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Zitat... Ganz nach dem Motto: "Wess Brot ich ess, des Lied ich sing!"
Zitat von: papan0ah am 16. Februar 2012, 08:21:07
aber mal ernsthaft: Wie kamen wir doch gleich vom KDV-Antrag zu primären Geschlechtsorganen?
Zitat von: Synthic am 16. Februar 2012, 08:17:42Zitat...gilt auch nicht für jeden
Binden Sie die Eigenschaften und Begebenheiten ihres "Rumhängsels" eigentlich gern fremden Menschen auf die Nase?
Zitat...gilt auch nicht für jeden
Zitat von: Fitsch am 15. Februar 2012, 20:51:25
und zurückziehen können sie ihre Vorhaut
Zitat von: papan0ah am 15. Februar 2012, 13:16:07Noch dazu wenn keine Begründung erforderlich ist ....
1. Wer einen KDV-Antrag formulieren kann, kann diesen doch auch sicher unter Zuhilfenahme der damals genannten Argumente widerlegen (vorausgesetzt, man weiß noch, was man damals per Copy und Paste zu Papier gebracht hat).
Zitat2. Würde mich interessieren, welche Gründe damals gegen den Wehrdienst sprachen, welche nun nichtig sind.