo stehts? In §111 OWiG.
Zitat(Gilt das eigentlich auch für die Feldjäger? wie sind die rechtlich gestellt?)
Feldjäger sind gegenüber Zivilisten genauso gestellt wie alle anderen Soldaten. Mal mit gar keinen Befugnissen, mal mit Polizeibefugnissen.
ZitatAls Sanitäter im Einsatz unterliegen Sie schlicht und ergreifend der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Gesundheitszustand der von Ihnen mit versorgten Patienten.
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Februar 2012, 09:41:20
Deshalb, lieber Kamerad, hatte ich ja auch den MilBer erwähnt. Hier greift ja sowieso wie im MSB das UZwaG und somit das Recht von Wachsoldaten und Feldjägern zur (erweiterten) Personenkontrolle.
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Februar 2012, 09:41:20
Das Recht von Soldaten beim Katastropheneinsatz habe ich bewusst außen vor gelassen, weil dabei Personenkontrollen eher selten anfallen.
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Februar 2012, 09:41:20
Aber im ganz normalen, zivilen Alltag, etwa bei einem Verkehrsunfall im öffentl. Straßenverkehr besteht kein Anspruch von Feldjägern, die Personalien von Zivilpersonen zu kontrollieren. Das war ja hier die Frage.
Zitat von: Bumblebee am 13. Februar 2012, 21:44:26
Wenn ich meine Rotkreuz-Einsatzkleidung trage, und mich ein Polizist fragt, muss ich ihm meine Funktion (Gruppenführer,Helfer etc), meine Einheit (SEG San,V,Be etc) und meine aktuelle Verwendung (Betreuung, Erstversorgung, Koordination etc) zusätzlich zu meinen Personalien nennen. Mehr nicht.
Zitat von: Bumblebee am 13. Februar 2012, 21:44:26
(Gilt das eigentlich auch für die Feldjäger? wie sind die rechtlich gestellt?)
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Februar 2012, 06:19:33
Sonst haben Sie dieselben Rechte und Pflichten aller anderen Bürger unseres Landes auch. Als Bürger im zivilen Umfeld - also nicht in einem militärischen (Sicherheits) Bereich - müssen Sie sich auf Verlangen ausschließlich gegenüber Polizeibeamten ausweisen.
Zitat von: Bumblebee am 13. Februar 2012, 21:44:26
Ok, Einsatz ist schlecht formuliert.
Wenn ich meine Rotkreuz-Einsatzkleidung trage, und mich ein Polizist fragt, muss ich ihm meine Funktion (Gruppenführer,Helfer etc), meine Einheit (SEG San,V,Be etc) und meine aktuelle Verwendung (Betreuung, Erstversorgung, Koordination etc) zusätzlich zu meinen Personalien nennen. Mehr nicht. (Gilt das eigentlich auch für die Feldjäger? wie sind die rechtlich gestellt?)
Zitat
Als ZEUGE bist Du dazu gesetzlich verpflichtet - als BESCHULDIGTER kann Du die Aussage verweigern.
Zitat von: KlausP am 13. Februar 2012, 15:15:03Zitat... Letzten Freitag auf einer Faschingsfete (mit paar Kumpels unterwegs), hatte einer Ärger und hat zugeschlagen, ich stand nur in der nähe. ...
Komisch, hier hat sich wohl noch keiner dazu bekannt, selber solchen Mist verzapft zu haben, fast immer waren es die Anderen und selber stand man nur daneben.